Zitat geschrieben von Samuel192
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Zitat geschrieben von Stefan193
Sonst macht "Sofort" auch gar keinen Sinn, wenn die Wertstellung nicht auch "sofort" ist.
Naja, im Sinne der Bank war dies sofort. Wie du ja selbst schreibst, hast du die Überweisung nach der Cut-off-Zeit aufgegeben, deswegen nächster Tag. Eine SEPA-Standardüberweisung dürfte ja einen ganzen Bankarbeitstag unterwegs sein.
Merke: da wo sofort draufsteht, ist noch lange keine Echtzeitüberweisung drin, denn eine Echtzeitüberweisung würde – wie bereits von uzlopak angemerkt – taggleich wertgestellt.
Sofortüberweisung !=
Echtzeitüberweisung
Ich will mich korrigieren. Ich hab "Echtzeit" im Beitrag mit "Sofort" beschrieben. Korinthos wird sich im Grab umdrehen

... obwohl die "SEPA-Echtzeitüberweisung" tatsächlich u.a. mit Hilfe des Wortes "sofort" definiert wird.
Zitat
Eine Echtzeitüberweisung ist eine SEPA-Überweisung, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort ausgeführt wird.
Korinthos, Du kannst Dich wieder hinlegen

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Die komische Bank schreibt an dem von mir beschriebenen Schiebeschalter im Webbanking tatsächlich "Echtzeitüberweisung" hin, machen aber das, was ich in meinem Vorbeitrag beschrieben habe. Dennoch bezeichnen sie im gebuchten Zustand ausweislich des Webbankings diese Umbuchung nun als "Echtzeitüberweisung".
Könnte evtl. tatsächlich daran liegen, dass deren Webbanking nicht so variabel geschrieben ist, zu erkennen, wo eine "Echtzeitüberweisung" überhaupt bankseitig existiert und wo nicht (=bspw. bei Umbuchungen innerhalb der Konten eines Kontoinhabers, wo eines davon -Tagesgeldkonto- vermutlich nicht einmal ein "Zahlungsverkehrskonto" i.S.d.G. ist). Dann machen die also einfach technisch ne normale Umbuchung daraus. Das sie das dann allerdings noch auf der Buchung als "Echtzeitüberweisung" bezeichnen ist typisch für "die komische Bank".
Bei "echter Echtzeitüberweisung" hätten sie -hoffentlich- tatsächlich in Echtzeit gebucht und wertgestellt, weil für echte "(SEPA-)Echtzeitüberweisungen" ja -wie Du schön dargestellt hast- jeder Kalendertag sozusagen ein Geschäftstag ist. Hier sind die PLV der Privatbanken so gut wie inhaltsgleich, weil sie die "kritischen" Passagen alle aus den Mustern des jeweiligen Verbands übernehmen.
Seltsamerweise findet sich in den Überweisungsbedingungen -> PLV der Bank nur die fast gleiche Definition des "Geschäftstags" (="Geschäftstag ist jeder
Tag, an dem ..") aber nicht einer "Geschäftszeit" oder gar Aussagen zur Wertstellung (abgesehen von SEPA Lastschriften).
Nimmt man die AGB wörtlich, müsste eine normale bankinterne Umbuchung am selben "Tag" wertgestellt werden, denn ein Tag geht im üblichen Geschäftsverkehr von 0 bis 24:00, die Annahme des Auftrags erfolgt gemäß Definition durch Annahme des hier (Onlinebanking-)auftrags, der §675s BGB ist für den Fall schon dem Wortlaut nach nicht einschlägig und der Sinn des §675t BGB spricht eher FÜR die taggleiche Wertstellung wie Du es anhand anderer Institute ja zeigst.
Vermutlich wurde das noch nie bis in den letzten Zipfel ausdekliniert, daher wird hier so verfahren "wie schon immer".
Ja, ich kann Euch durchaus folgen, dieses suffisant gemeinten verbalen Seitenhiebs hätte es nicht bedurft, obwohl er für mich durchaus aufschlussreich ist ...
Es grüßt der mit der Umbuchung von seinem Tagesgeldkonto ach so überforderte Stefan