Zitat geschrieben von HJK
Aber für den Nicht-Profi ist die Laufzeit von 5 Tagen auch für eine Lastschrift zu lang.
Wie gesagt, das ist NICHT eine Laufzeit, das ist eine VORLAUFFRIST. Das ist was völlig Anderes. Das Erstere wäre ein "technisches oder dienstleisterseitiges Übel", das Letztere
ist ein "Dienst am Kunden". In der Form, daß der Kunde diese kommende Belastung rechtzeitig vorher sieht (eben beim ersten Mal 5 Tage vor der Belastung und bei den wiederholten Malen 2 Tage vor der Belastung) und ggf. das Konto entsprechend auffüllen kann. Bei einigen Banken (z.B. Sparkassen und VR-Banken) ist das umgesetzt worden, da sieht man diese bevorstehenden Lastschriften mit Belastungsdatum im Onlinebanking. Hintergrund war, daß die Lastschrift außerhalb von Deutschland weniger bis garnicht verbreitet war und man dort generell Angst vor "fremdem Zugriff auf Konten" hatte und davor, "einfach so" etwas abgebucht zu bekommen. Gemäß der Regularien kannst Du diesen vorangekündigten Lastschriften ja auch schon widersprechen, noch bevor sie gebucht sind, als in der Vorlauffrist. Dass SPARDA DV weder die Vorankündigung noch einen Vorab-Widerspruch techisch umgesetzt hat, das wundert uns nicht wirklich, oder? Dass die Vorlauffristen jetzt wegfallen hat damit zu tun, daß andere Länder inzwischen wohl erkannt haben, dass Lastschriften kein Teufelszeug und mitunter recht praktisch sind.
Zitat geschrieben von HJK
Allerdings habe ich eine Dauerlastschrift eines kommunalen Unternehmens, die seit Jahren ohne Mandat durchgeführt wird.
Weder Gläubiger noch Bank stört das.
Das müßte man erst genauer untersuchen. Der Versorger wird schon ein Mandat haben - und sei es ein per Umdeutung der ehemaligen nationalen Einzugsermächtigung. Dies war ja zum SEPA-Start einige Zeit möglich, da wurde dann das Datum des Umdeutungsschreibens als SEPA-Mandatsdatum hergenommen. Man hätte das nur machen dürfen, wenn einem als Firma die alte Lastschrifteinzugsermächtigung körperlich vorgelegen hat - aber das wurde vielfach nicht so eng gesehen und hat auch niemandem wehgetan. Das läuft alles nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". Zumal die Bank das Vorhandenseits eines Mandats ja nicht wissen und nicht überprüfen kann. Zumindest bei der Basislastschrift. Alles Andere kommt sehr auf die Bank an. Anfangs gab es eine große deutsche Privatbank, die alle Basislastschriften, bei denen die Abfolge Erstlastschrift / Wiederholungslastschrift nicht gepaßt hat gnadenlos kostenpflichtig zurückgegeben hat. Teurer Spaß für Firmen, wo durch einen dummen Zufall (z.B. zwei Bestellungen direkt nacheinander) die zweite (Wiederholungs-)Lastschrift (wir erinnern uns: 2 Tage Vorlauffrist) die erste (Erst-)Lastschrift (5 Tage....) überholt hat... All das kann jetzt nach dem Wegfall dieser Geschichten nicht mehr passieren.
Zitat geschrieben von HJK
Ich wurde extra auf den Shop verwiesen. Es werden mittlerweile immer mehr Aufgaben an den Kunden weitergegeben.
So zum Beispiel auch Neukunden (Kontoeröffnung). "Das können Sie direkt in Internet erledigen; mit Video-Authentifizierung".
Naja, dass in Sachen Onlinebanking und das Drumherum SPARDA's nicht unbedingt die erste Adresse sind (wollen wir es mal so ausdrücken) ist ja nichts wirklich Neues. Dass Bankfilialen allerdings auch keine elektronischen Kleingeräte, die inzwischen durchaus handelsüblich sind, bereithalten wollen mit allem Drum Herum wie Lagerhaltung, Abrechnung, Inventurverluste, Nachbestellung usw. kann ich aber durchaus verstehen. Die Dinger bekommt man außer in den Onlineshops inzwischen ja auch stationär in Elektronikläden und sogar bei MediaMarkt und Saturn.