Pfändung

 
Stephan_E
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Pfändung

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Gepostet: 12.10.2007 - 20:24 Uhr  ·  #1
Wenn Sie damit rechnen müssen, daß einmal eine Kontopfändung eingeht, nur kein Konto bei der Netbank.
Diese Bank überweist den Guthabenbetrag vom gepfändeten Konto ohne Rücksichtnahme auf gesetzliche Pfändungsfreigrenzen an den Einreicher der Pfändung.
Mir ist es so ergangen, obwohl ich der Bank mitgeteilt habe, daß das Guthaben auf dem Konto zur Deckung meines Lebensunterhalt nötig ist und mein Einkommen unter den gesetzlichen pfändungsfrein Grenzen liegt.

Kann ich die Bank verklagen, mir das Guthaben auszuzahlen, was sie gegen Pfändungsfreigrenzen verstoßend an den Einreicher der Pfändung überwiesen hat?
Fellini
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Re: Pfändung

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Gepostet: 12.10.2007 - 23:52 Uhr  ·  #2
Wo ist dein Onlinebankingproblem?
Wenn du keins hast, lass dich bitte daran erinnern, dass wir weder Produktempfehlungen im Onlinebanking noch für oder gegen irgendwelche Banken geben und diese hier im Forum auch nicht gerne sehen.

Zur Sache: Es gibt klare Regeln, wann ein Guthaben und bis zu welcher Grenze ein Guthaben pfändbar ist. Da die Bank auch gegenüber dem Gläubiger in der Pflicht ist und bei Fehlern schadenersatzpflichtig ist , wird sie diese Regelen normalerweise genau beachten. Wie wäre es, wenn du erstmal (aber in deinem eigenen Interesse in einem anderen Ton als in deinem Beitrag oben) mit der Bank sprichst. Wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, lass dich anwaltlich beraten.

CU
Frank

Nachtrag: Ich habe den Thread-Titel ein wenig geändert und es ist kein Zufall, dass der Name der Bank jetzt fehlt.
Stephan_E
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Re: Pfändung

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Gepostet: 13.10.2007 - 10:07 Uhr  ·  #3
Das ist sehr wohl ein Onlinebanking Problem. Eine Bank mit Schalter vor Ort, wo man persönlich vorsprechen kann und die ihre Kunden persönlich kennt, hätte vielleicht anders verfahren und eine Lösung gefunden, statt den Kunden vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Ich habe bei der Netbank sofort Widerspruch gegen die Pfändung eingelegt und denen mitgeteilt, daß mein Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt, wie die auch an den Eingängen auf dem Konto erkennen konnten, und erklärt, daß ich das Geld zur Deckung meines Lebensunterhalt brauche. Dennoch haben die das Geld einfach überwiesen.
Wieso darf niemand erfahren, daß die Netbank so verfährt, um zu vermeiden, daß es im mal genauso geht.
GuidoNakas
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Re: Pfändung

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Gepostet: 13.10.2007 - 10:53 Uhr  ·  #4
Hallo Stephan, ich kann Frank nur zustimmen. Sprich mit der Bank - aber in einem etwas anderen Ton. Du hast ein Problem mit Deiner Bank - nicht mit Onlinebanking, also Zahlungen per PIN/TAN, Chipkarte, FTAM oder ähnliches oder ein Problem mit Software XY. Dafür ist dieses Forum gedacht.
So ärgerlich Dein Problem ja vielleicht auch ist, aber hier gehört es nicht hin. Da am Thema des Forums vorbei.
Raimund Sichmann
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Re: Pfändung

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Gepostet: 13.10.2007 - 11:07 Uhr  ·  #5
Hm, das Thema ist grenzwertig, weil es "in der Sache selbst" eigentlich nichts mit Onlinebanking zu tun hat, besonders nicht mit technischen Problemen, die wir hier behandeln können und eigentlich ausschließlich behandeln wollen.

Allerdings versteh ich schon, dass sich besondere Situationen automatisch daraus ergeben können, weil insbesondere bei Direktbanken womöglich Ansprechpartner für "besondere Situationen" fehlen. Daher ist das Thema für mich als Angestellter einer Volksbank "mit Schalter vor Ort" natürlich interessant und etwas verlockend.
Auf der anderen Seite sträube ich mich natürlich auch, ausgerechnet in meiner Freizeit die fehlende Beratungsarbeit ausgerechnet einer Direktbank zu leisten. Insbesondere, weil sich die KollegInnen der Direktbanken auch hier in unserem Forum recht rar machen - oder sich nicht outen wollen (ein paar Mitarbeiter haben die doch auch, oder?).

Und: Wir dürfen natürlich keine Rechtsberatung geben, dafür sind Anwälte da.
letzter Hinweis an Stephan: Schau mal hier nach: http://www.juraforum.de/gesetze/ZPO/850k/

Gruß
Raimund
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