Wandlung IBAN -> Kontonummer/BLZ

 
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Wandlung IBAN -> Kontonummer/BLZ

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Gepostet: 09.01.2014 - 11:13 Uhr  ·  #1
Hallo,

die Berechnung einer deutschen IBAN aus Kontonummer und BLZ ist ja hinreichend dokumentiert: Standardalgorithmus bzw. die Ausnahmeregeln sowie wie im aktuellen Dokument bei der Bundesbank hinterlegt. Soweit so gut.

Wie schaut's anders rum aus? Wenn's ein Standardfall ist, ist es ja trivial: BLZ und Kontonummer aus der IBAN extrahieren und gut ist's. Aber was passiert bei einer IBAN die nach einer IBAN-Ausnahmeregel erstellt wurde? Ist da die Kontonummer/BLZ trotzdem gültig? Oder muss ich da in den IBAN-Regeln quasi ein "inverse lookup" durchführen um zur korrekten BLZ/Kontonummer zu gelangen?

Also z.B. Kontonummer 111 bei der BLZ 37080040 ergibt die IBAN DE69370800400215022000. Die würde zu der Kontonummer 215022000 /BLZ 37080040 führen. Wenn ich jetzt diese Kontonummer verwende um Geld zu überweisen, wäre das korrekt?

schönen Gruß

Christian
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Re: Wandlung IBAN -> Kontonummer/BLZ

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Gepostet: 09.01.2014 - 11:27 Uhr  ·  #2
Zitat

Wenn ich jetzt diese Kontonummer verwende um Geld zu überweisen, wäre das korrekt?


Nein. Überwiesen wird ab Frebruar nur noch an die IBAN.

Wo macht diese Rückkonvertierung Sinn? Mir fällt grad kein Grund ein.

CU
Frank
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Re: Wandlung IBAN -> Kontonummer/BLZ

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Gepostet: 09.01.2014 - 11:34 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von chrissi

.Aber was passiert bei einer IBAN die nach einer IBAN-Ausnahmeregel erstellt wurde? Ist da die Kontonummer/BLZ trotzdem gültig? Oder muss ich da in den IBAN-Regeln quasi ein "inverse lookup" durchführen um zur korrekten BLZ/Kontonummer zu gelangen?


Auf der AWV-Veranstaltung am 17.12.13 in Berlin wurde ausdrücklich davon abgeraten eine "Rückkonvertierung" z.B. bei Änderungen der IBAN-Regeln zu machen.
Zur Berechnung IBAN/BIC muss immer die ursprüngliche Kto/BLZ verwendet werden.
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Re: Wandlung IBAN -> Kontonummer/BLZ

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Gepostet: 09.01.2014 - 11:36 Uhr  ·  #4
Es gibt Banken, die auch nach dem 1.2.2014 die IZV-Geschäftsvorfälle an der FinTS-Schnittstelle bereithalten. Außerdem war das mehr so eine prinzipielle Frage. Wenn's nach mir ginge: Ab dem 1.2. keine "alten" IZV-Geschäftsvorfälle mehr per FinTS. Aber auf mich hört ja keiner ;-)

schönen Gruß

Christian
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