Ich fürchte, Du bringtst da zwei völlig verschiende Zugänge durcheinander!
Bei Sparkassen's gibt es:
1) Zugang zum WebBanking und zu HBCI mit PIN/TAN. Dabei wird zum Zugang zum Bankrechner eine 16stellige Legitimations-ID verwendet und eine 5stellige Bankrechner-PIN. Damit man die lange Legitimations-ID nicht jedes Mal eingeben muß, kann man im WebBanking einen ALIAS selbst einrichten, den man dann anstatt der Leg-ID benutzen kann. Beim Einloggen auf der Bankseite oder bei Übertragungen durch das HBCI-Programm muß man die Bankrecher-PIN eingeben, Aufträge werden zusätzlich durch eine TAN (chipTAN oder smsTAN oder pushTAN) freigegeben. ChipTANs werden übicherweise unter Verwendung der Girokarte (ehem. ec-Karte) generiert.
Davon völlig unabhängig gibt es
2) Zugang für Programm-Banking mit Chipkarte. Dieses Verfahren kann nur bei Benutzung eines entsprechenden Bankingprogrammes genutzt werden, ein Einloggen auf der Website der Bank ist damit nicht möglich. Als LegitimationsDaten dienen hier eine 10stelige Benutzerkennung, welche zusammen mit der ersten Chipkarte von der Sparkasse üblicherweise per Brief mitgeteilt wird und die Chipkarte selbst. Bei übertragungen wird der Auftrag vonm Bankingprogramm mit Schlüsseln, die auf der Chipkarte sind, verschlüsselt und an den Bankrechner gesendet. Um auf die Schlüssel auf der Karte zugreifen zu können, ist die Karte selbst mit einer PIN geschützt. Diese PIN wird im verschlossenen Umschlag mit der Chipkarte geliefert und ist NUR für die Chipkarte und kann nicht geändert werden. Sie hat nichts zu tun mit der Bankrechner-PIN unter 1) und auch nichts zu tun mit der ec-Karten PIN.
In beiden Fällen wird eine PIN üblicherweise nach 3 Fehlversuchen gesperrt. Bei der Bankrechner-PIN aus dem Verfahren 1) kann diese wieder entsperrt werden - entweder durch einen Mitarbeiter der Sparkasse oder selbst durch Eingabe der richtigen PIN und einer gültigen TAN im Webbanking. Beim Verfahren 2) wird nach drei Fehleingaben die Karten-PIN (auf dem Chip selbst!) gesperrt. Diese Sperre kann nicht und konnte noch nie wieder aufgehoben werden. Wenn bei einer HBCI-Chipkarte die PIN einmal gesperrt ist, dann ist die Chipkarte unbrauchbar und es muß eine neue verwendet werden. Diese neue Chipkarte muß mit den Konto bankrechnerseitig verknüpft werden, was natürlich nur Bankmitarbeiter tun können.
Aus Deinen Ausführungen schließe ich, daß Du irgendwo die Verfahren 1) (Freischaltung der gesperrten Bankrechner-PIN) und 2) (nicht mögliche Freigabe der gesperrten Chipkarten-PIN) vermischst. Das darfst Du nicht. Beide Zugänge sind VÖLLIG UNABHÄNGIG voneinander und auch die verschiedenen PINs haben nichts miteinander zu tun. Als dritte PIN im Zusammenhang mit dem Konto gibt es dann auch noch die ec-Karten-PIN, die auch mit den beiden anderen PINs nichts zu tun hat. Diese wird aber nur beim Geldautomaten und bei Zahlungen mit der Karte benötigt. Wenn man die ec-Karte zur Generierung von chipTANs für das Verfahren 1) benutzt, wird dafür keine PIN benötigt. Also für die TAN-Generierung. Für die Anmeldung am Bankrechner zuvor wird natürlich die PIN für HBCI PIN/TAN unter 1) benötigt.