Banken müssen Schäden sofort erstatten - danach jedoch Regress von Bank möglich

Europäische Gerichtshof (EuGH) - C-70/25

 
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Banken müssen Schäden sofort erstatten - danach jedoch Regress von Bank möglich

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Gepostet: Gestern um 12:02 Uhr  ·  #1
Bank muss Phishing-Schaden zunächst erstatten - auch bei grober Fahrlässigkeit des Kunden
EuGH, Pressemitteilung vom 15.10.2026 zum Urteil C-70/25 vom 15.10.2026

Zahlungsdienste: Grobe Fahrlässigkeit des Kunden entbindet den Zahlungsdienstleister nicht von der Verpflichtung, den Betrag eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs unverzüglich zu erstatten.

Der Zahlungsdienstleister kann jedoch später vom Kunden die Erstattung der Verluste verlangen, die auf dessen grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

https://www.datev.de/web/de/be…-erstatten
https://dejure.org/dienste/ver…en=C-70/25
https://www.anwalt.de/rechtsti…86562.html
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