Adresse des Auftraggebers bei grenzüberschreitenden SEPA-Lastschriften erforderlich?

 
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 81
Dabei seit: 08 / 2013
Betreff:

Adresse des Auftraggebers bei grenzüberschreitenden SEPA-Lastschriften erforderlich?

 · 
Gepostet: 13.01.2014 - 18:32 Uhr  ·  #1
Moin,

Frage: Ist die Angabe der Adresse des Auftraggebers bei grenzüberschreitenden Lastschriften erforderlich oder nicht?

In der offiziellen Bescheibung der Datenformate heißt es zum Element <CstmrDrctDbtInitn><PmtInf><Cdtr><PstlAdr> nur:

Zitat
Es wird empfohlen, diese Feldgruppe nicht zu belegen.


Also schreibe ich die Adresse unseres Vereins auch nicht in die SEPA-XML-Datei.

Kürzlich bin ich dann in dem PDF-Dokument "Anlage zur SEPA-Kundeninformation - Technische Spezifikationen und Formate - Aktualisierte Auflage Stand 02/2013" der HVB auf die folgende Stelle gestoßen:

Zitat
Der Auftraggebername und die -Adresse (bei grenzüberschreitenden Zahlungen) müssen aufgrund der Auftraggeberdatenverordnung korrekt mitgeliefert werden. Die HVB füllt diese automatisch mit den Kontostammdaten.
Code

<Nm>ABC Handels GmbH</Nm> 
<PstlAdr>
    <Ctry>DE</Ctry> 
    <AdrLine>Dorfstrasse 14</AdrLine> 
    <AdrLine>Muenchen</AdrLine> 
</PstlAdr>


Ob das bei der Postbank (bei der ich Lastschriften einreiche) auch so ist, daß sie die Auftraggeber-Daten ebenfalls automatisch "anreichern", weiß ich nicht. Aber wie sollte man das als Einreicher handhaben? Leerlassen oder füllen? Falls Letzteres, müßte ich allerdings nochmal das Programm anpassen...

Gruß,
Stefan
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0