Zitat geschrieben von infoman
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der Abgleich bei den Banken funktioniert anscheinend noch nicht fehlerfrei
Definitiv nicht. Hab vorgestern
im Webfrontend der DKB eine Überweisung / Umbuchung von einem Kontokorrentkonto auf das Tagesgeld vorgenommen, testweise mehrfach. Egal ob ich den in der angemeldeten Session angebotenen link ("Auf Ihr eigenes Tagesgeldkonto...") verwende oder explizit eine Überweisung erstelle - es erfolgte stets ein Hinweis, dass die Kontoinhaber gar nicht übereinstimmen würden. So ein Quatsch, der Kontoinhaber des Tagesgeldes ist u.a. ausweislich des selben Webfrontends (und der seinerzeitigen Legitimation(!) mit exakt dem selben Namen angelegt wie der des Girokontos! Keine Ahnung, was "Die Komische Bank" da wieder zusammengebraxt hat ...
Ich wollte dann noch mal versuchen einen close match zu erzeugen um rauszubekommen, was sich die VoP-Prüfung "DKB-spezial" zusammenfantasierte, indem ich einen einzigen Buchstaben des Vornamens geändert habe, aber ebenso "no match".
BTW: Die Abrechnungen der Festgeldkonten ist ebenfalls immer noch sehr fragwürdig. Das Konto existiert zwar auch über das Abrechnungsdatum hinaus, ist aber ab Tag 1 nach der Abrechnung unsichtbar. Man kann also ausschließlich exakt am Tag der Abrechnung Einsicht nehmen, bspw. um nachzuprüfen.
Und noch schlimmer ist, dass sie nicht mal den Abrechnungskontoauszug dieses abgerechneten Kontos ins elektronische Postfach stellen. Bisher kommt der physisch per Papier-Schneckenpost. Aber bislang hab ich in DEM Fall (von Anfang Oktober!) diesen auch noch nicht erhalten, haben die womöglich auch eingestellt.
Sieht so aus, als ob die Festgelder auf einem anderen System verwaltet werden, der Optik der bisherigen Termingeld Kontoauszüge nach scheint es das bisherige System zu sein, das sie vor dem aktuellen verwendet haben.
Die haben da derzeit einen Schlamperladen beieinander ...Jungejunge.
Wenn also bei der DKB was nicht funktioniert, muss es noch lange nicht an der verwendeten Anwendung liegen! Das ist zumindest mein Eindruck, den ich gut belegen kann.