VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

"Close Match" maximal reduzieren - mehr "Match" erreichen, etwas das jeder Kontoinhaber 2025 scheinbar selbst einfordern muss.

 
mixl
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VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 10:40 Uhr  ·  #1
MUSTERBRIEF aufgrund unzulänglicher Matching-Umsetzung vieler Kreditinstitute:

Antrag auf Anpassung der Kontobezeichnung gemäß VoP-Anforderungen

Darf gerne kopiert und verwendet werden.





Antrag auf Anpassung der Kontobezeichnung gemäß VoP-Anforderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 9. Oktober 2025 ist die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) gemäß EU-Verordnung 2024/886 für alle SEPA-Überweisungen verpflichtend. In diesem Zusammenhang beantrage ich die Anpassung meiner Kontostammdaten zur Vermeidung unnötiger Fehlerrückmeldungen bei eingehenden Zahlungen.


Sachverhalt

Bei Überweisungen an mich führen derzeit Namensangaben, die nicht exakt mit der hinterlegten Schreibweise übereinstimmen, zu Fehlerrückmeldungen ("No Match" oder "Close Match") beim Absender. Dies betrifft insbesondere die Schreibweise "Nachname, Vorname" (mit Komma), die im Geschäftsverkehr üblich ist.

Rechtsgrundlage und technische Vorgaben
Die VoP-Anforderungen basieren auf:
•EU-Verordnung 2024/886 (Instant Payments Regulation), die unmittelbar geltendes Recht ist•EPC VoP Scheme Rulebook (EPC218-23), das die technischen Standards definiert•ISO 20022-Standard als Datenformat für den Namensabgleich
Gemäß EPC-Vorgaben ist der kontoführende Zahlungsdienstleister (Responding PSP) für die Matching-Logik verantwortlich und hat die Freiheit, Toleranzen bei der Namensabgleichung festzulegen.

Meine konkrete Aufforderung / Antrag an Sie:
Ich beantrage folgende Maßnahmen zur optimierten Empfängerüberprüfung:

1.Primärantrag: Vereinfachung der Kontobezeichnung
Bitte ändern Sie die Kontobezeichnung auf meinen im Geschäftsverkehr verwendeten Namen: •Aktuell: [vollständiger Name (ggf. mit mit allenVornamen)]•Gewünscht: [erster Vorname] [Nachname]
Begründung: Dies entspricht meiner tatsächlichen Namensverwendung im Geschäftsverkehr und reduziert Abweichungen bei der VoP-Prüfung erheblich.

2.Hilfsantrag: Hinterlegung alternativer Schreibweisen
Falls eine Änderung der Hauptbezeichnung nicht möglich ist, beantrage ich die Hinterlegung folgender alternativer Namensschreibweisen in Ihrem VoP-Matching-System:
•[Nachname], [Vorname] (mit Komma)•[erster Vorname] [Nachname] (ohne weitereVornamen)
Begründung: Das EPC VoP Rulebook ermöglicht dem Responding PSP, intern flexible Matching-Logiken zu implementieren, die gängige Abweichungen (Komma, Reihenfolge, Kürzungen) tolerieren. Alternative Namensdarstellungen können als Matching-Varianten hinterlegt werden, ohne die rechtliche Identität zu verändern.

Technische Machbarkeit
Bereits weit vor SEPA hat man im Zahlungsverkehr in Deutschland die eingehenden Zahlungen und die Empfängerzuordnung überprüft. Hierzu gab es in den System der Dienstleister seinerzeit (IZB Informatik-Zentrum Bayern, RBG Rechenzentrale bayerischer Genossenschaften, SparkassenInformatik, Fiducia, Kordoba u.v.m.) Namensfelder mit Platzhaltersyntax (z.B. "Nachname*Vorname") zur flexiblen Zuordnung verwendet. Die Nachfolger der damaligen Systemanbieter, haben auch im Jahr 2025 Lösungen dafür in ihren Systemen.Generell gilt: Die heutigen ISO-20022-basierten Systeme bieten deutlich erweiterte Möglichkeiten für intelligente Namensabgleiche und die Hinterlegung von Varianten.

Auswirkungen und Vorteile
•Für mich: Eliminierung von Fehlerrückmeldungen bei regulären Zahlungseingängen & Umbuchungen•Für Zahlende: Vermeidung von Verunsicherung und Zahlungsverzögerungen•Für Ihr Institut: Reduzierung von Kundenanfragen und Optimierung der VoP-Match-Rate
Gemäß EPC-Empfehlungen liegt die Match-Rate in gut konfigurierten Systemen bei ca. 90%, während nur 4-6% als "No Match" eingestuft werden sollten.

Nächste Schritte
Ich bitte um schriftliche Bestätigung, welche der beantragten Maßnahmen umgesetzt werden können, sowie um Information über eventuelle weitere Schritte oder benötigte Unterlagen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
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Sebastian
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 10:55 Uhr  ·  #2
uh, die Erfolgschancen bei so einem Schreiben würden mich mal interessieren, da es für Banken eindeutige Vorgaben gibt wie die Kontobezeichnung zu hinterlegen ist. So einfach aussuchen kann man sich das nämlich nicht ...

Was Du eher meinst ist so etwas wie Aliase zu hinterlegen, was aber nur bei Nicht-Verbrauchern erlaubt ist. Dazu bedarf es aber i.d.R. nicht einen so dermaßen ausschweifenden Brief.
icbh
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 11:09 Uhr  ·  #3
Wo kann man diese Vorgaben nachlesen?
mixl
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 11:11 Uhr  ·  #4
Ja, der Rücklauf von Erfolgsmeldungen wäre sicherlich interessant....

Unabhängig davon: Alternative Kontobezeichnungen hinterlegen ist GRUNDSÄTZLICH möglich. Das die Matching-Kriterien grottig konfiguriert sind, dafür kann der Kontoinhaber nichts.

In der Praxis wird es dann so laufen: Der jeweilige Berater hat eh keinen Dunst was er damit machen soll - darum bleibt die Hoffnung das der Brief dahin wo er hin gehört (hoffentlich), oder er wird simpel abschlägig beantwortet.

Auch dein Hinweis auf "Verbraucher" ist so nicht haltbar! Es geht ja nicht darum da irgend einen "alternativen Murks" rein zu schreiben sondern simpel und einfach der Prüfbarkeit des Namens des Kontoinhabers den Rang und Status zu geben - den er verdient, nicht weniger.

Ein Kurt Huber, den niemand im wahren Leben als Kurt Xaver Franz Huber anspricht - muss als Matching durchlaufen. Das - ist zulässig, lass dir mal nichts anderes einreden! Ich gehe fest davon aus das anstelle der realitätsfremden Sicht der Verbands-Juristen und Stäbe das bald auch mal ein Gericht beschäftigen wird.

Es kann definitiv nicht sein das man als Erfahrungswerte nach knapp einer Woche sieht - das Matching schlechter greift als vor 30 Jahren.

DAS: ist grundsätzlich einfach inakzeptabel.
vader
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 11:15 Uhr  ·  #5
infoman
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 11:24 Uhr  ·  #6
keiner der nachstehenden Kontoinhaber wurden als korrekt angesehen (von Sparkasse zu Sparkasse)
Zitat
AOK Baden-Württemberg (Überweisungsträger vorausgefüllt)
AOK Baden-Wuerttemberg (von mir abgeändert)
AOK (von mir abgeändert/gekürzt auf min.)

forum/topic.php?p=180219#real180219
vader
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 11:26 Uhr  ·  #7
@infoman
da wäre mal interessant was dort wirklich hinterlegt ist
ggf. "Allgemeine Ortskrankenkasse ......"
mixl
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 11:27 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von vader

Zitat geschrieben von mixl

Ein Kurt Huber, den niemand im wahren Leben als Kurt Xaver Franz Huber anspricht

Das sollte auch ohne Anpassung seitens der Bank durchgehen:
3. Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung bei den Banken genau?
dort, siehe: "Mehrere Vornamen"


"sollte", hast du schön gesagt. Realiät 2025 schaut halt anders aus, ich seh das ja seit einer Woche täglich andere Stilblüten. Ebenso das ein Nachname, Vorname nicht als Match durchläuft - und bei Firmennamen ist es noch um einiges wilder.
mixl
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 11:28 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von vader

@infoman
da wäre mal interessant was dort wirklich hinterlegt ist
ggf. "Allgemeine Ortskrankenkasse ......"


Haben die Institute alle nicht auf der Reihe.

DRK oder Deutsches Rotes Kreuz
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Hätte man alles schon seit...... ach, ich reg mich nur wieder auf.
Sebastian
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 11:44 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von mixl

...! Es geht ja nicht darum da irgend einen "alternativen Murks" rein zu schreiben sondern simpel und einfach der Prüfbarkeit des Namens des Kontoinhabers den Rang und Status zu geben - den er verdient, nicht weniger.

Ein Kurt Huber, den niemand im wahren Leben als Kurt Xaver Franz Huber anspricht - muss als Matching durchlaufen. Das - ist zulässig, lass dir mal nichts anderes einreden! Ich gehe fest davon aus das anstelle der realitätsfremden Sicht der Verbands-Juristen und Stäbe das bald auch mal ein Gericht beschäftigen wird.


Das wahre Leben hat selten was mit regulatorischen/gesetzlichen Vorgaben zu tun. Das das Murks ist bestreitet ja keiner, aber "irgendwas" als Kontoinhaber zu hinterlegen ist schlicht und ergreifend nicht möglich.

Aber viel Glück mit dem Anschreiben.
icbh
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 12:12 Uhr  ·  #11
Zitat geschrieben von Sebastian

da es für Banken eindeutige Vorgaben gibt wie die Kontobezeichnung zu hinterlegen ist
Zitat geschrieben von icbh

Wo kann man diese Vorgaben nachlesen?
:-/
vader
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 12:14 Uhr  ·  #12
Vermutlich irgendwo bei der BaFin
rascal
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 12:45 Uhr  ·  #13
Ich habe auch einen aktuellen Fall: Überweisung an die Apotheke XYZ. Empfängername wird (natürlich) nicht gefunden. Aber der Apotheker war ja schlau(?) und hat bei seiner Bankverbindung auch den Kontoinhaber angegeben, zwei Vornamen und Nachname. Dummerweise kennt die Kreissparkasse auch diesen Empfänger nicht. Ganz toll ...
Unabhängig davon finde ich es ziemlich doof, wenn im Kontoauszug nachher Namen stehen, mit denen ich nichts anfangen kann, weil "die Firma" dahinter ganz anders heißt.
Stefan193
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 12:46 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von mixl

.....
Haben die Institute alle nicht auf der Reihe.
DRK oder Deutsches Rotes Kreuz
DAK-Gesundheit oder DAK Gesundheit

Hätte man alles schon seit...... ach, ich reg mich nur wieder auf.


Danke für den Kommentar, da bin ich nicht der einzige, der so ähnlich denkt. Nur kommt jetzt mit VoP der ganze Sch ... auf den Tisch und so gut wie alle lumpigen Kompromisse in den IT-Systemen samt Schreib- und Erfassungsfehlern fliegen allen mehr oder weniger um die Ohren.

Seien es fixe Character-Zuordnungen in jedem einzelnen Konto statt Objektzuordnungen Konto zu Person(en) sowie fixe Vornamensfelder die sowohl für Legitimation UND Kundenansprache, -korrespondenz usw verwendet werden.

Ich hab hier im Forum schon ein- zweimal beschrieben, dass es mindestens ein Institut gibt, das sich den "Luxus" erlaubt (hat?), bei der Person sowohl ein Feld "legitimierter Vorname" als auch ein Feld "Vorname" zu führen, damit solcher Stilblüten wie der "Franz Xaver August Unsinn" zu einem "Franz Unsinn" in der Kommunikation dem Kunden gegenüber und in der Kontobezeichnung verwendet werden und nur bzgl Geldwäsche und Behörden-Meldekommunikation der volle "legitimierte" Vorname. Das machten die nicht aus Spaß, sondern weil es die Kunden behalten will, die der Konkurrenz wegen eben diesem Umstand tatsächlich de Rücken gekehrt haben und die sich einen Sch ... drum scheren und nur wollen, dass der ungeliebte Vorname des (ggf. saufenden und prügelnden) Vorfahren aus dem Brieffenster verschwindet. Künstler, die gerne nur mit ihrem Künstlernamen angesprochen werden möchten, selbst wenn der aus nur einem Wort besteht.

Sicher gibt es irgendwelche Winkeljuristen und Reichsbedenkenträger, die da wieder ein Haar in der Suppe finden. Wobei ich nicht weiß, ob es dazu explizite amtliche Vorgaben gibt, WAS GENAU da zu verwenden ist. Das institut muss sich lediglich über die genaue Identität nach amtlicher Vorgabe versichern und diese Daten "beim Konto" festhalten (diese Formulierung kommt noch aus der Zeit als Konten in Papier geführt wurden).

Diese Verbandstheoretiker und Bedenkenträger sollen sich mal in Niederbayern in der Bankfiliale an den Schalter stellen, wenn der wutentbrannte Xaver reinkommt, dem der Briefträger im Dorf am Tag zuvor mit süffisantem Grinsen und dem O-Ton "Servus AUGUST, da host dei Bost" den Bankbrief in die Hände gedrückt hat auf dem seit einer "Systemumstellung" nun der volle Name in aller Pracht prangt.

Beste Grüße
Stefan
vader
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 12:51 Uhr  ·  #15
Zitat geschrieben von Stefan193

dass der ungeliebte Vorname des (ggf. saufenden und prügelnden) Vorfahren aus dem Brieffenster verschwindet.


Das allerdings würde ich dann allerdings restlos im Standesamt machen lassen.

Oder
https://www.personalausweispor…_mehr.html

Zitat
Haben Sie mehrere Vornamen und möchten Sie klarstellen, dass ein bestimmter Vorname davon für Sie mehr Bedeutung hat, können Sie die Reihenfolge Ihrer Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt neu bestimmen (vgl. § 45a des Personenstandsgesetzes, PStG) und den gebräuchlichen Vornamen ("Rufname") an die erste Stelle Ihrer Vornamen setzen lassen. Für einen entsprechenden Antrag wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.

Wenn Sie die ursprüngliche Reihenfolge der Vornamen beibehalten möchten, können Sie mit Hilfe einer Meldebescheinigung (vgl. § 18 des Bundesmeldegesetzes) bei Geschäften des täglichen Lebens darauf hinwirken, dass lediglich der darin als gebräuchlich gekennzeichnete Vorname verwendet wird.
Stefan193
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 12:53 Uhr  ·  #16
Zitat geschrieben von Sebastian

.... da es für Banken eindeutige Vorgaben gibt wie die Kontobezeichnung zu hinterlegen ist. So einfach aussuchen kann man sich das nämlich nicht ...
......

Ja komm, mal Butter bei die Fische.
Wo ist die explizite Fundstelle für diese Aussage? Interessiert mich sehr, da ich keine kenne, die explizite Vorgaben macht, Nur die üblichen diffusen über "Kontenwahrheit" und "Legitimation" und KYC ("know your Customer").
Stefan193
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 12:55 Uhr  ·  #17
Zitat geschrieben von vader

Zitat geschrieben von Stefan193

dass der ungeliebte Vorname des (ggf. saufenden und prügelnden) Vorfahren aus dem Brieffenster verschwindet.


Das allerdings würde ich dann allerdings restlos im Standesamt machen lassen.


Das geht ja erst seit allerjüngster Zeit ....
little.yoda
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 13:20 Uhr  ·  #18
Zitat geschrieben von mixl

MUSTERBRIEF aufgrund unzulänglicher Matching-Umsetzung vieler Kreditinstitute:


Ist das jetzt mal eben mit ChatGPT zusammengezimmert oder gibt es tatsächlich eine rechtliche Basis für den Brief?
icbh
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 14:00 Uhr  ·  #19
Wenn ich mir z. B. Abschnitt II. in den "Recommendations for the Matching Processes under the VOP Scheme Rulebook" anschaue, kommen mir da starke Zweifel. Zitat (Hervorhebung von mir):
"For legal persons, the matching should be done on the name provided in the unique unstructured name string (attribute AT-E001 – The name of the Payment Counterparty), which could be either the legal name or the commercial name."
Sebastian
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Re: VoP - Kontobezeichnung: Musterschreiben

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Gepostet: 14.10.2025 - 14:03 Uhr  ·  #20
Zitat geschrieben von Stefan193

Wo ist die explizite Fundstelle für diese Aussage? Interessiert mich sehr, da ich keine kenne, die explizite Vorgaben macht, Nur die üblichen diffusen über "Kontenwahrheit" und "Legitimation" und KYC ("know your Customer").


Da ist nichts diffus. Aber das Forum ist auch keine Rechtsberatung bzw. der Erklärbär wie Gesetze, Rechtsordnungen o.ä auszulegen sind.

Wie gesagt, probier Dein Glück, gern auch mit Anwalt. Ich bin gespannt auf deinen Erfahrungsbericht.
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