Hi, wer kann helfen? Wenn möglich, mit gesetzlichen Vorschriften....
Vorgang: Von meinem P-Konto wurde ein Betrag von ca. EUR 110,-- gepfändet.
Begründung der Sparkasse: Betrag wurde nicht früher von mir verfügt.
Hintergrund: Buchungstag 02.01.2020 / Wertstellung (Valuta) 31.12.2019.
Konnte das Geld am 31.12. gar nicht am Automaten abholen.
Hab mich an die Schlichtungsstelle Sparkassen- u. Giroverband in Berlin gewandt, aber die Sparkasse wehrt sich mit Händen und Füssen gegen eine Rückerstattung.
Vorgang: Von meinem P-Konto wurde ein Betrag von ca. EUR 110,-- gepfändet.
Begründung der Sparkasse: Betrag wurde nicht früher von mir verfügt.
Hintergrund: Buchungstag 02.01.2020 / Wertstellung (Valuta) 31.12.2019.
Konnte das Geld am 31.12. gar nicht am Automaten abholen.
Hab mich an die Schlichtungsstelle Sparkassen- u. Giroverband in Berlin gewandt, aber die Sparkasse wehrt sich mit Händen und Füssen gegen eine Rückerstattung.