Guten Tag allerseits!
an dieser Stelle wollte ich mal meinen Unmut über folgenden Sachverhalt loswerden:
Mein Vorgesetzter hat neulich für sich privat zuhause Onlinebanking beantragt und auch bekommen. Nun hatten wir das Geschäftsgirokonto bereits auf seinen Namen vor ein paar Jahren für das Onlinebanking freischalten lassen. Als Buchhalter bin ich befugt unter den Zugangsdaten meines Vorgesetzten Onlinebanking auf besagtem Geschäftskonto zu betreiben (Chef hat TAN-Liste, ich habe die PIN). Nachdem die privaten Konten meines Chefs auch freigeschaltet waren, bekam ich diese plötzlich im Büro nebst Salden und Umsätzen zu sehen. Nebenbei bemerkt: Bei jenem glorreichen Geldinstitut handelt sich um eine von vielen Volksbanken. Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir, dass eine Trennung von geschäftlichen und privaten Konten unter einem Benutzer mit Zugang nicht möglich sei. Des weiteren erklärte man mir, dass eigentlich Onlinebanking nur demjenigen erlaubt sei, der eine alleinige Unterschriftsvollmacht habe (als Buchhalter habe ich die nicht). Seltsamerweise funktioniert genau der gleiche Sachverhalt (Buchhalter hat Geschäftskontenvollmacht [gemeinschaftliche Unterschriftsberechtigung] und Privatkontenvollmacht [alleinige Unterschriftsbevollmächtigung]) bei der Sparkasse problemlos. Die Sparkasse bietet ein und demselben Nutzer zwei getrennte Zugänge im PIN/TAN-Verfahren.
Die Preisfrage lautet: Weshalb ist eine Bank (egal welche) nicht in der Lage beim Onlinebanking private und geschäftliche Konten zu trennen?
fröhliche Wochenendgrüße
der staigi
an dieser Stelle wollte ich mal meinen Unmut über folgenden Sachverhalt loswerden:
Mein Vorgesetzter hat neulich für sich privat zuhause Onlinebanking beantragt und auch bekommen. Nun hatten wir das Geschäftsgirokonto bereits auf seinen Namen vor ein paar Jahren für das Onlinebanking freischalten lassen. Als Buchhalter bin ich befugt unter den Zugangsdaten meines Vorgesetzten Onlinebanking auf besagtem Geschäftskonto zu betreiben (Chef hat TAN-Liste, ich habe die PIN). Nachdem die privaten Konten meines Chefs auch freigeschaltet waren, bekam ich diese plötzlich im Büro nebst Salden und Umsätzen zu sehen. Nebenbei bemerkt: Bei jenem glorreichen Geldinstitut handelt sich um eine von vielen Volksbanken. Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir, dass eine Trennung von geschäftlichen und privaten Konten unter einem Benutzer mit Zugang nicht möglich sei. Des weiteren erklärte man mir, dass eigentlich Onlinebanking nur demjenigen erlaubt sei, der eine alleinige Unterschriftsvollmacht habe (als Buchhalter habe ich die nicht). Seltsamerweise funktioniert genau der gleiche Sachverhalt (Buchhalter hat Geschäftskontenvollmacht [gemeinschaftliche Unterschriftsberechtigung] und Privatkontenvollmacht [alleinige Unterschriftsbevollmächtigung]) bei der Sparkasse problemlos. Die Sparkasse bietet ein und demselben Nutzer zwei getrennte Zugänge im PIN/TAN-Verfahren.
Die Preisfrage lautet: Weshalb ist eine Bank (egal welche) nicht in der Lage beim Onlinebanking private und geschäftliche Konten zu trennen?
fröhliche Wochenendgrüße
der staigi
