Hallo,
im Dauerauftragsformular steht unter Ausführung u.a. "Ausführung am" ..... (da trägt man brav das Datum ein, wo halt ausgeführt werden soll)
ABER , dann gibt es darunter das zweite Feld "Danach am" ????
Was immer das soll, gilt dann nun das erste Datum, oder das zweite Datum überschreibt quasi das erste???
Wenn ich beim zweiten Datum nichts eingebe, ist dann der Dauerauftrag quasi nur einmal durchgeführt ???
Wenn ich beim zweiten Datum sicherheitshalber manuell das Datum, was ich schon bei ersten Feld eingegeben habe, nochmal eingebe, wird dann doppelt überwiesen?
Die Definition eines DA ist simpel (überweise dauerhaft am Datum X den Betrag Y).
Warum hier wieder Extrawürste auftauchen, weiss ich nicht.
So richtig sinnhaft erscheint mir das nicht...
im Dauerauftragsformular steht unter Ausführung u.a. "Ausführung am" ..... (da trägt man brav das Datum ein, wo halt ausgeführt werden soll)
ABER , dann gibt es darunter das zweite Feld "Danach am" ????
Was immer das soll, gilt dann nun das erste Datum, oder das zweite Datum überschreibt quasi das erste???
Wenn ich beim zweiten Datum nichts eingebe, ist dann der Dauerauftrag quasi nur einmal durchgeführt ???
Wenn ich beim zweiten Datum sicherheitshalber manuell das Datum, was ich schon bei ersten Feld eingegeben habe, nochmal eingebe, wird dann doppelt überwiesen?
Die Definition eines DA ist simpel (überweise dauerhaft am Datum X den Betrag Y).
Warum hier wieder Extrawürste auftauchen, weiss ich nicht.
So richtig sinnhaft erscheint mir das nicht...
