Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Lastschrift des Kreditkartenbetrags.
Der Buchungstag der KK ist der 30.
Am 30. wird der Lastschriftbetrag der KK bereits "geblockt" und ist faktisch nicht mehr verfügbar.
Die Wertstellung des KK-Betrags erfolgt am 31.
Am selbigen 31. erfolgt ein Guthabeneingang, der auch am 31. als Wertstellung aufgeführt ist.
Das Guthaben ist höher als der KK-Betrag.
Ich war der Annahme, dass Überziehungszins erst mit dem Tag der Wertstellung (31.) berechnet wird?
Wieso erfolgen dennoch Überziehungszins, wenn am Wertstellungstag das Guthaben höher als der eingezogene KK-Betrag ist?
Würde mich freuen, wenn ihr mir das kurz erklären könntet, wo ich falscher Annahme bin!?
Danke!
F.S.
ich habe eine Frage bzgl. der Lastschrift des Kreditkartenbetrags.
Der Buchungstag der KK ist der 30.
Am 30. wird der Lastschriftbetrag der KK bereits "geblockt" und ist faktisch nicht mehr verfügbar.
Die Wertstellung des KK-Betrags erfolgt am 31.
Am selbigen 31. erfolgt ein Guthabeneingang, der auch am 31. als Wertstellung aufgeführt ist.
Das Guthaben ist höher als der KK-Betrag.
Ich war der Annahme, dass Überziehungszins erst mit dem Tag der Wertstellung (31.) berechnet wird?
Wieso erfolgen dennoch Überziehungszins, wenn am Wertstellungstag das Guthaben höher als der eingezogene KK-Betrag ist?
Würde mich freuen, wenn ihr mir das kurz erklären könntet, wo ich falscher Annahme bin!?
Danke!
F.S.