Zitat geschrieben von hibiscus
Nachdem ich jetzt gelernt habe, dass das Heftchen das Eigentum an dem Geld begründet, werde ich das lieber nicht per Post senden. Werde versuchen, das remote auf was anderes zu übertragen.
Das wird leider nicht funktioneren. Wie gesagt, da stecken gesetzliche Regelungen dahinter, das ist keine Schikane der Sparkasse. Der Begriff "Sparbuch" ist geschützt und für ein solches gibt es gewisse Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Unter Anderem konnten die Banken und Sparkassen ja auch auf Sparbüchern den Zins nur bis auf NULL senken, sie hätten aber keinesfalls Strafzinsen auf ein Sparbuch erheben können. Genauso können auf ein Sparbuch keine Kontoführungsgebühren erhoben werden.
Geld vom Sparbuch runterzunehmen ohne es direkt vorzulegen muss noch an etwas anderem scheitern: Es ist wie gesagt eine "Sparurkunde", die den Besitz an dem Geld begründet. Früher waren die meisten Sparbücher "freizügig" - das heißt, man konnte überall bei einer Sparkasse (bzw. anderen Filialen der gleichen Bank, anderen Postämtern bei der Postbank) gewisse Beträge abheben - unter Vorlage des Buches. Z.B. im Urlaub. Die auszahlende Stelle wußte nur auf Grund der Eintragungen im Buch, wieviel Geld drauf ist. Online einsehen konnte man das damals noch nicht. Gerade bei der Post standen ja noch nicht mal PCs am Schalter.... Da wurde dann vor Auszahlungen immer eine dicke Schwarte rausgezogen und darin gesucht, ob das Sparbuch gesperrt ist. Wenn man nun irgendwie Geld hätte abheben können, ohne dass das im Buch eingetragen wird, hätte man mit dem Buch in die nächste Filiale gehen können und das Geld dort nochmals abheben können. Beim Einzahlen ist das unproblematisch - bei Auszahlungen schon.
Alles in Allem: Das SparBUCH ist eine uralte, gesetzlich definierte Form von Geldanlage, die auf Zeiten vor dem Krieg zurückgeht und die Rahmenbedingungen gelten immer noch. Auszahlungen oder Auflösung ist ausschließlich unter Vorlage des Buches möglich - oder wenn man es verloren hat mit Aufgebot (öffentlicher Aushang, wie bei Eheschließungen) und Ungültigkeitserklärung - was dann entsprechend dauert. Du wurst wohl einen Weg finden müssen, da irgendwie hinzukommen.
Was auch noch zu bedenken ist: Ein Sparbuch hat mindestens eine gesetzliche Kündigungsfrist - man kann nur 2000 EUR pro Monat abheben, größere Beträge bedürfen 3 Monaten (oder ggf. länger bei entsprechender Vereinbarung) Kündigung. Ansonsten werden Vorschusszinsen berechnet. Diese sind ein Bruchteil des Habenzinssatzes und somit derzeit zu vernachlässigen.