Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 
Mr Moon
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 15
Dabei seit: 04 / 2014
Betreff:

Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 26.05.2014 - 11:47 Uhr  ·  #1
Hallo,

ich würde gern wissen wie ich bei Rücktransaktionen über SEPA in hibiscus informiert werde.

Hat jemand Erfahrung wie sich eine Unterdeckung oder 'Konto nicht vorhanden' bei einer Lastschrift zur Commerzbank (Bank des Creditors) darstellt? Gibt es z.B. auch einen Hinweis im Verwendunzweck der nicht Prosaform hat.
onlbanker
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 3338
Dabei seit: 05 / 2013
Betreff:

Re: Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 26.05.2014 - 11:51 Uhr  ·  #2
Ich glaube, im Moment geht alles noch mit MS03 zurück (siehe http://www.vdb.de/rueckgabegruende.aspx ). Ob das mal irgendwann spezifischer wird weiß man nicht. Die meisten Rückgabegründe (z.B. Unterdeckung) gehen den LS Auftraggeber ja auch garnichts an. Und Hibiscus informiert darüber nicht explizit, wüsste zumindest nicht wie. Du siehst das dann halt in deinen Umsätzen, dass da eine Gutschrift ist die nicht erwartet wurde.
Mr Moon
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 15
Dabei seit: 04 / 2014
Betreff:

Re: Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 26.05.2014 - 12:24 Uhr  ·  #3
"Ein Gutschrift die nicht erwartet wurde" ... äh ... wenn es eine Gutschrift gibt, ist für mich ja alles okay.
Es geht ja darum wenn es KEINE Gutschrift gibt. Sondern das Geld vom Kunden NICHT eingezogen werden kann.

Eine Buchung findet bis dato bei uns erst statt, wenn das Konto des Kunden belastet werden konnte und der Betrag unserem Konto mit zeitlichem Abstand gut geschrieben wurde.

Die konkrete Frage ist : Sehe ich in den Umsätzen in Hibiscus, wenn etwas schief gelaufen ist. Oder erkenne ich das durch das NICHT Vorhanden sein einer Buchung nach einem definiertem Zeitpunkt?

In welchem Format die Kommunikation zwischen hibiscus und der Bank läuft ist für mich dabei zweitrangig.
Fellini
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Im wunderschönen Ahrtal
Beiträge: 2077
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 26.05.2014 - 12:45 Uhr  ·  #4
Früher war klar, was eine Rückgabe "ohne Grund" bedeutete. Das ist mit SEPA nicht mehr so. Hier gibt es verschiedenste Gründe, die als MS03 (das aktuelle Gegenstück zu "ohne Grund") weitergeleitet werden. Bei "mangels Deckung" kann ich den Datenschutzgrund ja noch nachvollziehen, aber spätestens bei "Konto nicht geeignet" (= ZP hat z.B. ein Sparonto angeggeben) wird es albern.

Konkret zu Deiner Frage: Du bekommt eine Belastungsbuchung. Da steht der Widerspruch bei Banken, die ZV könnnen in lesbarer Form drin. Dei der Comba? Keine Ahnung... Bei den meisten anderen Gründen musst Du rätseln oder den ZP fragen.
Ein Widerspruch kann in den ersten 8 Wochen nach Fälligkeit kommen. Endgültig sicher bist Du nach 13 Monaten.
Mr Moon
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 15
Dabei seit: 04 / 2014
Betreff:

Re: Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 26.05.2014 - 12:55 Uhr  ·  #5
Mit Belastungsbuchung meinst du die Stornokosten der Bank?

Beim Szenario Buchung findet statt und wird später vom Kunden rück abgewickelt kann ich den Begriff Belastungsbuchung einordnen.
Allerdings nicht bei einer Unterdeckung des Konto des Kunden wo nie ein Betrag unserem Konto gut geschrieben oder belastet wird ( Außer den Stornokosten durch die Bank).
In diesem Szenario gibt es keine Belastungsbuchung da unserm Konto nie etwas gut geschrieben wurde.
Fellini
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Im wunderschönen Ahrtal
Beiträge: 2077
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 26.05.2014 - 14:44 Uhr  ·  #6
Das ist mir jetzt zu hoch...
Du bist doch der Zahlungsempfänger?
Wenn Du Einzüge machst, wird Dir am Fälligkeitestag der Bertrag x gutgeschrieben. Wenn der Zahlungspflichitige nichts hat oder innerhalb von acht Wochen widerspricht, wird Dein Konto belastet mit einer Buchung von x+y (Rückgabekosten der Banken, je nach Grund in unterschiedlicher Höhe).

Unterdeckung kann es nie vor Fälligkeit geben, weil der ZP erst am Fälligkeitstag für Deckung sorgen muss. Die Rückgabe kann also immer erst danach erfolgen.
Odin
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Bayerisch Venedig
Homepage: sparkasse-passau.d…
Beiträge: 769
Dabei seit: 11 / 2004
Betreff:

Re: Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 26.05.2014 - 16:04 Uhr  ·  #7
Naja,
das eine ist eine netto Betrachtung - das andere eine brutto Betrachtung... wobei ich bis jetzt noch keine Bank kennengelernt habe, die die LS und die RückLS netto bucht - also nur die
Gebühren... Es sollte das von Fellini aufgezeigte brutto Prinzip sein - sonst kann man ja auch in der Buchhaltung oder Rechnungswesen so gar nichts mehr nachvollziehen...
Was ist denn das für eine Bank, die scheinbar nur netto verrechnet?

Es kann aber auch noch Rückgaben vor der Fälligkeit geben... dann freut sich jeder "Kontoabstimmer"...;-)

Gruß

Od
onlbanker
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 3338
Dabei seit: 05 / 2013
Betreff:

Re: Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 26.05.2014 - 16:06 Uhr  ·  #8
Und ich hatte mich vertan. Wenn die LS platz kommt natürlich eine Belastung, keine Gutschrift. Mein Satz lautet also korrekt: Du siehst das dann halt in deinen Umsätzen, dass da eine Belastung ist die nicht erwartet wurde und zu einer eingezogenen Lastschrift + Gebühren passt.

Zitat geschrieben von Mr Moon
Die konkrete Frage ist : Sehe ich in den Umsätzen in Hibiscus, wenn etwas schief gelaufen ist. Oder erkenne ich das durch das NICHT Vorhanden sein einer Buchung nach einem definiertem Zeitpunkt?

Letzteres fürchte ich. Fellini hat es schon ausgeführt. Ich glaube, man kann die Buchhaltung nicht davon abhängig machen. Weil das Datum des Zahlungsvorgangs zu weit vom Datum in deiner Offene Posten Liste abweichen kann. Dann dürftest du im Extremfall erst nach 13 Monaten die Forderung ausbuchen, weil sie dann erst save ist.
Mr Moon
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 15
Dabei seit: 04 / 2014
Betreff:

Re: Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 26.05.2014 - 17:00 Uhr  ·  #9
Ahhh ich verstehe die Confusion ... bei den Beteiligten.

Ihr geht davon aus das mir sofort nach Auftragserteilung der Betrag mir gut geschrieben ohne das die Transaktion durchgeführt wird. Dem ist leider nicht so. Wenn dem so wäre könnte natürlich bei Unterdeckung der Betrag mir von der Bank wieder abgezogen werden. Dann hätte ich einen Hinweis auf einen Rücktransfer.

Oder verstehe ich euch so, das bei Unterdeckung des Debitor Kontos mir der Betrag nach Durchführung der Transaktion (Versuch) gut geschrieben und dann gleich wieder abgezogen wird?

Das Szenario für einen durch den Debitor ausgelöste Rückbuchung ist mir dagegen vom Prinzip klar. Weil 2 zeitlich verschieden Buchungen passieren (2+1 wenn man Stornogeb. mitrechnet).
Ich würde nur gern mal ein Beispiel in Hibiscus sehen, in welcher konkreten Form mir die Bank das mitteilt. Da soll kein Mensch mehr raufkucken sonder es soll automatisch erkannt werden.

Deswegen meine Pingeligkeit ;-)
onlbanker
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 3338
Dabei seit: 05 / 2013
Betreff:

Re: Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 26.05.2014 - 18:28 Uhr  ·  #10
Ich verstehe dich nicht. Wenn du eine LS einreichst, bekommst du den Gegenwert gutgeschrieben am Fälligkeitstag. Nun geht das Ding seinen Weg in der Form, dass es beim ZP belastet wird. Nun fällt der Bank des ZP am nächsten Tag auf, dass die Überziehung nicht genehmigt ist und gibt das zurück. Das heißt, du hast am dritten Tag nach Gutschrift wieder eine Belastung auf deinem Konto. Mit etwas Glück ohne Gebühren, das heißt, du kannst es über Betrag und Verwendungszweck dem Debitor zuordnen. Das ganze sieht man aber nur in den Umsätzen. Hibiscus zeigt da nicht irgendwas separat an.

Anderes Beispiel: Dem ZP fällt nach 5 Monaten auf, dass die Zahlung falsch ist und es liegt auch kein Mandat vor, dann geht er zu seiner Bank und sagt, "zurück bitte". Das heißt für dich, du bekommst nach 5 Monaten die LS wieder belastet und musst sie zuordnen. Auch hier geht die Zahlung genau so in die Kontoumsätze ein, wie alles andere auch. Dem Kontoführer muss das auffallen, Hibiscus macht da nichts separat.
Raimund Sichmann
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 8241
Dabei seit: 08 / 2002
Betreff:

Re: Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 26.05.2014 - 20:13 Uhr  ·  #11
es kann auch vorkommen, dass die LS-Einreichung bereits vorher gutgeschrieben wird (GAD-Banken können den Buchungstermin wählen) und sogar auch dass eine LS vor Fälligkeit retourniert wird (before settlement) und die Rücklastgebühr vorab dem Einreicher belastet wird.

Gruß
Raimund
onlbanker
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 3338
Dabei seit: 05 / 2013
Betreff:

Re: Rücktransaktionen bei der SepaLastschrift

 · 
Gepostet: 27.05.2014 - 06:59 Uhr  ·  #12
Und was ich noch vergessen hatte: Der Rückgabeablauf aus Sicht des ZE hat sich gegenüber früher ohne SEPA garnicht geändert. Nur die Frist, wo was zurückkommen kann ist länger geworden bei Core/COR1.
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0