Hallo,
über den harten Weg habe ich erfahren müssen, dass zumindest bei der "Sparkassen Informatik" bei einer BZÜ-Überweisung per HBCI der Empfängername nur maximal 27 Zeichen lang sein darf. Ich habe alle Spezifikationen (HBCI, DTAUS) eben noch mal gründlich durchsucht und keinerlei Hinweis auf diese Einschränkung gefunden. Laut Spezifikation sollte also auch bei BZÜ-Überweisungen ein zweizeiliger Empfängername mit 2 mal 27 Zeichen möglich sein.
Frage an die E-Banking Experten:
* Ist die Einschränkung auf nur 1 mal 27 Zeichen bei BZÜ-Überweisungen generell so, oder ist das eine Besonderheit der Sparkassen Informatik?
* Gibt es irgendwo in irgendeiner Spezifikation einen Hinweis auf diese Einschränkung den ich vielleicht übersehen habe?
PS: Was die Problemsuche nicht gerade vereinfacht: Wird bei der SI ein zweizeiliger Empfängername bei einer BZÜ-Überweisung mitgeschickt, so erhält man als Antwort:
9010::Der Auftrag wurde nicht entgegengenommen.
3900::Der BZÜ-Verwendungszweck ist nicht numerisch.
über den harten Weg habe ich erfahren müssen, dass zumindest bei der "Sparkassen Informatik" bei einer BZÜ-Überweisung per HBCI der Empfängername nur maximal 27 Zeichen lang sein darf. Ich habe alle Spezifikationen (HBCI, DTAUS) eben noch mal gründlich durchsucht und keinerlei Hinweis auf diese Einschränkung gefunden. Laut Spezifikation sollte also auch bei BZÜ-Überweisungen ein zweizeiliger Empfängername mit 2 mal 27 Zeichen möglich sein.
Frage an die E-Banking Experten:
* Ist die Einschränkung auf nur 1 mal 27 Zeichen bei BZÜ-Überweisungen generell so, oder ist das eine Besonderheit der Sparkassen Informatik?
* Gibt es irgendwo in irgendeiner Spezifikation einen Hinweis auf diese Einschränkung den ich vielleicht übersehen habe?
PS: Was die Problemsuche nicht gerade vereinfacht: Wird bei der SI ein zweizeiliger Empfängername bei einer BZÜ-Überweisung mitgeschickt, so erhält man als Antwort:
9010::Der Auftrag wurde nicht entgegengenommen.
3900::Der BZÜ-Verwendungszweck ist nicht numerisch.