Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

 
Kleinsparschwein
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Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

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Gepostet: 12.11.2025 - 11:09 Uhr  ·  #1
Hallo,

wie kann es dazu kommen, daß trotz absolut genauer Empfängerangabe (ein e. V.) eine rote VoP-Warnung kommt ("Keine Übereinstimmung").

Es handelt sich um Atruvia (BBBank).

Der Empfänger und ich können nur gemeinsam rätseln. Ich habe trotzdem überwiesen, aber das ist ja auf Dauer keine Lösung.

Hat noch jemand dieses Problem?

Viele Grüße
Kleinsparschwein

Ergänzung: Das Empfängerkonto ist bei der "Bank für Sozialwirtschaft".
little.yoda
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Re: Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

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Gepostet: 12.11.2025 - 11:25 Uhr  ·  #2
Nur mit Hibiscus oder auch über das Onlinebanking der Bank?
infoman
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Re: Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

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Gepostet: 12.11.2025 - 12:13 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von Kleinsparschwein
Ich habe trotzdem überwiesen, aber das ist ja auf Dauer keine Lösung.

das ist doch okay vorerst, weil somit gleicher Zustand wie die Jahre zuvor

Zitat geschrieben von Kleinsparschwein
Hat noch jemand dieses Problem?

forum/topic.php?p=180219#real180219
(PS: gestern ging es bei einem Familienmitglied anscheinend durch, wobei ich die Schreibweise nicht genau weiß)
was will ich damit sagen, die Banken (bzw. Kontoinhaber) sind anscheinend dabei die Probleme abzuarbeiten bzw. bei den Systemen ein FineTuning zu machen - sprich evtl. einfach mal noch 4-6 Wochen Zeit geben.
Raimund Sichmann
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Re: Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

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Gepostet: 12.11.2025 - 18:17 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von Kleinsparschwein
Es handelt sich um Atruvia (BBBank).
(...)
Ergänzung: Das Empfängerkonto ist bei der "Bank für Sozialwirtschaft".

Interessant, also beide bei Atruvia.
Ich könnte mal bei mir testen, schicke mir gerne eine PM.
Holger Fischer
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Re: Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

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Gepostet: 12.11.2025 - 18:19 Uhr  ·  #5
Die Bank des Empfängers bestimmt, ob das Ergebnis richtig ist oder nicht Hibiscus zeigt - wie jede andere Anwendung auch - das Ergebnis nur an.

Und ob der Empfänger sagt, ob das richtig ist, ist leider irrelevant. Es ist das entscheidend, was bei der Empfänger Bank hinterlegt ist.

Viele Grüße
Holger
Raimund Sichmann
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Re: Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

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Gepostet: 12.11.2025 - 18:33 Uhr  ·  #6
Es kann dabei auch wichtig sein, wie die Daten durch die Software übertragen werden, ob z.B. Zeichen durch Leerzeichen gesendet werden, das gilt aber auch für jedes Programm. Wir haben einige ziemlich exotische - aber dafür megahippe - Kundennamen...
Kleinsparschwein
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Re: Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

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Gepostet: 13.11.2025 - 09:55 Uhr  ·  #7
Mein Laienverstand sagt mir auch: die Meldung kommt von der Bank, nicht von Hibiscus. Die wird im Browserbanking dieselbe sein.

Zitat
Und ob der Empfänger sagt, ob das richtig ist, ist leider irrelevant. Es ist das entscheidend, was bei der Empfänger Bank hinterlegt ist.

Das ist klar, aber das kann nicht mein Problem sein. Mehr als fragen kann ich nicht. Ich habe denen sogar den Tip gegeben, auf den eigenen Kontoauszug zu schauen, wer da steht.


Zitat
das ist doch okay vorerst, weil somit gleicher Zustand wie die Jahre zuvor

Das ist eine reizvolle Argumentation, die ich mir für den Straßenverkehr merken werde: Herr Wachtmeister, die Ampel stand vor fünf Wochen noch nicht da, wenn ich heute bei Rot drüber fahre, dann ist das auch nicht anders als vorher.

Im Ernst: von mir gibt es in Zukunft bei roter Warnung keine Überweisung mehr. Wenn es Banken gibt, die ihre Kundennamen nicht erkennen, dann müssen sich die Leute eben eine andere Bank suchen. So forsch, wie die bei der Risikoabwälzung sind, so zickig bin ich in Zukunft mit zahlen.

Zitat
Interessant, also beide bei Atruvia.
Ich könnte mal bei mir testen, schicke mir gerne eine PM.

Gerne, was genau brauchst du von mir?
infoman
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Re: Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

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Gepostet: 13.11.2025 - 10:18 Uhr  ·  #8
@Kleinsparschwein
dein Vergleich ist nicht passend
+
Zitat
Im Ernst: von mir gibt es in Zukunft bei roter Warnung keine Überweisung mehr.

du bist zahlungspflichtig und bist dann in Verzug ganz einfach

der Richter wird es dir dann in einem crash-Kurs beibringen:
- da die IBAN ja korrekt ist und da wir uns aktuell in einer Übergangsphase befinden
- dann musst du über alternative Wege bezahlen
Raimund Sichmann
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Re: Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

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Gepostet: 13.11.2025 - 17:26 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von Kleinsparschwein
Im Ernst: von mir gibt es in Zukunft bei roter Warnung keine Überweisung mehr. Wenn es Banken gibt, die ihre Kundennamen nicht erkennen, dann müssen sich die Leute eben eine andere Bank suchen. So forsch, wie die bei der Risikoabwälzung sind, so zickig bin ich in Zukunft mit zahlen.
da muss ich allerdings sagen: Viele Empfänger wissen leider nicht, wie sie wirklich - z.B. lt. Registereintragung heißen und es gibt aber auch Eintragungen, die sehr kreativ ausgedacht sind. Wenn dein Verein offiziell "e=mc² e.V." heißt, wird es mit dem Zahlungsverkehr wirklich schwieriger.
Zitat
Gerne, was genau brauchst du von mir?
IBAN und Name des Vereins reichen mir.
LG
Raimund
Kleinsparschwein
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Re: Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

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Gepostet: Gestern um 10:11 Uhr  ·  #10
Zitat
- da die IBAN ja korrekt ist und da wir uns aktuell in einer Übergangsphase befinden


1. woher weiß ich das?
2. welche Übergangsphase? Die VoP-Übergangsphase ging vom 05.10.2025 bis zum 09.10.2025. Davor und danach und überhaupt gilt die Pflicht zur Kontenwahrheit: die Bank muß wissen, mit wem sie es zu tun hat. Es gibt ja auch keine "Übergangsphase" für meine Haftung.


Edit:
Ja, und natürlich sollte auch der Kontoinhaber wissen, wie er im Vereinsregister heißt. Traurig. >_<
Freddy Lüking
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Re: Rote VoP-Warnung trotz korrektem Empfängernamen

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Gepostet: Gestern um 10:23 Uhr  ·  #11
Die Bank weiß auch mit wem Sie es zu tun hat.

Aber dann beschwere dich bitte bei der EU, dass Sie die Grundvoraussetzungen so schaffen soll, dass es keinen Spielraum mehr gibt!

Das Beispiel von Raimund ist ganz gut. Eintragen lassen kann man alles. Aber das z.B. eine hochgestellte 2 (oder andere Zeichen) nicht über den Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann, weil es schlichtweg einfach nicht übertragen werden kann. Was sollen wir Banken denn machen? Uns eine neue Übertragungsmöglichkeit ausdenken, wo dann alle Zeichen/Buchstaben funktionieren? Da wären wir dann schon in den 2030-Jahren

Wir erlauben den Wortmarkennamen, damit es mehr "Matches" gibt und beim Händler weniger Nachfragen gibt. Aber wer sagt uns, dass das korrekt ist und wenn mal ein externer Prüfer kommt mit dem Hinweis, dass dürft ihr nicht, was sollen wir dann machen?

Ich kann ja verstehen, dass es zu Unmut kommt, aber damit ist niemandem geholfen. Das muss jeder selber entscheiden, wie er damit umgehen möchte. Es ist ja auch nur ein Hinweis, dass es dann evtl. eine Retourkutsche geben könnte in Bezug auf Mahnungen, etc.
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