PIN-Hinterlegung vs. Nutzungsbedingungen der Bank

 
easydoor
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 63
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

PIN-Hinterlegung vs. Nutzungsbedingungen der Bank

 · 
Gepostet: 08.12.2008 - 10:51 Uhr  ·  #1
Hallo Andreas,

Du beschreibst in seriöser Weise im Handbuch,"Wenn Sie Ihre TAN-Liste in der TANVerwaltung von Subsembly Banking 3.0 hinterlegen, dann verletzen Sie die Nutzungsbedingungen der Bank!".

Gilt das gleiche nicht auch für die PIN, die man beim Bankkontakt hinterlegt ??
Fellini
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Im wunderschönen Ahrtal
Beiträge: 2077
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: PIN-Hinterlegung vs. Nutzungsbedingungen der Bank

 · 
Gepostet: 08.12.2008 - 12:02 Uhr  ·  #2
Schau Dir einfach die Bedingungen deiner Bank an. Die sind aber in den meisten Fällen sehr ähnlich. In den Standard-Nutzungsbedingungen der Sparkassen hießt es:

Insbesondere Folgendes ist zur Geheimhaltung der PIN und TAN
zu beachten:
PIN und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in
anderer Form notiert werden;

Ziemlich eindeutig, oder? Das ist die juristische Absicherung der Institute für den Streitfall.
Hier gilt aber auch wieder, dass die Klausel im wirklichen Leben nicht so heiß gegessen wird, wie sie hier gekocht ist.

CU
FRank
subsembly
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: München
Homepage: subsembly.com/
Beiträge: 4583
Dabei seit: 11 / 2004
Betreff:

Re: PIN-Hinterlegung vs. Nutzungsbedingungen der Bank

 · 
Gepostet: 09.12.2008 - 11:19 Uhr  ·  #3
Hallo,

klar, ich sollte im Handbuch die PIN in jedem Fall einbeziehen.
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0