SEPA Lastschrift-Anforderungen

 
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SEPA Lastschrift-Anforderungen

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Gepostet: 20.11.2016 - 12:41 Uhr  ·  #1
Guten Tag,

ich denke/hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Ich entwickle eine Java-Applikation (mit hbci4java). Innerhalb dieser Applikation werden mehrere Kunden mit Benutzern verwaltet. Ziel ist es nun, einmal im Monat eine SEPA-XML (Sammellastschrift) zu erzeugen mithilfe der der Kunde seine Lastschriften durchführen kann. Wenn ich nun für jeden Benutzer SEPA-Daten speichere, denke ich sind folgende Informationen notwendig:

- IBAN
- BIC
- Kontoinhaber
- Seq-Type (erste Lastschrift: ja/nein) -> Ist das zwingend notwendig?
- Mandat-Id

Zusätzlich muss der Kunde noch seine Gläubiger-Identifikationsnummer hinterlegen. Korrekt?

Die Mandat-Id kann ich selbst erzeugen und durch eine Unterschrift bestätigen lassen? Hier ist kein vorgeschriebenes Formular notwendig, oder?

Evtl. kann mir das auch noch jemand beantworten. In hbci4java gibt es in den Unit-Tests für Sammellastschriften folgende Daten. Was sagen diese aus?
- props.setProperty("sepaid", "abcde");
- props.setProperty("amendmandindic[1]", "false")
- props.setProperty("endtoendid[1]", "fghij");

Danke und viele Grüße,
Thomas
msa
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Re: SEPA Lastschrift-Anforderungen

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Gepostet: 20.11.2016 - 14:28 Uhr  ·  #2
BIC brauchst Du eigenltich nicht mehr.
Mandatsreferenz kannst Du selbst festlegen, sie wird nicht unterschrieben oder so, allerdings muß sie dem Kunden - zusammen mit der Gläubiger-ID - vor dem ersten Einzug mitgeteilt werden, damit der über das Gespannt Gläubiger-ID (des Lastschrifteinreichers) und Mandats-Referenz die Lastschrift auf seinem Konto eindeutig identifizieren kann.
Zusätzlich brauchst Du noch das Datum, an dem das SEPA-Mandat unterschrieben wurde. Das muß auch in den Datensatz rein.
Die unseelige Geschichte mit den Erst/Folge/Letzt/Einzellastschriften und den Vorlauffristen hat sich inzwischen ja mit der neuesten SEPA-Version erledigt. Es werden jetzt grundsätzlich nur noch CORE-Lastschriften mit Kennzeichen Wiederholungslastschrift und 2 Tagen Vorlauffrist eingereicht. Diese zwischenzeitliche Schnellastschrift COR1 mit verkürzer Vorlauffrist gibt's nicht mehr.
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Re: SEPA Lastschrift-Anforderungen

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Gepostet: 20.11.2016 - 15:56 Uhr  ·  #3
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Re: SEPA Lastschrift-Anforderungen

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Gepostet: 20.11.2016 - 17:09 Uhr  ·  #4
Ohhh msa,
für dein KonowHow aber gefährlich viele Falschaussagen
Zitat geschrieben von msa

BIC brauchst Du eigenltich nicht mehr.

Schon nicht ganz richtig. Technisch stimmt die Aussage, aber der BIC ist weiterhin Bestandteil des schriftlichen Mandats und wer schlau ist nimmt auch weiterhin den BIC, da es ohne BIC nicht sichergestellt ist, dass die Lastschrift weiterverarbeitet werden kann.
Zitat geschrieben von msa

Mandatsreferenz kannst Du selbst festlegen, sie wird nicht unterschrieben oder so, allerdings muß sie dem Kunden - zusammen mit der Gläubiger-ID - vor dem ersten Einzug mitgeteilt werden, damit der über das Gespannt Gläubiger-ID (des Lastschrifteinreichers) und Mandats-Referenz die Lastschrift auf seinem Konto eindeutig identifizieren kann.
Zusätzlich brauchst Du noch das Datum, an dem das SEPA-Mandat unterschrieben wurde. Das muß auch in den Datensatz rein.

Da der zweite Absatz richtig ist, schätze ich mal, dass der erste Teil nur unglücklich formuliert ist und bei Ahnungslosen zu einer Fehlinterpretation führen kann.
Die Mandatsreferenz kann in der Tat frei gewählt werden (auch nachträglich), das Mandat muss handschriftlich unterschrieben vorliegen (bzw. was der entscheidende Punkt ist: bei Reklamationen muss das handschriftlich unterschriebene Mandat vorgelegt werden können, da die Lastschrift ansonsten zurückgegeben werden kann.
Zitat geschrieben von msa

Die unseelige Geschichte mit den Erst/Folge/Letzt/Einzellastschriften und den Vorlauffristen hat sich inzwischen ja mit der neuesten SEPA-Version erledigt. Es werden jetzt grundsätzlich nur noch CORE-Lastschriften mit Kennzeichen Wiederholungslastschrift und 2 Tagen Vorlauffrist eingereicht. Diese zwischenzeitliche Schnellastschrift COR1 mit verkürzer Vorlauffrist gibt's nicht mehr.

Hier ist - fachlich - so ziemlich alles falsch.
Das Thema Sequenz des Mandats (die Lastschrifteinzüge haben keine Sequenz) hat nichts mit der neuen SEPA Version zu tun. Die beliebige Sequenz gilt im Interbankenabkommen und damit für alle eingereichten SEPA Formate!
Das Gleiche gilt für das Thema CORE und COR1 Lastschrift. Die COR1 Lastschrift entfällt lediglich im Interbankenverkehr und auf der Kundenseite bei der Nutzung der neuen SEPA Formatversion 3.0. Ansonsten ist es der Bank überlassen, ob sie weiterhin vom Kunden CORE Lastschriften annimmt oder nicht. Macht Sie das, muss sie das Kennzeichen COR1 vor der Weitergabe in CORE ändern. Die Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken und nach meinem Stand auch die Hypovereinsbank bieten das - vorerst- auf jeden Fall und ich wage die Vermutung, dass das bei den anderen Banken nicht anders sein wird.
Das Kennzeichen kann Wiederholend sein, es muss nicht. Damit gibt es kein grundsätzlich „CORE“ mit dem Kennzeichen Wiederholend.
Das gleiche gilt für die Vorlaufzeit. Die Vorlaufzeit ist nicht geregelt. Nur die Vorlagefrist wurde neu geregelt. Sprich die CORE Lastschrift muss analog der Firmenlastschrift spätestens 1 Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Schuldners vorliegen, unabhängig von der Sequenz. Wie die Vorlauffrist hierzu ist, entscheidet jede Bank in Abhängigkeit vom Verfahren. Es gibt genügend Banken, bei denen man bis zu einer bestimmten Uhrzeit auch am Tag der Vorlage noch die Lastschrift einreichen kann.
Die Unterschiede zu deinen Aussagen sind –scheinbar- nur sehr marginal, haben aber in der Praxis in Summe einiges an Bedeutung. Daher sollte man hier präzise sein.
Zum Thema eigene Umsetzung. Das alleine reicht nicht um Lastschriften einzureichen. Möchte man nicht kostspielige Rücklastschriften riskieren braucht man auch eine Mandatsverwaltung, die Änderungen am Mandat aufbereitet und beim nächsten Einzug in Abhängigkeit von der genutzten SEPA Version richtig (fachlich und technisch) in den Einzug einstellt.

Viele Grüße

Holger
msa
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Re: SEPA Lastschrift-Anforderungen

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Gepostet: 20.11.2016 - 17:38 Uhr  ·  #5
Im Prinzip hat Holger natürich mit allem Recht, wenn man an den Buchstaben klebt.

Praktisch werden diese Feinheiten den Ursprungsfragesteller wohl eher weniger interessieren, sondern die Praxis. Wenn ihn die "Buchstaben des Gesetzes" interessiert hätten, hätte er sich wohl durch Kilos von Unterlagen gefressen und nicht hier sehr geraffte praktische Fragen gestellt.

Das, was ich wiedergegeben habe, ist die Praxis, und das was ich im Bezug auf Vorlagefrist und CORE/COR1 und Sequenz geschrieben habe war auch die paktische Seite. Klar, theoretisch ist es komplizierter. Ich habe das vor 3 Jahren zum Start auch noch Alles sehr viel enger gesehen, bin aber im Lauf der Zeit infolge der Praxis "nachlässiger?" geworden.

Wir reichen nun seit 3 Jahren pro Monat zwischen 3000 und in manchen Monaten 5000 Lastschriften ein, bezogen wird die gesamte deutsche Bankenlandschaft, auch einige österreichische Institute inzwischen. Aus diversen Gründne, die nicht in userem Einflußbereich, sondern im Einflußbereich unserer Bank liegen, stimmten da mitunter die Sequenz-Kennungen nicht 100%ig, auch im Fall von Kontoänderungen der Bezogenen hat nicht immer alles gestimmt, nach den Buchstaben der Vorschriften. Trotzdem haben wir bis heute keine einzige solche LA wegen dieser Dinge zurückbekommen. Insofern kann man meine "Vereinfachungen" wohl vertreten, denke ich. Dass ein Banker das enger sieht, kann ich aber auch verstehen.

Weiterhin bin ich der Meinung, daß man derartige selbstprogrammierte Dinge sicher erst mal mit einer oder wenigen LAs testen wird und dann schon sieht, ob es klappt oder nicht. Sollte es dann in einzelnen Sonderfällen im Lauf der Zeit Probleme geben (z.B. Kontoänderung), dann merkt man das, dann wird man auch die eine Rück-LA-Gebühr verschmerzen. Ist in jedem Fall billiger, als vorher Spezialisten zu engagieren, die alles bis ins Allerletzte durchoptimieren.

Und, dessen werden wir uns wohl auch einig sein: Wenn man zu absolut 100% auf Nummer sicher gehen will, dann darf man eh keine Software in diesem Bereich selbst programmieren sondern muß ausschließlich die Lösung der Bank selbst instllieren, denn nur da kann man im Problemfall sagen "liebe Bank, trage Deine Zusatzkosten bitte selbst, das Problem wurde durch Deine mir zur Verfügung gestellte Software verursacht". Wie weit man dann mit dieser Dorderung kommt, bliebe im Ernstfall dann immer noch abzuwarten... :-)
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Re: SEPA Lastschrift-Anforderungen

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Gepostet: 24.11.2016 - 22:22 Uhr  ·  #6
Danke für die Info!! Echt super, wie schnell man hier eine Antwort erhalten hat. Wenn es geht würde ich die einfache Art der SEPA-Generierung benutzen... ;-)

Ich hab nun ein Beispiel-XML mit 3 Lastschriften erzeugt (siehe Anhang). Evtl. könntet Ihr das bitte mal prüfen. DANKE :-)

Meine Fragen/Anmerkungen dazu:

- SeqTp ist immer "RCUR"?
- ReqdColltnDt ist immer "übermorgen"?
- Cd ist immer "CORE"?
- PmtInfId muss lediglich eine eindeutige Nummer sein?
- AmdmntInd muss anscheinend bei einer Mandats-Änderung auf "true" gesetzt werden? Was bedeutet das? Wann ändert sich ein Mandat? Ist das zwingend notwendig?
- CdtrSchmeId ist für alle Lastschriften immer gleich (z.B. DE00ZZZ00000000000)?
- EndToEndId muss eine eindeutige Nummer sein? Ansonsten ist hier keine weitere Aktion notwendig?


Danke nochmal!

Bis bald,
Thomas
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Re: SEPA Lastschrift-Anforderungen

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Gepostet: 27.11.2016 - 09:21 Uhr  ·  #7
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Re: SEPA Lastschrift-Anforderungen

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Gepostet: 27.11.2016 - 09:35 Uhr  ·  #8
Perfekt. Irgendwie bin ich nicht auf die Idee gekommen, dass es da bereits etwas geben könnte, um ein XML zu validieren. Aber evtl. könnte mir jemand trotzdem die Fragen bitte noch beantworten:

- SeqTp ist immer "RCUR"?
- ReqdColltnDt ist immer "übermorgen"?
- Cd ist immer "CORE"?
- PmtInfId muss lediglich eine eindeutige Nummer sein?
- AmdmntInd muss anscheinend bei einer Mandats-Änderung auf "true" gesetzt werden? Was bedeutet das? Wann ändert sich ein Mandat? Ist das zwingend notwendig?
- CdtrSchmeId ist für alle Lastschriften immer gleich (z.B. DE00ZZZ00000000000)?
- EndToEndId muss eine eindeutige Nummer sein? Ansonsten ist hier keine weitere Aktion notwendig?


Danke nochmal für die Unterstützung! Ich schau mir ein Tool gleich mal an! :)
msa
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Re: SEPA Lastschrift-Anforderungen

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Gepostet: 27.11.2016 - 17:57 Uhr  ·  #9
Na gut, dann machen wir uns mal dran:

Zitat geschrieben von tKiesl
- SeqTp ist immer "RCUR"?

Nach der neuesten Pain-Version: Ja.

Zitat geschrieben von tKiesl
- ReqdColltnDt ist immer "übermorgen"?

Nein. Es muß ein TARGET-Tag (Bankarbeitstag) sein. Du gibst ja den Tag an, auf dem der Betrag auf dem "Kundenkonto" belastet wird. Und an einem Feiertag/Wochenende ect. geht das nicht. Was dann passiert ist unterscheidlich. Manche Banken erhöhen das Datum dann automatisch auf den nächsten möglichen Tag, es gibt auch auch Banken, die lehnen die Datei dann als fehlerhaft komplett ab.

Zitat geschrieben von tKiesl
- Cd ist immer "CORE"?

Sofern es Typ SEPA-Basislastschrift (und nicht Typ SEPA-Firmenlastschrift) ist, ja. Den deutschen Sonderfall COR1 gibt es nicht mehr.

Zitat geschrieben von tKiesl
- PmtInfId muss lediglich eine eindeutige Nummer sein?

Ja. Bzw. String (vielleicht mit erstellendem Programm/Abteilung/Datum/Uhrzeit oder sowas).

Zitat geschrieben von tKiesl
- AmdmntInd muss anscheinend bei einer Mandats-Änderung auf "true" gesetzt werden? Was bedeutet das? Wann ändert sich ein Mandat? Ist das zwingend notwendig?

Das ist etwas komplizierter. Ins Spiel kommt das, wenn der Kunde seine Kontonummer (von der Du einziehst) ändert und Du aufgrund des vorhandenen Mandats von der Kontonummer das erste Mal einziehst. Da ist dann zusätzlich noch das bisher bezogene Konto mit anzugeben. Da müßtest Du die Spezifikationen lesen, wenn Du diese Sonderfälle auch abbilden willst.

Zitat geschrieben von tKiesl
- CdtrSchmeId ist für alle Lastschriften immer gleich (z.B. DE00ZZZ00000000000)?

Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird von der Bundesbank auf Antrag hin zugeteilt, Antrag unter https://extranet.bundesbank.de/scp/beantragung_prep.do . Jeder, der auf eigene Rechnung einzieht, muss eine eigene haben. Durch den eindeutige Gläubiger-ID plus die vom Gläubiger eindeutig vergebene Mandats-Referenz ist beim Bezogenen die Lastschrift leicht eindeutig zu erkennen. Das ist der Sinn dahinter. Gläubiger ID gibt es also pro Firma eine (Großfirmen oder Institutionen mit Verzweigungen können die ZZZ darin selbst anderweitig belegen, um eindeutige Unterkreise zu schaffen). Oder auch pro Person die Lastschriften zieht, oder pro Verein, der Mitgliedsbeiträge zieht, oder pro Wohnungseigentümergemeinschaft, die aufs eigene Konto Hausgelder einzieht oder oder oder...

Zitat geschrieben von tKiesl
- EndToEndId muss eine eindeutige Nummer sein? Ansonsten ist hier keine weitere Aktion notwendig?

Die EndToEndId wird über alle beteiligten Banken unverändert komplett durchgereicht. Ggf. bei Rücklastschriften auch wieder zurück. Mit ihr soll einerseits der Bezogene was anfangen können (Kundennummer, Rechungsnummer, Mitgliedesnummer), andererseits sollst Du als Einreicher bei Rücklastschriften diese eindeutig wiedererkennen und intern wieder rückbuchen können (z.B. auf das Buchhaltungskonto des Kunden, der seine Rechnung wegen der Rücklastschrift ja nun doch nicht bezahlt hat unter ggf. Gebührenverursachung). Die End2EndID muss nicht unbedingt angegeben werden, wenn nicht, ist die Konstante NOTPROVIDED einzusetzen.
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Re: SEPA Lastschrift-Anforderungen

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Gepostet: 27.11.2016 - 18:23 Uhr  ·  #10
Optimal! Genau diese Informationen hab ich gebraucht. Danke Euch! SUPER!!!!
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