Bisher haben sich alle Banken gesperrt das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat nur in Kopie anzunehmen, bei allen Banken mit denen ich jetzt zu tun hatte wird intern immer noch genau so verfahren wie mit den Abbuchungsaufträgen. Dabei steht auf der Seite der Bundesbank:
Ich nehme mal an das dies auch irgendwo in der EG Verordnung so festgehalten ist.
Hat noch wer ähnliche Erfahrungen mit den Banken gemacht? Mir kommt es teilweise so vor als wenn die Banken sich überhaupt noch nicht richtig mit dem Thema SEPA beschäftigt haben und ab nächsten Monat ist es dann schon für alle verbindlich
Ich überlege bereits eventuell bei der Bankenaufsicht anzufragen in welchem Umfang die Banken sich eigene Regeln ausdenken dürfen.
Wenn jede Bank Ihr eigenes Süppchen kocht kann man ein effektives arbeiten fast vergessen.
So, haben fertig :p
Zitat
Das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats ist vom Zahler an den Zahlungsempfänger zu übermitteln und muss auch von diesem (in der gesetzlich vorgegebenen Form) verwahrt werden. Der Zahler selbst übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung vor dem ersten Lastschrifteinzug gegenüber seinem Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) auch die für die spätere Einlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (z. B. durch eine Kopie / "Zweitausfertigung" des Mandats).
Ich nehme mal an das dies auch irgendwo in der EG Verordnung so festgehalten ist.
Hat noch wer ähnliche Erfahrungen mit den Banken gemacht? Mir kommt es teilweise so vor als wenn die Banken sich überhaupt noch nicht richtig mit dem Thema SEPA beschäftigt haben und ab nächsten Monat ist es dann schon für alle verbindlich
Ich überlege bereits eventuell bei der Bankenaufsicht anzufragen in welchem Umfang die Banken sich eigene Regeln ausdenken dürfen.
Wenn jede Bank Ihr eigenes Süppchen kocht kann man ein effektives arbeiten fast vergessen.
So, haben fertig :p