VR-Banken (Rechenzentrum GAD):
Versucht ein Bevollmächtigter bei der Erstanmeldung eine PIN zu vergeben, die bereits ein anderer Bevollmächtigter benutzt, dann wird dessen PIN gelöscht.
Das ist auch eigentlich logisch ganz erklärlich, da die Bank ja davon jausgehen muß, daß der 2. Bevollmächtigte die PIN des 1. Bevollmächtigten "zufällig" erraten hat und der Computer die verschiedenen Leute nun anhand der PIN auseinanderhalten können muss. Eine doppelte PIN geht also nicht.
Wichtig ist:
Die PIN gilt ja pro Person. D.h. es kann sein, das man versucht, sich bei einem Konto anzumelden, bei dem man mit dem anderen Bevollmächtigten nicht in einem Konflikt stehen würde, trotzdem "bemerkt" der Computer den Versuch, wenn er nur an irgendeinem anderen Konto diese PIN bereits als einem Bevollmächtigten zugehörig betrachtet.
Ist etwas kompliziert - geb ich ja zu, kann es ev. jemand anschaulicher erklären?
<!--EDIT|klopfer|25.03.2003-->
Versucht ein Bevollmächtigter bei der Erstanmeldung eine PIN zu vergeben, die bereits ein anderer Bevollmächtigter benutzt, dann wird dessen PIN gelöscht.
Das ist auch eigentlich logisch ganz erklärlich, da die Bank ja davon jausgehen muß, daß der 2. Bevollmächtigte die PIN des 1. Bevollmächtigten "zufällig" erraten hat und der Computer die verschiedenen Leute nun anhand der PIN auseinanderhalten können muss. Eine doppelte PIN geht also nicht.
Wichtig ist:
Die PIN gilt ja pro Person. D.h. es kann sein, das man versucht, sich bei einem Konto anzumelden, bei dem man mit dem anderen Bevollmächtigten nicht in einem Konflikt stehen würde, trotzdem "bemerkt" der Computer den Versuch, wenn er nur an irgendeinem anderen Konto diese PIN bereits als einem Bevollmächtigten zugehörig betrachtet.
Ist etwas kompliziert - geb ich ja zu, kann es ev. jemand anschaulicher erklären?
<!--EDIT|klopfer|25.03.2003-->