wenn die IBAN-Umstellung (für Privat ja nur Prüfziffer-BLZ-Kontonr) wurde also großer coup gesehen, dann ist E-Rechnung was? (zumal diese in vielen Bereichen ja freiwillig ist)
(manche Briefbögen mussten ja mehrmals gedruckt werden, da die Banken versehentlich falsche IBANs [regional] kommuniziert hatten im Vorfeld - und im nationalen Handel wird BIC [trotz IBAN only] immer aufgeführt, da dies bei den Kunden so drin ist)
Konzerne und Zulieferer werden das in der Planung haben und sehen auch die Vorteile (bzw. setzen ja schon clearing/bridges ein), bei den KMUs (je kleiner sie werden), wird es doch aber eine
Mammutaufgabe. Denn wo soll der Handwerker o.ä. sich hinwenden, damit er seine .xls- und doc/docx-Rechnungen
kostenlos angepasst bekommt, denn die Rechnungserstellung kostet nur (Arbeits-) Zeit und bringt nichts ein. (ähnlich wie bei banking-Prog./Apps) Unterstellen wir aber mal, dass der Händler/Handwerker einsieht hier investieren zu müssen, dann sind evtl. generelle Umstellungsmaßnahmen (WaWi o.ä.) gleich mit verbunden, ebenso wie neue Hardware und zu guter letzt benötigt er ein Unternehmen (Spezialisten) der die Umstellung, Installation usw. dann auch durchführt, optimal logischerweise ohne Unterbrechung. Jetzt wird sich der eine oder andere sagen, neue Hardware für eine einfache .xml-Anpassung, tja Microsoft hat ja
Win7 abgekündigt und DATEV folgt zu
2020 - dh. man kann es in einem Aufwasch machen oder ...
DIHK (
PDF - S19/20) bzw. IHK (
Text)
Zitat
Der 27.11.2019 ist die Frist für alle weiteren Bundesbehörden.
18.4.2019 zentrale öffentliche Auftraggeber außer Bund,
18.4.2020 nachgeordnete Behörden in Ländern und Kommunen
Dh. der ortsansässige Bürobedarfs-Händler der evtl. Kommune beliefert usw. muss tätig werden oder evtl. den Kunden "sausen lassen"
und dann ist es doch toll erklärt und so einfach:
Zitat
Wie kommt die Rechnung zur Behörde? Für die gesamte Bundesverwaltung wird ein Portal eingerichtet. Hier ist die Registrierung in einem Servicekonto notwendig. Anschließend gibt es die Möglichkeit zum Dateidownload, zum Eintragen in ein Formular (manuelle Eingabe) oder zur Übertragung per E-Mail, DE-Mail oder Webservice (z.B. PEPPOL). Die Rechnung muss eine „Leitwegs-ID“ enthalten: das ist eine Ziffer, die die eindeutige Adressierung der richtigen Stelle in der richtigen Behörde ermöglicht. Sie wird aus acht Stellen für die Behörde, fünf bis zehn Stellen für die Verwaltungseinheit und zwei Stellen Prüfziffer bestehen.
PEPPOL - kennt jeder oder? und natürlich in allen Sprachen ... und wenn man sich dann einliest bzw. über die Grenzen schaut steht ua.
Zitat
Hinweis: die Teilnahme am PEPPOL-Netzwerk ist kostenpflichtig. Nur zahlende Mitglieder von OpenPEPPOL bekommen ein Zertifikat. Der Nachrichtenaustausch selbst ist kostenlos. Daher ist die Einbringung über PEPPOL normalerweise nur etwas für Service Provider, da die entstehenden Kosten nicht von Einzelpersonen getragen werden wollen. Details zur Teilnahme an OpenPEPPOL finden Sie unter OpenPEPPOL Membership (in Englisch).
klick
und blicken wir einfach mal direkt auf die IHK, die haben weder E-Rechnung, noch PDF-Rechnung, noch SEPA-QR-Code sondern einfach eine Papierrechnung, wollen/sollen aber Vorreiter sein. (als Organe der Selbstverwaltung der gewerblichen Wirtschaft in der Rechtsform einer Körperschaft)
Die Banken sind ja bei den SEPA-QR-Codes schon sehr zurückhaltend und konnten die RZ/Druckzentren ja bisher nicht gewinnen.
Auch deren Lieferanten*, dürften hiervon noch nichts wissen. (*Banken benötigen ja auch alles mögliche von Papier bis zu den Speisen [Getränken/Essen usw.])
also das ganze wird
werden
(die normale Digitalisierung ist ja noch nicht mal abgeschlossen - nein ich meine nicht einen PC zu besitzen
Teilbereich:
Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen, 2. Auflage)