Onlinebanking bei Konto unter gesetzlicher Betreuung

 
Rolf
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 2
Dabei seit: 01 / 2006
Betreff:

Onlinebanking bei Konto unter gesetzlicher Betreuung

 · 
Gepostet: 28.01.2006 - 11:52 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung beim Onlinebanking mit Konten unter gesetzlicher Betreuung?

Für unsere schwerstbehinderte Tochter sind beide Eltern vom Vormundschaftsgericht zu gesetzlcihen betreuuern bestellt worden. Unsere Bank (Sparda) verweigert nun das Onlinebanking mit der Begründung, da zwei Personen zu gesetlichen Betreuuern bestimmt seien, würde Onlinebanking gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen. Vor der Volljährigkeit unserer Tochter hatten wir gemeinsames Sorgerecht. Das war das Onlinebanking möglich. Das kann ich nun nicht ganz nachvollziehen.

Hat jemand Erfahrungen mit anderen Konten, bei denen für Verfügungen zwei Unterschriften benötigt werden und wo dies mit zwei verschiedenen TAN-Listen gelöst ist.

Gruß
Rolf
Fellini
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Im wunderschönen Ahrtal
Beiträge: 2077
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: Onlinebanking bei Konto unter gesetzlicher Betreuung

 · 
Gepostet: 28.01.2006 - 16:07 Uhr  ·  #2
Hallo,

das hängt von der Ausstellung der Betreuungsurkunde ab. Wenn ihr ausdrücklich zu gemeinsamen Bertruern bestellt seid, müsst ihr alle Verfügungen gemeinsam unterschreiben. Das ist halt im Onlinebanking so nicht möglich.Wenn ein Betreuer den anderen bevollmächtigt und das Vormundschaftsgericht nichts dagegen hat, sollte die Bank mit sich reden lassen. Für die Bank bestehen aber auch weitergehende Prüfpflichten bei der Führung von Konten für Betreute.

CU

Frank
Raimund Sichmann
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 8244
Dabei seit: 08 / 2002
Betreff:

Re: Onlinebanking bei Konto unter gesetzlicher Betreuung

 · 
Gepostet: 28.01.2006 - 17:22 Uhr  ·  #3
hallo Frank, deine Aussage will ich so nicht stehen lassen. Das ist im Internetbanking bei der Sparda wahrscheinlich nicht möglich, bei vielen anderen Banken dagegen schon, soweit ich weiss.
Und: HBCI/FinTS sieht das vor. Es kann allerdings sein, dass das zB nur bei Disketten/Chipkartennutzung funktioniert und eine Onlinebanking-Software muss her, die die A-Vollmachten auch unterstützt.
Captain FRAG
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Westfalen
Beiträge: 5096
Dabei seit: 05 / 2003
Betreff:

Re: Onlinebanking bei Konto unter gesetzlicher Betreuung

 · 
Gepostet: 30.01.2006 - 08:35 Uhr  ·  #4
@Frank

Kapier ich auch nicht.
Gerade bei uns geht das doch einwandfrei über HBCI Karte, Pin/TAN und Inetbanking.
Ob die Sparda auch A/B Kompetenz und verteilte Unterschriften kann ist was anderes. Wenn ist das aber ein Problem der Sparda-IT und kein generelles.
Fellini
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Im wunderschönen Ahrtal
Beiträge: 2077
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: Onlinebanking bei Konto unter gesetzlicher Betreuung

 · 
Gepostet: 30.01.2006 - 10:14 Uhr  ·  #5
Das Prob liegt nicht in der Technik. Manche Vormundschaftsgerichte stellen recht praxisfremde Betreuungsurkunden aus. Teilweise sind ausdrücklich Betragsgrenzen pro Monat (klasse ...) angegeben und eineiges mehr. Speziell wenn der Kundenberater oder de EBler bei der Rechtsabteilung nachfragen, sagen die der Einfachheit halber (und um Schadeneratzforderungen zu verhindern) schomma "geht nicht". Die gemeinsame Vertretung wird vom Gericht sicher ganz hart als UND-Vollmacht definiert und wird zusätzlich ein Hinderungsgrund sein.

Abgesehen davon bieten wir z.B. die A/B-Kompetenz im Privatbereich nicht an. Bei Firmenanfragen verkaufen wir FTAM. Das machen einige andere vielleicht genauso.
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0