Bei lebensnaher Betrachtung kann man hier nicht ohne Emotionen zu berühren sich zum Thema "Bankingsoftware" einlassen. Dabei bin ich doch nicht der einzige der sich in Bezug auf "Bankingsoftware" sich so seine Gedanken macht.
Zitate entfernt, bitte Quellen angeben um Pseudozitaten vorzubeugen //Raimund
Das genau ist doch der Kern auch meiner Fragen - in wie weit?
Klar wenn man in einem Auto den Sicherheitsgut nicht anlegt, dann ist der Schuld, der es unterlassen hat. Nur, das Anlegen des Sciherheitsgurtes ist nicht [/I]gegen[/I] die StTVO, sondern entspricht der STVO. Das Abspeichern von PIN & TAN widerspricht aber den AGB´s der Geldinstitute so diametral, dass es sich hier um eine grobe Fahrlässigkeit handelt. Wenn nun eine Software eines beliebigen Herstellers durch exzellente Strukturierung latent gerade dazu veführt "vertragsbrüchig" zu werden, dann dürfte doch die Bitte nach Abbehelf legitm sein - oder?
Man kan die Sache aber auch anders handhaben. Ein kurzer Wink in Richtung der Justizare und schon ist eine Klausel denkbar, die Schadensersatzforderungen (an den Softwarehersteller) für den Fall vorsieht, dass ein Softwareprogramm die Möglichkeit bietet eine vertragswiedersprechende Handlung vorzunehmen
Wenn ein Softwarehersteller eine gut funktioniernde Lobby hat die auch und zudem reichlich von Beleidigungen, Cyberstalking, Schämkritik und verbalem Mobbing gebraucht macht, dann verlangt doch die einfache Gerechtigkeit nach einem Gegengewicht. Zumindest ist aber eine ausreichender Hinweis und eine ebensolche, substantiierte Darlegung des Risikos geboten -oder??
Anwender von "Bankingsoftware" haben keine Lobby, keine Gewerkschaft und sind dazu bestimmt immer und alleinig zu haften. Warum ist dem so? Nun, weil diesen generell gesagt wird: Sie hätten halt vorher Nachdenken sollen u.s.w. Die Tatsche der unfairen Schuldüberbürdung kann durch viele Einstellungen, in mehr als einem Forum, glaubhaft gemacht werden.
Welche berechtigten Einwände kann es geben, wenn zahlende Kunden auf Risiken und Taschen aufmerksam gemacht werden? Soll das letztendlich auf ein Verbot hinauslaufen den Schwächeren zu helfen, ist Verbraucheraufklärung & Verbraucherschutz womöglich schon schändlich, etwas dessen man sich zu schähmen hat ??
MFG
Nobel_Consult
//edit von Raimund: genannte Software durch Bankingsoftware ersetzt, da diese Aussagen alle Bankingprogramme betrifft und nicht nur ein einzelnes
Zitate ohne Quellenangaben entfernt.
Zitate entfernt, bitte Quellen angeben um Pseudozitaten vorzubeugen //Raimund
Das genau ist doch der Kern auch meiner Fragen - in wie weit?
Klar wenn man in einem Auto den Sicherheitsgut nicht anlegt, dann ist der Schuld, der es unterlassen hat. Nur, das Anlegen des Sciherheitsgurtes ist nicht [/I]gegen[/I] die StTVO, sondern entspricht der STVO. Das Abspeichern von PIN & TAN widerspricht aber den AGB´s der Geldinstitute so diametral, dass es sich hier um eine grobe Fahrlässigkeit handelt. Wenn nun eine Software eines beliebigen Herstellers durch exzellente Strukturierung latent gerade dazu veführt "vertragsbrüchig" zu werden, dann dürfte doch die Bitte nach Abbehelf legitm sein - oder?
Man kan die Sache aber auch anders handhaben. Ein kurzer Wink in Richtung der Justizare und schon ist eine Klausel denkbar, die Schadensersatzforderungen (an den Softwarehersteller) für den Fall vorsieht, dass ein Softwareprogramm die Möglichkeit bietet eine vertragswiedersprechende Handlung vorzunehmen
Wenn ein Softwarehersteller eine gut funktioniernde Lobby hat die auch und zudem reichlich von Beleidigungen, Cyberstalking, Schämkritik und verbalem Mobbing gebraucht macht, dann verlangt doch die einfache Gerechtigkeit nach einem Gegengewicht. Zumindest ist aber eine ausreichender Hinweis und eine ebensolche, substantiierte Darlegung des Risikos geboten -oder??
Anwender von "Bankingsoftware" haben keine Lobby, keine Gewerkschaft und sind dazu bestimmt immer und alleinig zu haften. Warum ist dem so? Nun, weil diesen generell gesagt wird: Sie hätten halt vorher Nachdenken sollen u.s.w. Die Tatsche der unfairen Schuldüberbürdung kann durch viele Einstellungen, in mehr als einem Forum, glaubhaft gemacht werden.
Welche berechtigten Einwände kann es geben, wenn zahlende Kunden auf Risiken und Taschen aufmerksam gemacht werden? Soll das letztendlich auf ein Verbot hinauslaufen den Schwächeren zu helfen, ist Verbraucheraufklärung & Verbraucherschutz womöglich schon schändlich, etwas dessen man sich zu schähmen hat ??
MFG
Nobel_Consult
//edit von Raimund: genannte Software durch Bankingsoftware ersetzt, da diese Aussagen alle Bankingprogramme betrifft und nicht nur ein einzelnes
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