Zu IBAN-only habe ich mal eine Frage:
Ist eine "inländische" Zahlung wirklich allein aufgrund der beiden ersten Buchstaben in der IBAN erkennbar? Oder gibt es da auch 1000 Ausnahmen wie bei der IBAN-Bildung selbst?
In der EU-Verordnung Nr. 260/2012 hab ich dazu nur das hier auf Seite 7 gefunden:
Drückt sich die "Ansässigkeit" immer ausnahmslos in den beiden Länderbuchstaben der IBAN aus oder wäre auch eine ausl. Bank mit Zweigstelle in D an die die Zahlung geht eine Inlandszahlung?
Ist eine "inländische" Zahlung wirklich allein aufgrund der beiden ersten Buchstaben in der IBAN erkennbar? Oder gibt es da auch 1000 Ausnahmen wie bei der IBAN-Bildung selbst?
In der EU-Verordnung Nr. 260/2012 hab ich dazu nur das hier auf Seite 7 gefunden:
Zitat
"Inlandszahlung“ einen Zahlungsvorgang, der von einem Zahler oder einem Zahlungsempfänger ausgelöst wird und bei dem der Zahlungsdienstleister des Zahlers und der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers im selben Mitgliedstaat ansässig sind.
Drückt sich die "Ansässigkeit" immer ausnahmslos in den beiden Länderbuchstaben der IBAN aus oder wäre auch eine ausl. Bank mit Zweigstelle in D an die die Zahlung geht eine Inlandszahlung?