Frage zu Lastschrifteinreichung

Sequenz und Reihenfolge

 
SteSchu
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Frage zu Lastschrifteinreichung

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Gepostet: 18.04.2026 - 19:21 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

wir ziehen erstmalig Mieten von Bewohnern per Lastschrift auf das Konto des Gebäudeeigentümers. Unterschriebene Mandate liegen vor (entweder in Papier oder vom Mieter eingescannt und gemailt). Mandatsreferenzen sind da + natürlich Gläubiger-ID.

Die Lastschriftdatei wird von der Hausverwaltungs-Software in Banking4 eingelesen.

- Stimmt es, dass als Sequenz immer „wiederkehrend“ drin bleiben darf, man also nicht bei den ersten Lastschriften auf Erstlastschrift stellen muss?

- Können wir pro Abbuchungs-Konto die Reihenfolge innerhalb eines Tages beeinflussen? Wir ziehen zum 2. Mai die Miete für April und für Mai ein (ist so abgestimmt) und es wäre toll, wenn zuerst von den Mieter-Konten die April-Lastschrift gezogen wird und danach die für Mai. Hängt das an der Reihenfolge, wie wir es der Bank geben?


Danke!
infoman
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Re: Frage zu Lastschrifteinreichung

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Gepostet: 18.04.2026 - 20:22 Uhr  ·  #2
Um sämtliche Risiken zu vermeiden, da diese nur Ärger und Zeit bedeuten, wäre es doch sinnvoll (auch im Hinblick auf Rückgaben / Prüfungen / Audits) zuerst die Erstlastschrift zu senden und am nächsten Arbeitstag die wiederkehrende.
SteSchu
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Re: Frage zu Lastschrifteinreichung

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Gepostet: 18.04.2026 - 21:34 Uhr  ·  #3
Welche Risiken wären das?

FRST ist doch abgeschafft, dachte ich?!

„Schlimmster“ Fall wäre, dass die Miete in falscher Reihenfolge gezogen wird - oder?
Samuel192
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Re: Frage zu Lastschrifteinreichung

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Gepostet: 18.04.2026 - 22:51 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von SteSchu

Stimmt es, dass als Sequenz immer „wiederkehrend“ drin bleiben darf, man also nicht bei den ersten Lastschriften auf Erstlastschrift stellen muss?

Richtig, der Sequenztyp "First" seit Jahren nicht mehr zwingend. Der EPC schreibt ausdrücklich, dass eine erste Lastschrift in einer wiederkehrenden Serie auch wie eine spätere Lastschrift mit "RCUR" gekennzeichnet werden kann, siehe hier.

Wichtig ist nur, dass die Vorlauffrist passt, siehe hier:
  • für erstmalige SEPA-Basis-Lastschriften: fünf TARGET2-Bankarbeitstage
  • für Folgelastschriften zwei Tage
infoman
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Re: Frage zu Lastschrifteinreichung

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Gepostet: 18.04.2026 - 22:58 Uhr  ·  #5
was abgeschafft wurde sind die Vorlagefristen siehe bspw.: forum/topic.php?t=25161 oder https://www.bundesbank.de/acti…umString=1
dort sind auch weitere SEPA Hinweise zu Vorabinformation ("Pre-Notification") usw.

Viele Banken lassen „alles RCUR“ durchlaufen, manche sind angeblich sehr genau

aber ich verstehe das Problem nicht, warum macht man es nicht gleich formal korrekt und ist dann auf der sicheren Seite?
und der zusätzliche Tage, um sicherzugehen, dass es in der richtigen Reihenfolge gebucht wird, fällt doch auch nicht ins Gewicht

/edit:
@Samuel192 du bringst einiges durcheinander
sollen die "farbigen Forenuser" (Banker) das doch bitte kommentieren
Freddy Lüking
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Re: Frage zu Lastschrifteinreichung

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Gepostet: 18.04.2026 - 23:27 Uhr  ·  #6
Wie bereits geschrieben, ist es seit mehreren Jahren gängig, dass man RCUR (wiederkehrend) direkt als Erstlastschrift nehmen kann. Die Vorlauffrist ist wie infoman richtig geschrieben (bzw. verlinkt) hat, nicht mehr 5 und 2 Tage, sondern mindestens 1 Tag vorher.

Bei einigen Softwaren ist es so programmiert, dass noch FRST genommen wird und dann RCUR. Da würde ich mir keine Mühe machen, daran was zu ändern.

Bei den Banken kommt es dann meistens noch drauf an, bis wann die Lastschrift eingereicht wurde. Bei den Volksbanken ist meistens bei Basislastschrift 12-13 Uhr der Termin. Bis zu diesem Zeitpunkt könnte man für den nächsten Bankarbeitstag die Basislastschrift anlegen, alles danach erst nach 2 Tagen. Bei Firmenlastschriften ist das ein früherer Zeitpunkt (10 Uhr). Das kann aber von der Bank auch anders eingestellt werden.

Warum das Ganze? Normalerweise sollte derjenige, bei dem die Lastschrift gezogen wird, das vorher sehen können, damit er für Deckung sorgen kann. Deswegen waren es auch mal die 5 und 2 Tage. Aber zum Glück wurde selbst bemerkt, dass das absolut nicht praxistauglich war. Da wurde das auch zuerst stärker kontrolliert und es gab Rücklastschriften.

Mit dem jetzigen Stand sind mir keine solcher Probleme bekannt. Auch keine Bank, die bei RCUR bei der Erstbasislastschrift das zurückgeben würden.

Ich würde, wenn die Reihenfolge eingehalten werden soll, auch einfach zwei unterschiedliche Tage eingeben. Einmal den 02.05 und dann den 03.05.

Wüsste aber auch nicht, warum das Schwierigkeiten geben sollte :)
icbh
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Re: Frage zu Lastschrifteinreichung

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Gepostet: Gestern um 17:30 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von Freddy Lüking

Normalerweise sollte derjenige, bei dem die Lastschrift gezogen wird, das vorher sehen können, damit er für Deckung sorgen kann. [...]
Mit dem jetzigen Stand sind mir keine solcher Probleme bekannt.
Mir schon. comdirect und Santander beispielsweise kriegen die Vorankündigung von Lastschriften nicht hin.
Samuel192
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Re: Frage zu Lastschrifteinreichung

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Gepostet: Gestern um 19:36 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von infoman

@Samuel192 du bringst einiges durcheinander
sollen die "farbigen Forenuser" (Banker) das doch bitte kommentieren
@infoman Ich kann nicht erkennen, wo ich hier etwas durcheinandergebracht habe. Und schon garnicht einiges.
1) Meine Aussage "FRST ist nicht mehr zwingend" war korrekt. Hattest du ja auch schon geschrieben und wurde nun auch durch Freddy Lükings Posting bestätigt.
2) Die von mir genannten Fristen (5/2 Tage) sind veraltet, hier war mein Wissenstand also nicht mehr aktuell und leider ist auch auf der von mir verlinkten Seite der Bundesbank nicht erkennbar, dass diese Information mittlerweile veraltet ist. Grundsätzlich war die Ausage aber richtig, nur dass die Frist - wie von Freddy Lüking geschrieben - mittlerweile vereinheitlicht 1 Tag beträgt.

Das nennst du dann also "einiges durcheinander bringen"? Bist nicht viel eher du derjenige, der Dinge durcheinanderbringt? siehe hier - um nur ein Beispiel zu nennen. Ich würde mir etwas mehr Selbstreflexion deinerseits wünschen.
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