Hallo,
wieder mal eine Frage zu FinTS-3: wenn eine Bank verschiedene RDH-Sicherheitsverfahren unterstützt (z.b. RDH-1 und RDH-4), kann es doch vorkommen, dass einige GVs die Sicherheitsklasse 1 haben (und somit mit dem 768-Bit-RDH-1-Schlüssel unterzeichnet werden können), und einige die Sicherheitsklasse 2 (und somit mit dem >1024-Bit-RDH-4-Schlüssel unterzeichnet werden müssen).
Der Anwender müsste dann also *zwei* verschiedene Schlüsselpaare bei der Bank einreichen. Muss er damit auch zwei INI-Briefe generieren und an die Bank schicken, oder kann das so gelöst werden:
- Anwender erzeugt Schlüssel für RDH-1 und reicht den ein
- Anwender erzeugt INI-Brief für RDH-1-Schlüssel, Bank schaltet RDH-1-Schlüssel frei
- Anwender erzeugt RDH-4-Schlüssel und reicht diese ein - dieses Einreichen wird mit dem RDH-1-Signierschlüssel unterzeichnet (der ja durch den vorhergehenden Schritt schon "gesichert" ist).
Laut Spez. haben alle administrativen Segmente die Sicherheitsklasse 1, können also theoretisch mit dem RDH-1-Schlüssel unterzeichnet werden...
Ist das so gedacht? Oder muss für die erstmalige Schlüsseleinreichung *immer* ein INI-Brief erzeugt werden? Oder wird es bankseitig gar nicht unterstützt, dass ein Benutzer sowohl einen RDH-1 als auch einen RDH-4-Schlüssel haben kann?
Viele Grüße
-Stefan-
wieder mal eine Frage zu FinTS-3: wenn eine Bank verschiedene RDH-Sicherheitsverfahren unterstützt (z.b. RDH-1 und RDH-4), kann es doch vorkommen, dass einige GVs die Sicherheitsklasse 1 haben (und somit mit dem 768-Bit-RDH-1-Schlüssel unterzeichnet werden können), und einige die Sicherheitsklasse 2 (und somit mit dem >1024-Bit-RDH-4-Schlüssel unterzeichnet werden müssen).
Der Anwender müsste dann also *zwei* verschiedene Schlüsselpaare bei der Bank einreichen. Muss er damit auch zwei INI-Briefe generieren und an die Bank schicken, oder kann das so gelöst werden:
- Anwender erzeugt Schlüssel für RDH-1 und reicht den ein
- Anwender erzeugt INI-Brief für RDH-1-Schlüssel, Bank schaltet RDH-1-Schlüssel frei
- Anwender erzeugt RDH-4-Schlüssel und reicht diese ein - dieses Einreichen wird mit dem RDH-1-Signierschlüssel unterzeichnet (der ja durch den vorhergehenden Schritt schon "gesichert" ist).
Laut Spez. haben alle administrativen Segmente die Sicherheitsklasse 1, können also theoretisch mit dem RDH-1-Schlüssel unterzeichnet werden...
Ist das so gedacht? Oder muss für die erstmalige Schlüsseleinreichung *immer* ein INI-Brief erzeugt werden? Oder wird es bankseitig gar nicht unterstützt, dass ein Benutzer sowohl einen RDH-1 als auch einen RDH-4-Schlüssel haben kann?
Viele Grüße
-Stefan-