BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

BGH+Vzbv weist Banken in die Schranken

 
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BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 29.04.2021 - 11:11 Uhr  ·  #1
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 11.06.2021 - 11:39 Uhr  ·  #2
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 17.09.2021 - 18:40 Uhr  ·  #3
Banken müssen Geld zurückzahlen: Wir prüfen Ihren Anspruch – kostenlos
Zitat
Sie senden uns eine E-Mail mit dem Namen Ihrer Bank oder Sparkasse in der Betreffzeile an: konto-check@biallo.de
Wir prüfen kostenlos, ob möglicherweise ein Erstattungsanspruch besteht und antworten nach Prüfung mithilfe unserer umfangreichen Datenbank kurzfristig.

Quelle https://www.biallo.de/girokont…ntopreise/
msa
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 18.09.2021 - 01:08 Uhr  ·  #4
Recht marktschreierisch würd ich sagen...

Was da natürlich völlig verschwiegen wird, dass man sich dann besser schon vorher ein neues Konto suchen muss. Und bei Bankschließfächern wird man eher gar nicht mehr fündig, denn die sind seit längerer Zeit schon fast überall belegt.
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 18.09.2021 - 10:51 Uhr  ·  #5
fakt ist, es ist rechtswidrig und daher müssten die "Täter" auch selbst für den guten Ruf (um nicht schon wieder die Branche in Verruf zu bringen) sorgen
die Bafin wird hier hoffentlich nochmals aktiv

und "andere Mütter haben auch hübsche Töchter"
msa
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 18.09.2021 - 11:26 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von infoman
und "andere Mütter haben auch hübsche Töchter"
Auf jeden Fall! Nur gibt es genug Menschen, für die die anderen Töchter nicht in Frage kommen. Sei es, weil sie nicht technik-affin sind und deswegen allen Entwicklungen zum Trotz einen Ansprechpartner vor Ort brauchen oder wollen oder weil sie aus div. Gründen nicht so einfach ein neues Konto anlegen können. Ich denke da an meine 92jhr Mutter, die gesundheitsbedingt ihr Altersheim nicht mehr verlassen kann, deswegen nicht mehr persönlich um Amt vorsprechen kann, was zur Erlangung eines neuen Personalausweises zwingend vorgeschrieben ist. Der alte ist abgelaufen. Jetzt könnte man nur noch so eine Bescheinigung zur Entbindung von der Ausweispflicht besorgen, was aber auch umständlich ist.

Und im Bereich von Kundenschließfächern herrscht absoluter "Töchtermangel" :-)

Ich finde, das sollte man mindestens erwähnen in so einem Artikel. Und den nicht so schreiben "Sie schnippsen mit dem Finger und erhalten hunderte Euro zurück. Und das hat keine Folgen für Sie".
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 19.09.2021 - 12:03 Uhr  ·  #7
grundsätzlich stimme ich Dir zu, wobei das dann doch individuelle Umstände sind.
... und Unrecht wird trotzdem nicht zu Recht, sondern vielmehr zur Duldung. (man nimmt das geringere Übel und akzeptiert den Griff der Bank in die Tasche)

Den Artikel hab ich nicht geschrieben und ich glaube, man kann auch nicht immer alle Eventualität in so einem Artikel berücksichtigen.

... auch wenn wir vom Thema abkommen:
korrekt wie du selbst anführst, gäbe es noch "Befreiung von der Ausweispflicht beantragen"
Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken oder Behörden.
https://www.service-bw.de/leis…leistung-0
Bayern/München: PDF Formular: https://www.muenchen.de/rathau…usweis.pdf

das Thema Schließfächer ist auch so was, weil hier oft vergessen wird (zu beraten), dass sep. Versicherungen usw. abgeschlossen werden müssen.

somit sollten wir die Abschaffung aber auch auf sich beruhen lassen.
msa
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 19.09.2021 - 15:21 Uhr  ·  #8
Ich habe ja auch nicht Dich kritisiert sondern den Ersteller des Artikels. Ich sage weiterhin, dass der marktschreierisch geschrieben ist und die ganze Angelegenheit nur absolut einseitig beleuchtet und dem unwissenden Bankkunden (was wohl die Mehrheit ist) etwas vorgaukelt, was so nicht ist. Die Sache mit Recht und Duldung - absolut richtig. Aber... der Mensch erduldet so viel im Leben - weil es einfach die bessere Alternative ist.

Und das mit der Befreiung von der Ausweispflicht. Sicher, das kenne ich. Aber überleg mal, wie sowas bei einem alten Menschen ankommt. "Ogott, ich bin jetzt so alt, dass ich nicht mal mehr einen Ausweis bekomme, mein Leben ist vorbei, ich werde in Kürze sterben." Auch da ist es wieder einfacher, den aktuellen Zustand mit ohne Ausweis und bestehendem Konto zu erdulden, als den alten Menschen zu verunsichern und ihm seine Lage plastisch vor Augen zu führen. Das ist alles nicht so einfach.

Und Versicherungen müssen für Schließfächer nicht abgeschlossen werden. die können. Wenn etwas drin ist, was sich versichern läßt, ich meine, wo Geld eine Alternative ist. Vielfach hilft bei einem Verlust Geld nicht. Dann machts auch keinen Sinn, eine Versicherung abzuschließen. Mir wurde vor 30 Jahren zu meinem Schließfach auch eine Versicherung "aufgedrückt", nach 10 Jahren bin ich drauf gekommen, dass ich die garnicht brauche, weil die Haftung, die beim Schließfach dabei ist, völlig ausreicht. Allerdings sind das alles sinnlose Überlegungen, wenn man gar kein Schließfach mehr bekommt. Weil alle weit und breit vermietet sind. Und seit 5-10 Jahren Schließfächer "nur noch an Kunden" vermietet werden. Das war früher anders. Ich habe noch eines bei einer Bank, der ich schon vor 20 Jahren den Rücken gekehrt habe. Das war übrigens ein absolutes Drama, die jährlichen gebühren von einem Konto einzuziehen, das nicht im eigenen Institut ist :-) Das hat das erste mal nach 3 Jahren geklappt :-)
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 20.09.2021 - 14:56 Uhr  ·  #9
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 20.09.2021 - 15:03 Uhr  ·  #10
wie nennt man das dann? ... Erpressung?
wie o.e. die Bafin sollte hier dringend einschreiten

Die DK sollte auch aktiv werden um schwarzen Schafe abzusondern, sonst bekommt die Branche eine erneuten Klatsche
oder lebt man hier nach dem Motto: „Ist der Ruf erst ruiniert...“
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 20.09.2021 - 15:29 Uhr  ·  #11
nennt man Vertragsfreiheit
msa
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 20.09.2021 - 15:51 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von infoman
wie nennt man das dann? ... Erpressung?
wie o.e. die Bafin sollte hier dringend einschreiten
Häää? Geht's noch? Wieso sollte das Erpressung sein, wenn ein Vertragspartner seine Preise erhöht? Es mag problematisch gewesen sein, dass die Banken die Zustimmung nicht explizit eingeholt haben. Deswegen mag es auch noch angehen, die in der Vergangenheit bezahlen Erhöhungen zurückzufordern. Auch wenn ich Beides kritisch sehe. Diese explizite Zustimmung ist unnötig wie ein Kropf und das in dem Zusammenhang versendete Papier ist reine Umweltschädigung. Aber sei's drum. Aber sich jetzt drüber aufzuregen, wenn ein Vertragspartner die Preise anhebt, ist doch albern. Auch ohne die explizite Zustimmung hätte der Kunde bisher jederzeit "gehen" können, wenn ihm die Erhöhung nicht paßt. Daraus irgend ein Recht auf dauerhafte Nichterhöhung von Gebühren und Nichtsenkung von Zinsen abzuleiten ist doch lächerlich.

Ist das auch Erpressung, wenn meine Tankstelle plötzlich mehr für Benzin verlangt? Muss das auch immer so bleiben wie es war? Oder muss die mir auch erst einen Brief schreiben, wenn sie den Preis erhöht? Wenn der mir nicht passt, muss ich nicht hingehen. Und es ist ja auch nicht so, dass die Banken ihre Preise heimlich erhöht hätten und der Kunde das nicht kommuniziert bekommen hätte.
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 20.09.2021 - 18:17 Uhr  ·  #13
du scheinst hier rechtlich ausnahmsweise auf dem falschen Weg zu sein.

Die Preiserhöhungen wurden nicht korrekt durchgeführt - das hat der BGH festgestellt und daher müssen die betroffenen Bank dies (eigentlich) zurückbezahlen.
Wenn nun der Vertragspartner kommt und sagt: entweder du verzichtest auf dein Recht oder wir kündigen, was ist das dann?

Es steht dem Vertragspartner frei, ab sofort eine korrekte Erhöhung durchzuführen, das wäre dann wieder ein anderer Schuh.
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 20.09.2021 - 19:03 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von infoman

Die Preiserhöhungen wurden nicht korrekt durchgeführt - das hat der BGH festgestellt und daher müssen die betroffenen Bank dies (eigentlich) zurückbezahlen.


Wer ist damit gemeint? Die verlinkte ING da oben oder wer anders? Da lese ich nichts davon das eine Rückzahlung nicht erfolgen wird. Strittig ist momentan eigentlich nur der Sachverhalt, ob die Frist bei 3 Jahre rückwirkend oder länger liegt.

Zitat

Wenn nun der Vertragspartner kommt und sagt: entweder du verzichtest auf dein Recht oder wir kündigen, was ist das dann?

Es steht dem Vertragspartner frei, ab sofort eine korrekte Erhöhung durchzuführen, das wäre dann wieder ein anderer Schuh.


Das ist doch genau das was die Banken jetzt machen. Die führen jetzt die Gebührenehöhungen rechtlich korrekt durch. Also müssen die Kunden zustimmen, tun die das nicht, wollen die das Angebot der Bank offenbar nicht mehr wahrnehmen für den geforderten Preis, also werden die Verträge aufgehoben.

Da geht es nicht um Rechtsverzicht, da geht es um die Durchsetzung der bestehenden Gebühren nach neuer Rechtsaufassung. Da steht nicht von wegen rückwirkend. Die ING hat es als reine Online Bank natürlich einfach, für "Offline" Kunden wird es ab sofort Papierberge geben. Das sich dies preislich positiv auf die Verbraucher auswirken wird, darf angezweifelt werden. Aber Deutschland hat im EU Durchschnitt ja auch sehr günstige Konten, das wird ja auch immer wieder kritisiert. Das wird sich dann wohl auch ändern (müssen).
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 20.09.2021 - 20:44 Uhr  ·  #15
Ich hab das natürlich auch nicht für rückwirkend gemeint. Mir ging es um Nichtzustimmung bei jetzt erfolgenden korrekten Erhöhungen mit Papierberg. Entweder man stimmt zu oder sucht sich was anderes. Weiter zu den alten Konditionen gibt es nicht. Im Endeffekt genau das Gleiche wie vorher mit der Widerspruchslösung.

Und was das Rückwirkende betrifft: Wir sind von unseren Bankmanagern sehr viel Merkwürdiges gewohnt - aber dass Sie einem Kunden, der eine Rückerstattung wünscht, schreiben "entweder Du verzichtest oder du fliegst" - das wird garantiert keiner machen. Man wird natürlich, wenn der Anspruch rechtlich klar ist, zurückerstatten. Nur ist dann der "Merker" im Kundenstammsatz gesetzt. Großes Entgegenkommen wird man nicht mehr erwartet können. Und wenn die Bank angefressen genug ist, wird sie irgendwann schon einen Grund finden, sich des Kunden zu entledigen. Eine Begründung braucht sie dafür ja nicht wirklich. Im Sinne der Vertragsfreiheit kann auch die Bank eine Kundenbeziehung kündigen. Wie die Commerzbank es vor ein paar Jahren mit Kunden getan hat, die einfach "zu alt" waren.

Was ich letztlich sagen will: Das Urteil mag hohe Kunst der Rechtssprechung sein - aber es ist lebensfremd und aus dem Elfenbeinturm. Unterm Strich kommt mit dem Urteil genau das Gleiche raus wie vorher - nur mit zusätzlichem riesigem Aufwand für Bank und Kunde. Ergebnis ist trotzdem: Zahl's und bleib oder zahl's nicht und geh.
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Gepostet: 12.10.2021 - 14:20 Uhr  ·  #16
Zitat
Bankgebühren: Deutsche Bank und Postbank zahlen jetzt
Auch die Deutsche Bank hat nun angefangen, ihren Kunden Gebühren zu erstatten, die sie ohne deren ausdrückliche Zustimmung eingeführt oder erhöht hatte.

Quelle: klick
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Gepostet: 27.10.2021 - 09:55 Uhr  ·  #17
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 05.11.2021 - 21:01 Uhr  ·  #18
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 08.11.2021 - 16:51 Uhr  ·  #19
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Re: BGH hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

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Gepostet: 14.11.2022 - 18:54 Uhr  ·  #20
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