Buchungen und zeitliche Richtigkeit

 
Thom
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Buchungen und zeitliche Richtigkeit

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Gepostet: 18.10.2007 - 18:55 Uhr  ·  #1
Hallo an alle
ich hätte ne wichtige frage und hoffe es ist ok das ich dafür ein neues thema angefangen habe. Es geht darum wie die rechtliche Grundlage dafür aussieht das beim Banking ein Betrag von der Bank vollkommen freizügig im zeitlichen Rahmen verschoben werden kann. BSP: Ich überweise von meinem Sparbuch 500 Eur auf mein Giro und dann von dort irgend woanders hin. Jetzt is ja die Einzahlung von 500eur zuerst da gewesen! Bei der Buchungsübersicht läuft es aber so das die Bank erst den Abzug macht ( wenn ich dadurch ins Minus rutsche entstehen ja auch Kosten für mich und die Bank verdient was ( Dispokredit )) und dann die Einzahlung registriert!!! Ist das rechtlich OK ? der Sinn und Zweck des ganzen is mir völlig klar aber im Grunde genommen ist es Betrug da es vom Zeitrahmen nich stimmt und ausserdem ist es bei größeren Beträgen eine ernstzunehmende Verlustgefahr

Vielen Dank für die Antworten
GuidoNakas
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Re: Buchungen und zeitliche Richtigkeit

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Gepostet: 18.10.2007 - 21:02 Uhr  ·  #2
Für Zinsberechnungen (und darum geht es Dir ja scheinbar wegen Dispokredit) zählt die Wertstellung der Buchung. Nicht der Buchungstag und auch nicht die Reihenfolge der Buchungen. Schau doch einfach mal Deinen Kontoauszug an und schau auf die Wertstellung
bt
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Re: Buchungen und zeitliche Richtigkeit

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Gepostet: 18.10.2007 - 23:46 Uhr  ·  #3
Hallo zusammen,

Zitat
Für Zinsberechnungen (und darum geht es Dir ja scheinbar wegen Dispokredit) zählt die Wertstellung der Buchung. Nicht der Buchungstag und auch nicht die Reihenfolge der Buchungen. Schau doch einfach mal Deinen Kontoauszug an und schau auf die Wertstellung


da gibt es auch hinzuzufügen, dass die Zinsrechnung erst mit dem Tagesabschluss statt findet.

Es kann auch sein, dass auf dem Kontoauszug (oder in der Online-Banking-Kontoübersicht) innerhalb eines Buchungstages zuerst alle Soll- und erst danach alle Haben-Buchungen dargestellt werden.
Spielt aber - wie gesagt - keine Rolle für die Zinsrechnung, wenn beides am gleichen (Werstellungs-)Tag passiert.

Gruß bt
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