Größere Sammelaufträge werden von den Rechenzentralen nicht unbedingt sofort online verarbeitet oder gar ganz abgelehnt.
Um zu überprüfen, ob der Sammler wirklich ordnungsgemäß verarbeitet wurde, sollte man nach der Verarbeitungsfrist (bei der Bank nachfragen, in welchen Zeitabständen die Läufe sind) auf jeden Fall die Kontoauszüge abholen.
Ausserdem kann man im HBCI-Statusprotokoll sehen, ob Fehler bei der Übertragung aufgetreten sind. Das Protokoll sollte der Versender abholen, es reicht nicht, dass ein anderer Bevollmächtigter das Protokoll holt, da dieser nur sein eigenes sehen würde.
Um zu überprüfen, ob der Sammler wirklich ordnungsgemäß verarbeitet wurde, sollte man nach der Verarbeitungsfrist (bei der Bank nachfragen, in welchen Zeitabständen die Läufe sind) auf jeden Fall die Kontoauszüge abholen.
Ausserdem kann man im HBCI-Statusprotokoll sehen, ob Fehler bei der Übertragung aufgetreten sind. Das Protokoll sollte der Versender abholen, es reicht nicht, dass ein anderer Bevollmächtigter das Protokoll holt, da dieser nur sein eigenes sehen würde.