TAN-Eingabe bei Umsatzabruf: 90-Tage-Regel pro Zugang oder pro Konto?

 
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TAN-Eingabe bei Umsatzabruf: 90-Tage-Regel pro Zugang oder pro Konto?

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Gepostet: 22.10.2019 - 12:01 Uhr  ·  #1
Hallo,

mir ist nicht ganz klar, nach welcher Logik die 90-Tage-Regel für die TAN-Eingabe gilt.

Angenommen, zu meinem Online-Zugang gehören 5 Konten. Angenommen, bei einem Konto sind die 90 Tage vorbei und es ist eine TAN-Eingabe erforderlich und ich gebe die TAN ein. Ist dann der Zugang für 90 Tage "frei" oder nur das Eine Konto?

Und was passiert, wenn ich ein neues Konto unter diesem Zugang eröffne? Gelten die 90-Tage ab Zeitpunkt der Eröffnung oder ab Zeitpunkt letzte TAN-Eingabe?

Das wird vermutlich von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt. Wie sind hier Eure Erfahrungen? Konntet Ihr erkennen, welche Bank welche "Rechenregel" benutzt?

Gruß :-)
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Re: TAN-Eingabe bei Umsatzabruf: 90-Tage-Regel pro Zugang oder pro Konto?

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Gepostet: 22.10.2019 - 12:05 Uhr  ·  #2
Also wenn ich nicht komplett daneben liege, ist es bei uns (= FI-Sparkasse so):

- Die 90 Tage-Regel gilt für die *Anmeldung* im Online-Banking, vollkommen egal wie viele Konten unter dem Zugang hängen.
- Du meldest dich also mit Anmeldename/PIN an, wirst nach einer TAN gefragt, hast 90 Tage Ruhe.

Es hat also nichts mit den Konten zu tun, sondern mit der reinen Anmeldung. Das natürlich unabhängig von der "Umsätze älter als 90 Tage"-Geschichte, die sich natürlich konkret auf das jeweilige Konto bezieht.
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Re: TAN-Eingabe bei Umsatzabruf: 90-Tage-Regel pro Zugang oder pro Konto?

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Gepostet: 22.10.2019 - 12:16 Uhr  ·  #3
Ich habe gerade noch mal bei der Berliner Sparkasse nachgefragt: wenn die TAN-Eingabe bei der Initialisierung kommt, gilt sie pro Zugang, nicht pro Konto. Manchmal denkt man sich das komplizierter, als es ist.

Anders ist es natürlich, wenn man Umsätze älter als 90 Tage abrufen will, dann muss immer eine TAN eingegeben werden.
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