EU-Richtlinie zur Zustellung von Kontoauszügen

 
Eli
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EU-Richtlinie zur Zustellung von Kontoauszügen

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Gepostet: 17.05.2010 - 16:21 Uhr  ·  #1
Hallo,

habe gehört, dass alle Online-Banken inzw. verpflichtet sind einem Kunden die Kontoauszüge per Post zu schicken, wenn er sie nicht rechtzeitig online abruft. das ganze beruft wohl auf einem neuen eu-gesetz/richtlinie.

is das korrekt? wie heisst diese richtlinie/gesetz genau?

vg
eli
Michael Döring
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Re: EU-Richtlinie zur Zustellung von Kontoauszügen

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Gepostet: 17.05.2010 - 16:40 Uhr  ·  #2
Ob das jetzt unmittelbar mit der EU zusammenhängt weiß ich nicht, da es das früher auch schon gab und nicht nur Onlinebanken betrifft.
Spätestens nach 6 Wochen Nichtabruf durch den Kunden erfolgt der - meist portokostenpflichtige - Versand eines Zwangsauszugs. Soweit ich weiß, geht das indirekt durch Urteile aus der Abgabenordnung (AO) hervor.
Eli
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Re: EU-Richtlinie zur Zustellung von Kontoauszügen

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Gepostet: 17.05.2010 - 16:44 Uhr  ·  #3
danke für die info.

gilt also in jedem fall für alle banken, oder?

es wäre hilfreich für mich einen konkreten namen der richtlinien bzw ein konkretes urteil zum zitieren zu haben... weiß jemand weiter?
Michael Döring
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Re: EU-Richtlinie zur Zustellung von Kontoauszügen

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Gepostet: 17.05.2010 - 16:49 Uhr  ·  #4
Müsstest vielleicht auch mal ein bißchen googeln. Wir haben hier i.d.R. nicht die Top-Juristen zu Gast, die alle Urteile und Gesetze auswendig wissen.
Ein Einstieg könnte § 147 der AO sein: http://www.gesetze-im-internet…gesamt.pdf
Yeannie
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Re: EU-Richtlinie zur Zustellung von Kontoauszügen

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Gepostet: 17.05.2010 - 16:51 Uhr  ·  #5
Seit PSD-Einführung (Payment Service Directive) am 01.11.2009 ist das alles im Artikel 248 EGBGB und im § 675 BGB geregelt.
Gültig für alle Zahlungsverkehrs-Dienstleister (den Begriff "Bank" wird man da nicht mehr finden...).

Wo's davor stand (also vor dem 01.11.2009) kann ich leider nicht sagen, da hab ich mich noch nicht mit diesem Thema befassen müssen... :-)

hoffe, das hilft!

Grüße
Yeannie
Michael Döring
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Re: EU-Richtlinie zur Zustellung von Kontoauszügen

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Gepostet: 17.05.2010 - 16:55 Uhr  ·  #6
Wow, Yeannie, Respekt!
Ich hätte jetzt noch vorgeschlagen, dass er einfach seine Bank mal fragt. Aber so ist's ja auch gut. :)
Eli
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Re: EU-Richtlinie zur Zustellung von Kontoauszügen

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Gepostet: 17.05.2010 - 17:11 Uhr  ·  #7
gaaanz vielen dank!
Fellini
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Re: EU-Richtlinie zur Zustellung von Kontoauszügen

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Gepostet: 17.05.2010 - 17:36 Uhr  ·  #8
Es ist §675d BGB i.V.m. den einzelvertraglichen Regelungen in den AGB und im Kontovertrag.

Post ist nicht zwingend, aber zweckmäßig. Portokosten werden auf jeden Fall weitergereicht.
Yeannie
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Re: EU-Richtlinie zur Zustellung von Kontoauszügen

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Gepostet: 18.05.2010 - 08:48 Uhr  ·  #9
Zitat
Wow, Yeannie, Respekt!
Ich hätte jetzt noch vorgeschlagen, dass er einfach seine Bank mal fragt. Aber so ist's ja auch gut. Smile



Nicht verzagen, Buschkühl fragen!
Der Mann hat wirklich den Durchblick und dank seiner tollen ZV-Seminare
weiß ich zwar nicht alles auswendig, aber ich weiß, wo's steht :-)

http://www.buschkuehl.de/
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