Unterschrift der Eltern f. Eröffnugn notwendig?

 
General
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Unterschrift der Eltern f. Eröffnugn notwendig?

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Gepostet: 25.07.2006 - 11:23 Uhr  ·  #1
Moin,

ich habe ein Girokonto bei der SK und möchte nun einen Online-Banking-Account anmelden. Muss dazu wieder die Unterschrift der Eltern erfolgen (Ich bin 17 Jahre alt)

MfG
General
Captain FRAG
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Re: Unterschrift der Eltern f. Eröffnugn notwendig?

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Gepostet: 25.07.2006 - 11:44 Uhr  ·  #2
Hallo General,

grundsätzlich müssen deine Eltern mit unterschreiben, da du nicht alleine rechtsverbildliche Verträge abschliessen darfst. Du kannst sie selber nur anbahnen. Das Gesetz verwendet dafür die schöne Formulierung, "schwebend unwirksam".

Allerdings haben deine Eltern bei der Eröffnung des Kontos möglicherweise ein entsprechendes Genehmigungsformular für Folgegeschäfte, die sich aus der Nutzung des Girokontos ergeben, unterzeichnet.

Auf dem kann vereinbart werden, das du neben der üblichen Nutzung des Kontos auch mittels Online-Banking verfügen darfst. Wenn das so ist, düftest du den Folgevertrag selbstständig eingehen, da ja bereits im voraus zugestimmt wurde.

Nur wird das in der Praxis kaum passiert sein. Warum etwas genehmigen, über das man noch nicht gesprochen hat....
Angel
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Re: Unterschrift der Eltern f. Eröffnugn notwendig?

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Gepostet: 25.07.2006 - 12:09 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von Captain FRAG
Allerdings haben deine Eltern bei der Eröffnung des Kontos möglicherweise ein entsprechendes Genehmigungsformular für Folgegeschäfte, die sich aus der Nutzung des Girokontos ergeben, unterzeichnet.


Hm, dass ist mir persönlich völlig unbekannt, bei uns gibt es so ein Genehmigungsformular nicht. Mal in die Runde gefragt: Gibt es sowas bei Euch?

Ansonsten würde ich die Frage von General mit einem klaren "Ja, die Eltern müssen unterschreiben!" beantworten, denn bei uns ist das so üblich, eine andere Vorgehensweise kenne ich nicht.
Sir_Bandit
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Re: Unterschrift der Eltern f. Eröffnugn notwendig?

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Gepostet: 25.07.2006 - 14:02 Uhr  ·  #4
Sowas wäre mir auch neu.

Laut Gesetzt hat der Captain recht bis 18 sind die Verträge die du Abschließt schwebend unwirksam.
Wirksam werden Sie erst wenn deine Erziehungsbereechtigten mit zu stimmen.

Also einfach unterschreiben lassen doppelt hält besser.
Captain FRAG
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Re: Unterschrift der Eltern f. Eröffnugn notwendig?

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Gepostet: 25.07.2006 - 14:51 Uhr  ·  #5
Bei ist das einfach ein Formular, "Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur Geschäftsbeziehung mit der Sparkasse" welches aus dem unbegrenzten Bestand des Verlages stammt (für die Interessierten: s182320).

Darin wird geregelt, das der Minderjährige mit uns in Geschäftsbeziehung tritt, die AGB anerkennt, das die Eltern verfügungberechtigt sind, wie sie verfügungsberechtigt sind, ob der Minderjährige allein oder nur in Verbindung mit den ges. Vertretern verfügungsberechtigt ist, das das Konto ein Guthabenkonto ist und welche Serviceleistungen ihm zur Verfügung gestellt werden dürfen. In den Serviceleistungen stecken Dinge wie: GAA, KAD, Homebanking.
Angel
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Re: Unterschrift der Eltern f. Eröffnugn notwendig?

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Gepostet: 25.07.2006 - 14:58 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von Captain FRAG
In den Serviceleistungen stecken Dinge wie: GAA, KAD, Homebanking.


Also mit GAA und KAD etc. ist klar, ebenso SB-Terminals, steht bei uns auch drin. Aber Homebanking nicht.
Fellini
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Re: Unterschrift der Eltern f. Eröffnugn notwendig?

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Gepostet: 26.07.2006 - 20:12 Uhr  ·  #7
Bei uns müssen bei minderjährigen Teilnehmern alle Erziehungsberechtigten mit unterschreiben.

CU
Frank
benson606
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Re: Unterschrift der Eltern f. Eröffnugn notwendig?

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Gepostet: 27.07.2006 - 14:29 Uhr  ·  #8
also bei uns müssen auch die Eltern unterschreiben, da es auch bei uns kein Forumlar gibt des zur Kontoeröffnung mitunterschrieben wird, dass nachfolgende Verträge selbstständig abgeschlossen werden dürfen...
d.h.

Die Eltern müssen unterschreiben!!!
General
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Re: Unterschrift der Eltern f. Eröffnugn notwendig?

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Gepostet: 27.07.2006 - 20:32 Uhr  ·  #9
Alles klar, vielen Dank. Frage beantwortet.
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