FRST und RCUR Sammellastschriften nicht länger getrennt ?

 
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FRST und RCUR Sammellastschriften nicht länger getrennt ?

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Gepostet: 31.01.2021 - 20:21 Uhr  ·  #1
Hallo,

ich nutze seit einigen Jahren hbci4java für meine eigenentwickelte Vereinsverwaltung. Hierbei erzeuge ich getrennte Positionen für FRST und RCUR SEPA Sammellastschriften zur 'sortenreinen' Übetragung.

Ist das noch notwendig ?
Oder können mittlerweile beide zusammen in einem MultiLastSEPA Job gepackt und verarbeitet werden ?

Danke & Gruß
Dominik
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Re: FRST und RCUR Sammellastschriften nicht länger getrennt ?

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Gepostet: 01.02.2021 - 09:06 Uhr  ·  #2
Zitat geschrieben von dominik28

ich nutze seit einigen Jahren hbci4java für meine eigenentwickelte Vereinsverwaltung. Hierbei erzeuge ich getrennte Positionen für FRST und RCUR SEPA Sammellastschriften zur 'sortenreinen' Übetragung.

Ist das noch notwendig ?
Oder können mittlerweile beide zusammen in einem MultiLastSEPA Job gepackt und verarbeitet werden ?

Man möge mich bitte korrigieren. Aber nach meinem Wissen ist FRST nicht mehr nötig und man kann stattdessen direkt mit einer RCUR beginnen. Dennoch gilt weiterhin, dass Sammellastschriften "sortenrein" eingericht werden müssen. Ich denke also nicht, dass man FRST und RCUR in einer Datei mischen darf. Die Aussage ist stattdessen eher, dass man FRST weglassen und diese stattdessen gleich als RCUR einreichen kann. Ganz sicher bin ich mir da aber auch nicht.
msa
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Re: FRST und RCUR Sammellastschriften nicht länger getrennt ?

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Gepostet: 01.02.2021 - 10:48 Uhr  ·  #3
Ja genau so ist es. Es werden nur noch Lastschriften mit RCUR eingereicht, FRST und LAST (ich glaube so hieß die definierte Letz-Lastschrift) werden zwar vom Bankrechner noch angenommen und nicht als Fehler abgewiesen, werden aber nicht mehr benutzt. Auch die erste und die Letzte LA wird als RCUR eingereicht. Somit können alle LA in eine XML-Datei. Wenn man jedoch eine Software hat die nicht geändert wurde und noch FRST (und LAST) erzeugt, dann können diese nicht in eine Datei gepackt werden sondern sie müssen nach wie vor sortenrein eingereicht werden. Eine Mischdatei wird als fehlerhaft abgewiesen.
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Re: FRST und RCUR Sammellastschriften nicht länger getrennt ?

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Gepostet: 03.04.2021 - 10:13 Uhr  ·  #4
Zu "FRST und RCUR". Ich habe das auch gehört, dass FRST nicht mehr nötig ist.

ABER: Ich bin noch neu in dem Bereich SEPA. Wo kommt man beim Thema SEPA eigentlich an **offizielle** Informationen?
msa
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Re: FRST und RCUR Sammellastschriften nicht länger getrennt ?

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Gepostet: 03.04.2021 - 12:42 Uhr  ·  #5
Man KANN Lastschriften noch mit FRST/RCUR/LAST einreichen - aber wenn man das tut sortenrein. In einer Datei müssen alle Aufträge den gleichen Typ und das gleiche Fälligkeitsdatum haben. Man MUSS das aber nicht mehr machen, man darf auch NUR noch RCUR einreichen - auch beim ersten und letzten Mal. Sortenrein nach Fälligkeit muss es aber weiterhin sein.
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Re: FRST und RCUR Sammellastschriften nicht länger getrennt ?

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Gepostet: 03.04.2021 - 15:29 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von ThomasGuettler
ABER: Ich bin noch neu in dem Bereich SEPA. Wo kommt man beim Thema SEPA eigentlich an **offizielle** Informationen?

Du meinst das Thema "SEPA-Lastschriften", richtig?
Da gibt es natürlich einige Quellen, wenn man nicht die eigene Bank fragen möchte und da bei Lastschriften ja auch die Gläubiger-ID beantragt werden muss:
https://www.bundesbank.de/de/a…rt--603346
und natürlich auch bei der EZB: https://www.ecb.europa.eu

Da wir windata einsetzen, kann ich auch dieses Ablaufbild empfehlen, wobei man ergänzen kann, dass die "rechtsverbindliche Unterschrift" auch elektronisch bestätigt werden kann.
https://wiki.windata.de/index….astschrift

Die meines Erachtens drei häufigsten "Fehler" und Irrtümer:
- Firmen-Lastschriften (b2b) müssen bei Firmen verwendet werden, richtig ist: Die dürfen nur bei Firmen nach harten Regeln verwendet werden (eigentlich "nicht Verbrauchern").
- "Wiederkehrende" Lastschriften sind Dauereinzüge: Sind sie nicht, sie beziehen sich auf ein Mandat, dass nicht sofort nach der Nutzung wieder erlischt.
- wenn ich nur einmal diese Summe einziehen möchte, bucht man "einmalig": Das gilt nur, wenn man danach das Mandat verwerfen kann

Vermutlich fällt anderen hier auch noch etwas ein.

Gruß
Raimund
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