Ist das ein gültiger MT940 Kontoauszug

 
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Ist das ein gültiger MT940 Kontoauszug

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Gepostet: 06.02.2017 - 11:10 Uhr  ·  #1
Hallo,

ein Kunde hat von der Commerzbank folgende Bankbewegung erhalten:

Code
:20:B2NG03AF367HDIYU
:25:28540034/XXXXXXX09600EUR
:28C:11/1
:60F:C170201EUR619,43
:61:1702020202D43,23NDDTNONREF//97186/034
:86:105SEPA-DD EINZELB. SOLL CORE EREF+Zahlbeleg 3848449XXXXX MREF+DE
0002011002000000000000000XXXXXXXXXX CRED+DE93ZZZ00000078611 SVWZ+Re
ch.Nr. 961601XXXX 240117 Vertragskonto 49610XXXXX PBNKDEFFXXX DE5
3360100430595800439 Telekom Deutschland GmbH 992
:62F:C170202EUR576,2
-


Da der GVC nicht 999 ist gehe ich von einer strukturierten Belegung des Satzes :86: aus. Dann fehlt nach :86:105 aber der Beginn eines Subfelds (z.B. ?00).

Ist das laut DFÜ Abkommen 3.0 ein gültiges MT940 ?
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Re: Ist das ein gültiger MT940 Kontoauszug

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Gepostet: 06.02.2017 - 14:18 Uhr  ·  #2
Zitat geschrieben von ofrank

Code
:20:B2NG03AF367HDIYU
:25:28540034/XXXXXXX09600EUR
:28C:11/1
:60F:C170201EUR619,43
:61:1702020202D43,23NDDTNONREF//97186/034
:86:105SEPA-DD EINZELB. SOLL CORE EREF+Zahlbeleg 3848449XXXXX MREF+DE
0002011002000000000000000XXXXXXXXXX CRED+DE93ZZZ00000078611 SVWZ+Re
ch.Nr. 961601XXXX 240117 Vertragskonto 49610XXXXX PBNKDEFFXXX DE5
3360100430595800439 Telekom Deutschland GmbH 992
:62F:C170202EUR576,2
-


Da der GVC nicht 999 ist gehe ich von einer strukturierten Belegung des Satzes :86: aus. Dann fehlt nach :86:105 aber der Beginn eines Subfelds (z.B. ?00).

Ist das laut DFÜ Abkommen 3.0 ein gültiges MT940 ?

Mhhh, die Interpretation nur wenn GVC 999 ist, darf das Mehrzweckfeld 86 unstrukturiert belegt werden gibt die Spezifikation nicht her. Gemäß der Spec, darf unstrukturiert quasi so belegt werden wie man mag. Lediglich bei der strukturierten Belegung heißt es:
>>>
Die strukturierte Belegung des Mehrzweckfeldes :86: ist freigestellt. Wird jedoch die strukturierte Belegung des Feldes :86: genutzt, so dürfen ausschließlich die von der DK in der nachfolgenden Anlage definierten Geschäftsvorfall-Codes eingestellt werden.
<<<
Die Passage ist -wenn man sie wörtlich nimmt- für die Praxis durchaus widersprüchlich. Nuttzt man keine strukturierte Belegung, ist man an den GVCs nicht gebunden. Nutzt man hingegen die strutkurierte Belegung, ist die Verwendung verpflichtend und nur dann gibt es verpflichtend den GVC 999 für die unstrukturierte Verwendung, womit der GVC ja eigentlich obsolet ist...

Aber die Belegung ist - wenn Sie genau so kommt - meiner Meinung nach, trotzdem nicht richtig. Das Mehrzweckfeld hat eine Länge von 65 Zeichen und wird mit <cr><lf> in die nächste Zeile gewechselt. So wie die Zeilen hier stehen, wäre die 2 Zeile meiner Meinung nach zu lang.

Viele Grüße

Holger
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Re: Ist das ein gültiger MT940 Kontoauszug

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Gepostet: 06.02.2017 - 16:07 Uhr  ·  #3
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
> So wie die Zeilen hier stehen, wäre die 2 Zeile meiner Meinung nach zu lang.

Sorry - ich habe den Verwendungszweck an einigen Stellen verändert und dabei zu viele 'X' eingefügt.
Die zweite Zeile ist eigentlich zwei Zeichen kürzer.

Deine Meinung ist also: wenn es nicht den strukturierten Aufbau entspricht ist es halt unstrukturiert
(wobei es auch nicht ganz unstrukturiert ist, wie man an EREF+/MREF+/CRED+/SVWZ+ sieht).
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Re: Ist das ein gültiger MT940 Kontoauszug

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Gepostet: 06.02.2017 - 16:55 Uhr  ·  #4
Ok, wenn die zwei Zeichen kürzer ist, passt das.
unstrukturiert bedeutet, dass die Informationen im Mehrzweckfeld unstrukturiert stehen.
Die EREF+ und anderen SEPA Bezeichner stehen unstrukturiert im Mehrzweckfeld. Wenn die strukturiert einegstellt werden, müsste jede in einem eigenen Subfeld stehen. Rein formell sind also auch diese Informationen unstrukturiert in das Mehrzweckfeld eingestellt worden (wie die einszuestellen sind steht nur in der Belegungsrichtlinie für die strukturierte Belegung).

Ich persönlich fand das die unstrukturierte Belegung mehr Fragen offen lässt, als sie löst. Dennoch würde ich sagen, dass die Spezifikation eine Interpretation zulässt, mit der man das Mehrzweckfeld so aufbauen darf. Wenn ich mir diverse andere "interpretationen" von anderen Banken (gruppen) anschaue, ist diese noch recht harmlos. Eine der Interpretationen bei der man schon sehr krampfhaft jeglichen Sinn des MT940 unbeachtet lassen muss, um überhaupt auf solche Ideen zu kommen betrifft den Anfangssaldo. Dort steht Buchungsdatum= Buchungsdatum des Saldos. Logisch ist: Das ist der Anfangssaldo am Tag 1 es folgen diverse Buchungen und am Ende des Tages kommt dann der Endsaldo von Tag 1. Am Tag 2 dann das Gleiche. Da der Endsaldo von Tag 1 = dem Anfangssaldo von Tag 2 sein muss, kann man den Anfangssaldo von Tag 2 auch diirekt mit dem Endsaldo von Tag 1 erzeugen. Das macht eine Bankgruppe und schreibt als Buchungsdatum für den Anfangssaldo Tag 2 das Datum Tag 1, da der Saldo ja am Tag 1 gebucht wurde......
Rein formell, wenn man die Beschreibung wortwörtlich so verstehen möchte, kann man das durchaus so interpretieren.....dagegen ist die Interpretatiion der CoBa absolut schlüssig.......

Viele Grüße

Holger
msa
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Re: Ist das ein gültiger MT940 Kontoauszug

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Gepostet: 06.02.2017 - 17:25 Uhr  ·  #5
Mal überspitzt ausgedrückt: Es ist eigentlich ALLES gültig, was irgend eine Bank liefert, zumindestens sehen das die Banken so. Wenn es dann nicht klappt, muß eigentlich IMMER das Kundenprodukt drumrumprogrammieren, um den Dialekt dann doch lesen zu können. Frage nicht, wieviele Extrawürste für einzelne Banken in den MT940-Parsern der div. Kundenprodukte drin sind.

Dass die Commerzbank ein recht "anständiges" MT940 spricht, verwundert mich nicht wirklich, die war damals federführend in dem Gremium mit vertreten, in dem wir (ich war damals bei dem Kundenprodukthersteler angestellt) mit einigen Banken MT940 für BTX erfunden haben. Die Verwender der ersten Stunde sprechen eigentlich alle ein recht sauberes MT940...
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Re: Ist das ein gültiger MT940 Kontoauszug

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Gepostet: 07.02.2017 - 16:46 Uhr  ·  #6
Hallo msa,

vielen Dank für Deine Meinung - ich hatte es schon befürchtet - am Ende bleibt alles am Entwickler hängen.
Ich werde den Code so ändern, dass die Bankbewegung als unstrukturierter Verwendungszweck angezeigt wird.
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Re: Ist das ein gültiger MT940 Kontoauszug

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Gepostet: 07.02.2017 - 17:13 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von ofrank

am Ende bleibt alles am Entwickler hängen.


So ist es.
Es nutzt gar nix wenn du 100% belegen kannst das ein Vorgang nicht regelkonform ist.
Gegen die "höheren" Mächte kommst du nicht an.
Erst wird alles bestritten ("bei den anderen läufts doch", und wenn es dann garnicht mehr anders geht kommt ein "können wir im Moment nicht ändern"
Ein ewiges Hase und Igel-Spiel der Geheimbünde

Irgendwann wirst du dann den Hinweis erhalten doch mit deinem eigenen Bastelkram aufzuhören, und ein professionelles Tool einzusetzen.
So ist es mir jedenfalls in ähnlichen Situationen gegangen
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Re: Ist das ein gültiger MT940 Kontoauszug

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Gepostet: 08.02.2017 - 08:27 Uhr  ·  #8
Das Merkmal einer jeder guten Verschwörungstheorie ist, dass man sie nicht widerlegen kann. Wenn es Geheimbünde gäbe, dann gäbe es doch wohl Absprachen? Leider ist das Problem eher das Gegenteil, nämlich dass sich die Banken untereinander nicht einigen wollen/können und jede sich eine eigene Formate-Suppe anrührt...
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