Der "große Meister" hat sich in einem anderen Thread aber auch schon so geäußert:
"Im großen und ganzen bin ich etwas enttäuscht, immerhin steckt in der Version 6.0 ein halbes Jahr arbeit drin. Die Motivation in Zukunft jemals wieder irgendein Update zu machen ist im Augenblick gleich null. Wozu auch."
.. eine Aussage, die leider ganz klar am Thema vorbei geht (und zumindest kaufmännische Unprofessionalität offenbart).
Auch ich schätze das Programm seit Jahren, obwohl ich es immer nur parallel zu meinem alten Money mit HBCIFM nutze, doch auch darum geht es nicht. Wenn ich im Geschäftsverkehr (und da sind wir, auch wenn das Programm nur ein paar Euro kostet,) vorbehaltlos anbiete, zeitlich unbegrenzt Updates zu liefern, muss ich mich auch an diese Zusage gebunden fühlen. In dem Moment, in dem ich für die Funktionalität, die die alte Programmversion hatte, nach einem Update gesondert eine Vergütung verlange, verhalte ich mich nicht mehr rechtskonform. Dass ich gleichwohl für eine Programmweiterentwicklung, die neue Funktionen enthält, auch eine andere Vergütung fordern kann, ist solange unbedenklich, wie dafür nicht die Funktionalität der alten Programmversion eingeschränkt wird. Deshalb ist es auch aus der Sicht des Unternehmers noch akzeptabel, den Nutzer auf die letzte funktionierende Version zu verweisen. Problematisch wird es aber werden, wenn, was ja schon angeklungen ist, neue Funktionalitäten im HBCI dazu führen könnten, dass die letzte kostenlos als update angebotene Version nun nicht mehr verwendbar ist.
Dann wäre der Anwender ja wohl gezwungen, für ein Update doch wieder zu bezahlen oder auf die weitere Nutzung des Programms zu verzichten. Und das wäre mit der früheren Zusage nicht mehr zu vereinbaren.
Und wie soll es dann weitergehen?
Im Kindergarten und in der Politik kann ich mich jederzeit von meinen früheren Verlautbarungen lösen, im Geschäftsverkehr geht sowas nicht, was schon zu Zeiten der alten Römer ("pacta sunt servanda") gängige Erkenntnis war. Wenn ich vollmundig was verspreche, was sich im Nachinein als wirtschaftlich ungünstig darstellt, habe ich ein Problem und das sieht nun einmal so aus, dass ich meinem Kunden stetig zumindest ein Programm schulde, das seine Funktionalität auch behält, ohne dafür neu vergütet zu werden. Wenn die Fa. Subsembly sich korrekt verhalten zu verhalten gedenkt, wird sie nicht daran vorbeikommen, auch künftig für die letzte "kostenlos supportete" Version dann Aktualisierungen bereit zu stellen, wenn das Programm ohne diese sonst nicht mehr funktioniert. Alles andere wäre "bedauerlich" oder, um es juristisch präziser zu formulieren, vertragswidrig.