Hallo,
mir ist bewusst, dass dieses Forum hauptsächlich für technische Probleme da ist, jedoch möchte ich hier eine Aufklärung zum verschobenen Beitrag "Servicevertragspflicht bei pro" geben. Der Beitrag ist nach der Sperrung immer noch nur den Moderatoren und mir zugänglich.
Dieser Beitrag jetzt hier ist beim Forumadmin angekündigt, da ich die Information für alle Forumnutzer als wichtig erhalte.
Ich möchte meine Enttäuschung zum Ausdruck bringen, denn nach dem Unzugänglichmachen des Beitrages für die Öffentlichkeit hüllt sich Stefan von windata in Schweigen. Als Geschäftsparter von windata habe ich keine Antwort, Anruf oder sonst eine Email bekommen. Es hat sich also keiner seitens windata um Klärung dieser Unannehmlichkeit gekümmert.
Es wurde bemängelt Preise zu nennen, die übrigens öffentlich zugänglich sind. Mein wirklicher Fehler war, hier einen Mitarbeiter namentlich zu nennen, der mich windata-Händler telefonisch auf die Servicevertragspflicht ab der windata Pro 8 hinwies und das in einer mir unverständlichen Art und Weise von oben herab. Für das Nennen des Namens entschuldige ich mich. Dieser Mitarbeiter meinte auch, dass ohne Servicevertrag keine versionsinternen Updates mehr geladen werden können, über die Seriennummer werde geprüft ob ein Servicevertrag exisitiere oder nicht und so Updates gesperrt werden können. Stefan meinte parallel jedoch, dass es keine Pflicht geben werde. Der Beitrag wurde daraufhin gesperrt und auch nach mein Entfernen des Namens, vom Forumadmin nicht wieder freigegeben. Somit weiss kein "normaler" Forumnutzer, dass es anscheinend anders der telefonischen Auskunft keine Pflicht dieses Vertrages gibt.
Veröffentlichen möchte ich hier noch die Aussage von Stefan von windata die zwar teilweise etwas widersprechlich klingt, aber egal.
Zitat vom 08. Februar 2008:
"Service-Updates erhält jeder Kunde weiterhin kostenlos, d.h. Bugfixes, BLZ-Updates, Bankenapassungen etc. sind wie bisher als Online-Update OHNE BERECHNUNG erhältlich."
"Es stimmt, dass wir bei windata professional 8 den Abschluss eines Servicevertrags vorschreiben werden. Sollte ein Kunde partout keinen Vertrag abschließen wollen, so werden wir ihn nicht dazu zwingen. In diesem Fall endet der technische telefonische Support eben 30 Tage nach Kauf des Programms (Microsoft handhabt dies übrigens genauso). Supportanfragen können weiterhin per Email oder über unser Bug-Trecking-System gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt hierbei i.d.R. 1-2 Arbeitstage."
Wie man etwas vorschreiben kann, jemanden dann doch nicht dazu zwingen möchte, ist mir zwar ein Rätsel, doch wir werden sehen.
Abschliessend möchte ich mitteilen, dass ich nichts gegen windata habe, sogar gerne mit der Software arbeite und als Händler die Software auch meinen Kunden anbiete und verkaufe. Es ging mir hier nur um die Pflicht eines kostenpflichtigen Vertrages zu einer Software. Nun kann jeder selbst entscheiden ob er das möchte oder nicht, ich, meine Kunden und ihr.
Interessant wäre zu wissen, ob es eine Änderung an der Zusage gibt, dass Händler auch so anrufen zu können bei Problemen. Naja ich musste ein einziges mal anrufen bei insgesamt 6 oder 7 verkauften Lizenzen in 1,5 Jahren. Recht human denke ich.
Gruss Martin
P.S. Um eine erneute Sperrung des Beitrages zu verhindern, sollten also keine Preise und kein Namen genannt werden. Und bitte seht auch von Beschimpfungen gegen mich oder wen auch immer ab
mir ist bewusst, dass dieses Forum hauptsächlich für technische Probleme da ist, jedoch möchte ich hier eine Aufklärung zum verschobenen Beitrag "Servicevertragspflicht bei pro" geben. Der Beitrag ist nach der Sperrung immer noch nur den Moderatoren und mir zugänglich.
Dieser Beitrag jetzt hier ist beim Forumadmin angekündigt, da ich die Information für alle Forumnutzer als wichtig erhalte.
Ich möchte meine Enttäuschung zum Ausdruck bringen, denn nach dem Unzugänglichmachen des Beitrages für die Öffentlichkeit hüllt sich Stefan von windata in Schweigen. Als Geschäftsparter von windata habe ich keine Antwort, Anruf oder sonst eine Email bekommen. Es hat sich also keiner seitens windata um Klärung dieser Unannehmlichkeit gekümmert.
Es wurde bemängelt Preise zu nennen, die übrigens öffentlich zugänglich sind. Mein wirklicher Fehler war, hier einen Mitarbeiter namentlich zu nennen, der mich windata-Händler telefonisch auf die Servicevertragspflicht ab der windata Pro 8 hinwies und das in einer mir unverständlichen Art und Weise von oben herab. Für das Nennen des Namens entschuldige ich mich. Dieser Mitarbeiter meinte auch, dass ohne Servicevertrag keine versionsinternen Updates mehr geladen werden können, über die Seriennummer werde geprüft ob ein Servicevertrag exisitiere oder nicht und so Updates gesperrt werden können. Stefan meinte parallel jedoch, dass es keine Pflicht geben werde. Der Beitrag wurde daraufhin gesperrt und auch nach mein Entfernen des Namens, vom Forumadmin nicht wieder freigegeben. Somit weiss kein "normaler" Forumnutzer, dass es anscheinend anders der telefonischen Auskunft keine Pflicht dieses Vertrages gibt.
Veröffentlichen möchte ich hier noch die Aussage von Stefan von windata die zwar teilweise etwas widersprechlich klingt, aber egal.
Zitat vom 08. Februar 2008:
"Service-Updates erhält jeder Kunde weiterhin kostenlos, d.h. Bugfixes, BLZ-Updates, Bankenapassungen etc. sind wie bisher als Online-Update OHNE BERECHNUNG erhältlich."
"Es stimmt, dass wir bei windata professional 8 den Abschluss eines Servicevertrags vorschreiben werden. Sollte ein Kunde partout keinen Vertrag abschließen wollen, so werden wir ihn nicht dazu zwingen. In diesem Fall endet der technische telefonische Support eben 30 Tage nach Kauf des Programms (Microsoft handhabt dies übrigens genauso). Supportanfragen können weiterhin per Email oder über unser Bug-Trecking-System gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt hierbei i.d.R. 1-2 Arbeitstage."
Wie man etwas vorschreiben kann, jemanden dann doch nicht dazu zwingen möchte, ist mir zwar ein Rätsel, doch wir werden sehen.
Abschliessend möchte ich mitteilen, dass ich nichts gegen windata habe, sogar gerne mit der Software arbeite und als Händler die Software auch meinen Kunden anbiete und verkaufe. Es ging mir hier nur um die Pflicht eines kostenpflichtigen Vertrages zu einer Software. Nun kann jeder selbst entscheiden ob er das möchte oder nicht, ich, meine Kunden und ihr.
Interessant wäre zu wissen, ob es eine Änderung an der Zusage gibt, dass Händler auch so anrufen zu können bei Problemen. Naja ich musste ein einziges mal anrufen bei insgesamt 6 oder 7 verkauften Lizenzen in 1,5 Jahren. Recht human denke ich.
Gruss Martin
P.S. Um eine erneute Sperrung des Beitrages zu verhindern, sollten also keine Preise und kein Namen genannt werden. Und bitte seht auch von Beschimpfungen gegen mich oder wen auch immer ab
