Zitat geschrieben von Captain FRAG
Wo ist der "rechtliche" Unterschied zwischen der Ausgabe einer Bankkarte und der Ausgabe von Legitimationsmedien für Online-Banking an Minderjährige? Oder bekommen der MJ auch keine Karte?
Entweder darf der Minderjährige von seinem eigenen Konto verfügen oder nicht, das "wie" ist nicht relevant.
Ich schließe mich der Argumentation eigentlich an, aber...
... die Sonderbedingungen zur Karte werden bei Kontoeröffnung anerkannt.
Die Kontoeröffnung unterschreiben die Eltern. Damit kann der MJ problemlos eine Karte bekommen.
Online banking ist (noch) ein separater Vertrag. Also ist wieder die Unterschrift der Eltern notwendig.
Diese Regelung gilt zumindest bei uns.
In Zeiten von Phishing und Pharming etc. frage ich mich, ob der MJ sich aller Risiken bewusst ist und wer im Zweifel haftet. Ob die Unterschrift der Eltern da ausreicht und die wissen, was sie da tun ist noch eine andere Frage.
Gleiches gilt natürlich auch für die Karte (z.B. PIN auf Karte schreiben).