Du als Laie durchschaust das besser, als die wunderbare ING
Du hast Recht, die Drittanbieterschnittstelle kann und darf ausschließlich von Drittanbietern (heißt sie womöglich deswegen so??
) - also von der BaFIN zugelassene Zahlungsverkehrsdienstleister genutzt werden. Kunden und Kundenprodukte können sie nicht nutzen. Es sei denn, der Hersteller der Kundensoftware läßt sich als Zahlungsdienstleister zertifizieren und betreibst dauerhaft eigene Server, auf die er sich alle Umsätze aller seiner Kunden runterlädt und vorhält, von welchen die Kunden sie sich dann mit dem Kundenprodukt abholen. Im Falle von Zahlungen also dann erst auf den Server des Softwareanbieters und von da aus zur Bank. Von den ständigen Kosten einer solchen Irrsinns-Lösung wollen wir garnicht erst sprechen, was mich daran mehr stört ist, dass ein unbeteiligter Dritter eingeschaltet werden müsste, der eigentlich mit den Daten garnichts zu tun hat, über den sie trotzdem laufen und der Einsicht darauf hat. Geht für mich garnicht, wenn die Bank nicht mehr direkt mit dem Kunden selbst "sprechen" mag.
Die Aussagen der ING, die seit Monaten in der Richtung publiziert wurden, sind somit schlichtweg falsch. Ob das nun aus Unfähigkeit, Nullwissen in der Sache oder eine gezielte Lüge ist, um selbst "nicht schuld" zu sein und die Verantwortlichkeit auf Andere (die Softwarehersteller, die die Drittanbieterschnittstelle nicht einbauen) zu schieben, mag jeder für sich selbst beurteilen.
Und von wegen der Freigabeverfahren: Der HBCI-Server der ING beherrscht ja ausschließlich iTANs von der Liste - die für die Freigabe von Aufträgen bei Zahlungsverkehrskonten (Giro) nicht mehr statthaft sind. Hierfür müssen alternative Freigabeverfahren genutzt werden, die den Vorgaben der PSD2 entsprechen. Bei der ING sind das die Freigabe über die ING-eigene Android- bzw. iOS-App, die Freigabe über SMS-TAN und die Freigabe über den proprietären ING-TAN-Generator. Mit diesen Freigabeverfahren kann man über die App und im WebBanking und wohl auch - unter Zwischenschaltung eines Zahlungsverkehrsdienstleisters - über die Drittanbieterschnittstelle Aufträge freigeben. Via HBCI nicht, weil die iTAN nicht mehr erlaubt ist und der Server der ING nichts anderes kann.

Du hast Recht, die Drittanbieterschnittstelle kann und darf ausschließlich von Drittanbietern (heißt sie womöglich deswegen so??

Die Aussagen der ING, die seit Monaten in der Richtung publiziert wurden, sind somit schlichtweg falsch. Ob das nun aus Unfähigkeit, Nullwissen in der Sache oder eine gezielte Lüge ist, um selbst "nicht schuld" zu sein und die Verantwortlichkeit auf Andere (die Softwarehersteller, die die Drittanbieterschnittstelle nicht einbauen) zu schieben, mag jeder für sich selbst beurteilen.
Und von wegen der Freigabeverfahren: Der HBCI-Server der ING beherrscht ja ausschließlich iTANs von der Liste - die für die Freigabe von Aufträgen bei Zahlungsverkehrskonten (Giro) nicht mehr statthaft sind. Hierfür müssen alternative Freigabeverfahren genutzt werden, die den Vorgaben der PSD2 entsprechen. Bei der ING sind das die Freigabe über die ING-eigene Android- bzw. iOS-App, die Freigabe über SMS-TAN und die Freigabe über den proprietären ING-TAN-Generator. Mit diesen Freigabeverfahren kann man über die App und im WebBanking und wohl auch - unter Zwischenschaltung eines Zahlungsverkehrsdienstleisters - über die Drittanbieterschnittstelle Aufträge freigeben. Via HBCI nicht, weil die iTAN nicht mehr erlaubt ist und der Server der ING nichts anderes kann.