Lastschriften Drittland: Adressdaten des Zahlungspflichtigen

 
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Lastschriften Drittland: Adressdaten des Zahlungspflichtigen

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Gepostet: 31.07.2017 - 14:45 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen bzw. @subsembly,

(wie) können die Adressdaten des Zahlungspflichtigen bei Lastschriften im (Nicht-EU-)Ausland übermittelt werden? (Hintergrund: EU-Geldtransferverordnung.) Bislang kann ich dazu nichts in der Software bzw. Dokumentation finden. Ist ggf. ein Update geplant oder habe ich etwas übersehen?

Danke für eine kurze Info!

Liebe Grüße
Max
msa
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Re: Lastschriften Drittland: Adressdaten des Zahlungspflichtigen

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Gepostet: 31.07.2017 - 14:49 Uhr  ·  #2
Lastschriften waren bis SEPA "eine rein deutsche Erfindung". Mit SEPA wurden sie jetzt auf den SEPA-Zahlungsverkehrsraum ausgedehnt. Nachdem den anderen Ländern diese Zahlungsform suspekt war, wurden so viele Kontrollinstanzen eingebaut (Einreichungs-Vorlauf, schriftliches Mandat, Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Sequenztyp usw.), die inzwischen zum Großteil wieder entschärft wurden.

Allerdings: Außerhalb SEPA gibt es nachwievor KEINE Lastschriften. Deswegen findest Du auch nichts. Stell Dir mal vor, jeder Kontoinhaber auf dieser Welt könnte von Deinem Konto Lastschriften abbuchen - das wäre eine wunderbare Sache für die org. Kriminalität. Das Geld würde abgebucht und würde irgendwo in Asien, Südamerika oder weißgottwo "verschwinden" - Du würdest nie wieder was davon sehen.
subsembly
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Re: Lastschriften Drittland: Adressdaten des Zahlungspflichtigen

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Gepostet: 31.07.2017 - 17:34 Uhr  ·  #3
Hallo,

@msa die genannte Verordnung greift, sofern z.B. ein SEPA Lastschriftzeinzug von einem Konto in der Schweiz gezogen wird, denn die Schweiz ist zwar im SEPA-Raum aber nicht in der EU. In diesem Fall muss in den Lastschriften das Datenelement Debtor/PostalAddress belegt werden.

@max:) Wir arbeiten daran und werden das bis zum November unterstützen.
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Re: Lastschriften Drittland: Adressdaten des Zahlungspflichtigen

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Gepostet: 31.07.2017 - 20:08 Uhr  ·  #4
Wunderbar, danke für die schnelle Info!
Holger Fischer
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Re: Lastschriften Drittland: Adressdaten des Zahlungspflichtigen

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Gepostet: 01.08.2017 - 07:34 Uhr  ·  #5
@msa seit Juni gilt die Novellierung der Geldtransferverordnung. Einer der Punkte betrifft die Adresse des Zahlers bei Einzügen im SEPA Raum für nicht EU Mitglieder. Bei Überweisungen gilt das schon länger, hier steuern die Banken aber die Daten des Zahlers bei. Nur bei Lastschriften können die das mangels Daten halt nicht.
Die Verordnung hat zur Folge, das Einzüge in den betroffenen Ländern ohne Adressen seit Ende Juni von den Banken zurück gewiesen werden (müssen).
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