Geschäftlich & Privat

"wir sind Kinder einer Erde"

 
staigi
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Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 28.09.2007 - 14:35 Uhr  ·  #1
Guten Tag allerseits!

an dieser Stelle wollte ich mal meinen Unmut über folgenden Sachverhalt loswerden:

Mein Vorgesetzter hat neulich für sich privat zuhause Onlinebanking beantragt und auch bekommen. Nun hatten wir das Geschäftsgirokonto bereits auf seinen Namen vor ein paar Jahren für das Onlinebanking freischalten lassen. Als Buchhalter bin ich befugt unter den Zugangsdaten meines Vorgesetzten Onlinebanking auf besagtem Geschäftskonto zu betreiben (Chef hat TAN-Liste, ich habe die PIN). Nachdem die privaten Konten meines Chefs auch freigeschaltet waren, bekam ich diese plötzlich im Büro nebst Salden und Umsätzen zu sehen. Nebenbei bemerkt: Bei jenem glorreichen Geldinstitut handelt sich um eine von vielen Volksbanken. Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir, dass eine Trennung von geschäftlichen und privaten Konten unter einem Benutzer mit Zugang nicht möglich sei. Des weiteren erklärte man mir, dass eigentlich Onlinebanking nur demjenigen erlaubt sei, der eine alleinige Unterschriftsvollmacht habe (als Buchhalter habe ich die nicht). Seltsamerweise funktioniert genau der gleiche Sachverhalt (Buchhalter hat Geschäftskontenvollmacht [gemeinschaftliche Unterschriftsberechtigung] und Privatkontenvollmacht [alleinige Unterschriftsbevollmächtigung]) bei der Sparkasse problemlos. Die Sparkasse bietet ein und demselben Nutzer zwei getrennte Zugänge im PIN/TAN-Verfahren.

Die Preisfrage lautet: Weshalb ist eine Bank (egal welche) nicht in der Lage beim Onlinebanking private und geschäftliche Konten zu trennen?

fröhliche Wochenendgrüße
der staigi :D
Holger Fischer
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 28.09.2007 - 14:54 Uhr  ·  #2
Hallo Staigi,

sorry Unmut solltest Du bei deiner Bank ablassen, da diese dafür der entsprechende Ansprechpartner ist.

Ansonsten: Das Internetbanking ist historisch eher eine Privatkudnenplattform, da Firmenkunden eigentlich proffesioneller arbeiten und Kundenprodukte einsetzen. Ich weiß, die Grenze verwischt in weiten Teilen zwischen zeitlich so dass das vielleicht nicht immer mehr so gelten muß. Daher kommt es aber dass eine Trennung nicht überall unter einer Kudnen ID möglich ist. Da, wie ich ja schon geschrieben habe, die Grenzen verwischen, wird es soetwas wahrscheinlich in absehbarer Zeit bei fast allen Banken in der einen oder anderen Form geben.

Soweit zum technischen Hintergrund.
Ansonsten habe ich mit eurer Situation eigentlich keinen Mitleid.
Du benutzt die Zugangsdaten deines Chefs (womit schon die Vereinbahrungen zum Onlinebanking gebrochen wurden). D.h. für die Bank bist Du in dem Moment der Chef mit allen rechten und pflichten. Wie sehr Du das bist, merkst Du dann, wenn Du auf einen Trickbetrug reinfällst und dein Chef dafür den Stress hat. Denn egal was passiert gegenüber der Bank haftet er.
Wenn Du mit dem Konto arbeiten willst, mußt Du eine Vollmacht für das Konto haben. Alles andere ist Murks (unabhängig von der Möglichkeit Kontenzugriffe voneinander gezielt zu trennen)!

Gruß

Holger
ELDI-Man
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 28.09.2007 - 16:34 Uhr  ·  #3
Abgesehen vom oben Gesagten müsste es möglich sein, zwei verschieden TAN-Listen (eine für geschäftliche Konten und eine für Privatkonten) einzurichten.
ottoager
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 28.09.2007 - 16:45 Uhr  ·  #4
Hallo,

Zitat geschrieben von ELDI-Man
Abgesehen vom oben Gesagten müsste es möglich sein, zwei verschieden TAN-Listen (eine für geschäftliche Konten und eine für Privatkonten) einzurichten.


Sorry, aber das stimmt nicht. Bei manchen Banken mag es derartige Praktiken geben, aber beileibe nicht bei allen!

Ich vergleiche das immer gern mit der realen Unterschrift. Der Schriftzug des Chefs mit Stift und Papier ist auch immer der gleiche, ganz egal, ob er privat oder geschäftlich unterschreibt. Dito gibt's auch für das Online-Banking zur Identifikation einer bestimmten Person und zum virtuellen Nachbilden ihrer eigenhändigen Unterschrift nur eine PIN und eine TAN-Liste.

Otto
bt
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 28.09.2007 - 19:28 Uhr  ·  #5
Hallo Zusammen,

nach dem Wohnort von Staigi zu schließen ist es eine Fiducia-Voba in Württemberg. Wir haben hier doch sicher auch Kollegen, die sich mit dem System der Fiducia-Voba in Württemberg auskennen.

Frage an die Kollegen: Gibt es bei Euch wirklich nur einen HBCI(PIN/TAN)-Zugang pro natürliche Person ?

Unterschiedliche Rechte ( E/A/B/Übertragung) gibt es bei Euch doch sicher auch. Was würde denn dagegen sprechen, wenn Staigi einen Zugang mit "eingeschränkten" Rechten - ggf. auch nur Einsicht - für die Geschäftskonten bekäme ?
Sollte doch möglich sein, oder ?

Vielleicht können wir Staigi da doch helfen.

Gruß bt
ELDI-Man
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 29.09.2007 - 09:06 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von ottoager

Ich vergleiche das immer gern mit der realen Unterschrift. Der Schriftzug des Chefs mit Stift und Papier ist auch immer der gleiche, ganz egal, ob er privat oder geschäftlich unterschreibt. Dito gibt's auch für das Online-Banking zur Identifikation einer bestimmten Person und zum virtuellen Nachbilden ihrer eigenhändigen Unterschrift nur eine PIN und eine TAN-Liste.


Das mit der Unterschrift, da kann ich mitgehen. Die ist quasi einmalig. Trotzdem habe ich einen Ordner mit meinen Firmenkontoauszügen und einen mit meinem privaten Kram.

Wenn es Banken gibt, die das nicht trennen können, dann wird es schwierig. Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als ein Programm einzusetzen.
null8null2
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 29.09.2007 - 11:18 Uhr  ·  #7
Da die Fiducia-Systeme mittlerweile einheitlich sein sollten, gebe ich mal meinen Senf dazu...

Zitat
Frage an die Kollegen: Gibt es bei Euch wirklich nur einen HBCI(PIN/TAN)-Zugang pro natürliche Person ?


Nein, man kann natürlich mehrere Zugänge pro Person anlegen. Wird aber nicht gerne gemacht.
Über die "normale" Web-Banking-Applikation gibt es tatsächlich Funktionen für den Privatbereich, die sich nicht abschalten lassen. Man kann allerdings den Zugang zur "normalen" Web-Applikation sperren und dadurch nur den Zugang zur Buisness-Variante oder über FinTS freigeben.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dadurch die EInstellungen auf beiden Seiten (Kunde & Bank) unnötig kompliziert werden. Meistens dauert es auch nicht lange, bis der eine oder der andere Zugang wegen Fehleingaben gesperrt ist...

Darüberhinaus bleibt noch der Punkt, dass der Geschäftsführer von vornherein gegen die Onlinebanking-Bedingen verstößt...

Ich weiss, dass in vielen Firmen so verfahren wird - und ich kann jedesmal nur mit dem Kopf schütteln. In die "reale" Welt übertragen würde diese Vorgehensweise bedeuten, dass der Angestellte die Aufträge mit der Unterschrift des Geschäftsführers unterschreibt.
Kein Chef würde das akzeptieren, oder??
bt
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 29.09.2007 - 14:06 Uhr  ·  #8
Hallo zusammen,

Zitat
Ich weiss, dass in vielen Firmen so verfahren wird - und ich kann jedesmal nur mit dem Kopf schütteln. In die "reale" Welt übertragen würde diese Vorgehensweise bedeuten, dass der Angestellte die Aufträge mit der Unterschrift des Geschäftsführers unterschreibt.

Kein Chef würde das akzeptieren, oder??


Und genau desshalb wäre es sinnvoll, für Staigi einen separaten Zugang für die Geschäftskonten mit eingeschränkten Rechten anlegen zu lassen.

@Staigi: Sprich doch Deinen Chef mal darauf an. Ein separater Zugang für Dich, bei dem nur die Geschäftskonten sichtbar sind. Und wenn Du nur die Kontoinfos sehen sollst, dann eben ohne Rechte für den Zahlungsverkehr.

Und wenn Du doch Zahlungen machen sollst, dann ist wenigstens nachvollzeibar, wer die Zahlungen gemacht hat.

Gruß bt
hylli08
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 29.09.2007 - 15:07 Uhr  ·  #9
Zusammenfassung:
Das von staigi gewünschte funktioniert problemlos, vielleicht hatte er auch nicht die EBL-Kompetenz der Bank am Hörer?!?

Hylli
ronald.n
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 29.09.2007 - 18:33 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von bt
@Staigi: Sprich doch Deinen Chef mal darauf an. Ein separater Zugang für Dich, bei dem nur die Geschäftskonten sichtbar sind. Und wenn Du nur die Kontoinfos sehen sollst, dann eben ohne Rechte für den Zahlungsverkehr.


Das Problem ist bei vielen Firmen, dass man den handelnden Personen keine "echte" Kontovollmacht einräumt - die wäre aber beim Online-Banking notwendig.

Ohne "Vollmacht" ist kein "separater Zugang" möglich, da das System die Verbindung der handelnden Person (Staigi) mit dem Konto des Chefs nicht zulassen kann.

Früher war das ja alles kein Thema. Da hat der Buchhalter den Überweisungsbeleg ausgefüllt und dem Chef in der Unterschriftenkladde zum Abzeichnen vorgelegt - da brauchte es keine Bankvollmacht für den Angestellten.

Die illegale Nutzung der "Chef"-PIN durch Staigi lässt sich ja noch durch eine einfache N-Vollmacht (nur Auskunft) lösen - die ist im Banksystem ausdrücklich vorgesehen.

Schwieriger wird es, wenn der Chef ihm keine Komptenzen beim Überweisen zubilligen will und Staigi keine eigenen TANs bekommt.

Ich würde empfehlen hier mal das Gespräch mit dem EBL-Berater der Bank zu suchen - nach diesem speziellen Berater muss man manchmal gezielt fragen...
bt
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 30.09.2007 - 19:25 Uhr  ·  #11
Hallo zusammen,

vielleicht bietet die VoBa auch ein reines Übertragungsrecht an, dann kann der Chef die Zahlungen ja noch mit seinen TAN unterschreiben.

Gibt es bei den Genossen A/B-Unterschrift bei PIN/TAN bzw. nur ein Übertragunsrecht?

Gruß bt
Captain FRAG
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 01.10.2007 - 07:31 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von staigi
Die Sparkasse bietet ein und demselben Nutzer zwei getrennte Zugänge im PIN/TAN-Verfahren.


Hallo Staigi,

um mal auf das wichtige zurückzukommen.
Selbst wenn die Bank so etwas anbietet, darf der Nutzer noch lange nicht seine persönlichen Zugangsmedien (=Unterschrift!) oder Teile davon weitergeben/bekannt machen.

Der richtige und saubere Weg sind nunmal Zugangsdaten die auch dich ausgestellt sind und das/die gewünschten Geschäftskonten mit einschliessen. Ob dazu eine "stationäre" (papiergebundene) Kontovollmacht ebenfalls vorhanden sein muss ist noch etwas anderes. Hier gelten wieder die Regularien der Bank.

Zitat geschrieben von staigi
Als Buchhalter bin ich befugt unter den Zugangsdaten meines Vorgesetzten Onlinebanking auf besagtem Geschäftskonto zu betreiben


Genau das geht eben nicht sauber. Dein Chef kann im Innenverhältnis (ihr beide) mit dir alles machen, muss dann aber auch die Konsequenzen tragen wenn er dabei die im Aussenverhältnis (Kontoinhaber/Bank) geltenden und vereinbarten Regeln verletzt. So eine Art Unterschrift "im Auftrag" gibt es elektronisch nicht.

Tipp: Seht zu dass ihr die Verhältnisse nach aussen klar geregelt bekommt. Es mag sein dass das technische System der Voba etwas restriktiver ist, trotz allem müssen die generellen Spielregeln beachtet werden. Würden diese nicht verletzt, hättest du im geschilderten Fall auch niemals Zugriff auf die privaten Konten von Cheffe bekommen. Bei der Sparkasse kann jederzeit das gleiche passieren.
staigi
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drum sag es noch einmal

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Gepostet: 01.10.2007 - 13:59 Uhr  ·  #13
Also:

Bei unserer Sparkasse läuft das, wie folgt:
- Privat: Anmeldename + PIN + TAN-Liste
- Geschäftlich: 2. Anmeldename + 2. PIN + 2. TAN-Liste
- Geschäftskonten + Privatkonten sauber getrennt
- geschäftlich auf dem Papier: gemeinschaftliche Unterschriftsberechtigung
- geschäftlich online: theoretisch alleinige Unterschriftsvollmacht - Lösung: PIN beim Buchhalter, TAN-Liste beim Geschäftsführer

Genau das Gleiche hätte ich gerne bei der Volksbank...

Mir ist klar, dass es so wie bisher bei der Volksbank nicht mehr geht...
Captain FRAG
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Re: drum sag es noch einmal

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Gepostet: 01.10.2007 - 17:27 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von staigi
- geschäftlich online: theoretisch alleinige Unterschriftsvollmacht - Lösung: PIN beim Buchhalter, TAN-Liste beim Geschäftsführer


Sauber wäre folgendes:
Du und der GF jeweils mit einer eigenen TAN-Liste (individuelle PIN und individueller Anmeldename) und zumindest für das Geschäftskonto eine A-Kompetenz (~ halbe Unterschrift).
Die jeweiligen Privatkonten können abweichend eine Einzelvollmacht haben, sofern sie über dieselbe TAN-Liste bedient werden sollen oder auch müssen - je nach Bank.

Ergebnis:
Jeder sieht nur seine Konten und kann darüber alleine verfügen und das/die Geschäfstkonto/en haben eine zur stationären Vollmacht entsprechende Berechtigung. Zumindest bei der Sparkasse ist für die Umsetzung der A-Kompetenz auch keine Software nötig, die Funktionalität bietet auch das Web-Portal. Ich denke das kann die Voba zmindest über das Business-Portal (eBanking Business) ebenso.
hylli08
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 02.10.2007 - 08:47 Uhr  ·  #15
...sofern die Business Edition von der Bank auch eingesetzt wird!

Hylli
staigi
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nachtrag

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Gepostet: 02.10.2007 - 10:06 Uhr  ·  #16
wir verwalten unsere Konten (auch die der Volksbank) mit SFIRM32 - das ist Business 😉
Captain FRAG
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Re: Geschäftlich & Privat

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Gepostet: 02.10.2007 - 10:19 Uhr  ·  #17
noch besser, dann ist das Thema ob A-Kompetenz rein technisch durch euch möglich ist schonmal vom Tisch. Der Rest ist ein Frage des "Willens" bzw. der Notwendigkeit.
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