Habt ihr gesehen, dass es für VoP unter
https://www.fints.org/de/spezifikation/aenderungen ein Update der Spezifikation auf Version 1.01 gab, welches das Vorgehen noch etwas weiter verkompliziert hat? Wenn der Namensabgleich ein Match geliefert hat und man anschließend das HKVPA mit der Zahlungsfreigabe sendet, soll man den eigentlichen Auftrag (HKxxx) jetzt nicht mehr grundsätzlich mitschicken.
Zitat
Im PIN/TAN Verfahren mit Einfach- und Mehrfachsignatur und dem Prüfergebnis-Match sowie beim Zweitsignierenden bei Mehrfachsignatur entfällt die erneute Einreichung des Zahlungsverkehrsauftrags. Bei Kryptografie und ggf. Secoder ist die erneute Einreichung des Zahlungsverkehrsauftrags hingegen verpflichtend.
Echt jetzt?