hilfe - geld an falsche blz überwiesen

 
jules4
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hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 07.08.2010 - 10:03 Uhr  ·  #1
hallo liebes forum,

ich habe gestern Abend (Freitag) eine Überweisung getägigt und kurz danach festgestellt, dass ich eine Zahl bei der Blz falsch eingegeben habe. Nun ist das Geld abgezogen und anstatt zur Frankfurter Volksbank an die Frankfurter West LB gegangen.

Was kann ich tun? Bekomme ich das Geld zurück? Es war mein erspartes 😢

danke und gruß
jules
ottoager
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 07.08.2010 - 12:48 Uhr  ·  #2
Hallo,

wenn es die von Dir angegebene Kontonr. bei der falschen BLZ nicht gibt, sollte das Geld nach ein paar Tagen automatisch wieder zurückkommen auf Dein Konto.

Otto
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 07.08.2010 - 13:19 Uhr  ·  #3
Hallo Jules,

wende Dich zur Sicherheit gleich am Montaq morgen an Deine Bank. Die sollen einen Rückruf veranlassen. Mit etwas Glück hast Du die Überweisung am Freitag nach Buchungsende erfasst. Würde dann bedeuten, dass das Geld erst am Montag früh in die Verrechnung geht. Und solang das Geld noch nicht bei der WestLB eingegangen ist, kann Deine Bank einen Rückruf veranlassen.
Dann hast Du gute Chancen, dass Du das Geld zurück bekommst, auch wenn es das Konto bei der WestLB geben sollte.
Es kann sein, dass Deine Bank für den Rückruf eine Gebühr verlangt.

Gruß bt
Jackie
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 09.09.2010 - 10:01 Uhr  ·  #4
Wird da eigentlich nich auch der angegebene Empfängername auf Plausibilität geprüft? Wäre ja schon ziemlicher Zufall, wenn jemand mit demselben Namen bei einer anderen Bank unter derselben Kontonummer ein Konto führen würde.

Bringt mich übrigens wieder auf die Ffrage, warum Kontonummern und Bankleitzahlen keine Prüfziffer beinhalten?
Zimmi
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 09.09.2010 - 10:17 Uhr  ·  #5
Nein, der Empfängername spielt keine Rolle mehr, Kontonummer und Bankleitzahl sind maßgeblich für die Verbuchung. Sofern es bei der anderen Bank diese Kontonummer gibt, wird der Betrag gutgeschrieben.

Wie kommst du auf den Gedanken, dass Kontonummern keine Prüfziffer enthalten?
Michael Döring
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 09.09.2010 - 10:40 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von Jackie
Wird da eigentlich nich auch der angegebene Empfängername auf Plausibilität geprüft?

Nein, diese Prüfung erfolgt bei online eingereichten Zahlungen nicht mehr.
Jackie
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 09.09.2010 - 11:25 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von Michael Döring
Zitat geschrieben von Jackie
Wird da eigentlich nich auch der angegebene Empfängername auf Plausibilität geprüft?

Nein, diese Prüfung erfolgt bei online eingereichten Zahlungen nicht mehr.


Warum eigentlich nicht, ist das nicht fahrlässig? Immerhin trägt doch, soweit ich weiss, der Überweisende seit geraumer Zeit das volle Haftungsrisiko bei einem Zahlendreher, oder? Wozu gebe ich dann im Webformular meines Onlinebanking den Empfängernamen überhaupt noch ein?

Zum Thema Prüfsumme bei Kontonummern: ich war der Meinung, es gäbe keine, lasse mich gerne eines besseren belehren.
Michael Döring
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 09.09.2010 - 11:27 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von Jackie
Zum Thema Prüfsumme bei Kontonummern: ich war der Meinung, es gäbe keine, lasse mich gerne eines besseren belehren.

Kommt auf die BLZ an, ob eine hinterlegt ist. Wenn die 10 drin ist, gibt es keine. Bei allen anderen siehe BLZ-Bestand Bundesbankseite.
Bei Fragen kann ich dazu gern helfen.
Zimmi
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 09.09.2010 - 11:44 Uhr  ·  #9
Was soll daran fahrlässig sein, ein absolut eindeutiges Feld (Empfänger-Kontonummer) für die Zuordnung der Zahlung an ein Konto zu nutzen? Beim Empfänger-Namen kann es doch weiß Gott wieviele Abweichungen geben. Als überweisender Kunde muss ich einfach nur drauf achten, dass die Kontonummer und BLZ keinen Zahlendreher hat. Dann wird die Zahlung klappen.
Im Umkehrschluss müsste die Bank den halben Tag irgendwelche Zahlungen manuell zuordnen, weil dem System die Zahlung an Peter Müller nicht gefällt, weil das eigentliche Konto auf Hans-Peter Müller läuft.

Es mag dem einzelnen Kunden so vorkommen, dass die Banken hier den Aufwand abwälzen wollen, jedoch stehen Aufwand und Nutzen wirklich nicht im Verhältnis.

Mit der Verschärfung des § 24c KWG muss neuerdings jeder zusätzliche Vorname aus dem Perso in das System übertragen werden. Dann käme beim Kriterium Name noch weniger an....

Nur so ein paar Gedanken.
problem7
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 09.09.2010 - 14:12 Uhr  ·  #10
:thup:
Fellini
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 09.09.2010 - 17:00 Uhr  ·  #11
BTW: Die Diskussion hier ist müßig weil wegen, die Sache ist im der PSD geregelt: §675r BGB
Jackie
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 10.09.2010 - 06:49 Uhr  ·  #12
Okay, und wie genau sieht das dann in der Praxis aus? Ein Zahlendreher kann, trotz größtmöglicher Sorgfalt, wohl jedem einmal passieren. Der Schaden, der durch einen simplen Vertipper entsteht, ist aber unter Umständen sehr hoch, je nach überwiesenem Geldbetrag.

Bleibt der Kunde dann auf dem Schaden sitzen? Hat er einen Rechtsanspruch gegenüber demjenigen, dem das Geld fälschlicherweise überiwiesen wurde auf Rückerstattung, oder bleibt der Kunde einfach so auf seinem Schaden sitzen? Wie gesagt, wenn es um hohe Summen geht, halte ich eine zusätzliche Sicherungsinstanz für unumgänglich.

Bei der BLZ bekommt man wenigstens nach der Eingabe den Namen der Bank angezeigt, und kann diese auf Plausibilität prüfen. Bei der Empfängerkontonummer jedoch erhält man gar keine Information, wem das Konto zugeordnet ist, hier bleiben Fehler wohl eher unbemerkt.

Wie verhält sich das im Alltag, oder kommt sowas nie vor?
ottoager
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 10.09.2010 - 08:18 Uhr  ·  #13
Zitat geschrieben von Jackie
Ein Zahlendreher kann, trotz größtmöglicher Sorgfalt, wohl jedem einmal passieren.


Richtig. Und deswegen bietet i.d.R. jedes Online-Banking-System die Möglichkeit an, dass der Benutzer *vor* der endgültigen Autorisierung des Auftrags z.B. durch TAN-Eingabe seine Eingaben nochmal prüfen kann.

Im Browserbanking meiner Bank läuft das so:
1. Eingabe der Überweisung und Klick auf Weiter.
2. Die Daten werden nochmal zur Kontrolle angezeigt, der Nutzer wird zum Prüfen aufgefordert und zur TAN-Eingabe.
3. Die Überweisung ist ausgeführt.

Wenn der Nutzer die Kontrollmöglichkeit *vor* dem In-Auftraggeben bewusst ignoriert, kann ich nur sagen: selbst schuld.

Otto
Yeannie
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 10.09.2010 - 08:47 Uhr  ·  #14
@Otto: seh ich auch so! Dass das aber nicht alle Kunden so verstehen, ist für mich auch nachvollziehbar!

Deshalb:
Es gibt Banken, die prüfen ab gewissen Überweisungssummen beim Geldeingang die Kontonummer mit den Namen ab - obwohl sie es nicht mehr müssen (wie Fellini schon gepostet hat).

Grundsätzlich hat der Kunde aber - wenn es zu einer falschen Gutschrift gekommen ist - einen Anspruch auf Rücküberweisung des Betrags durch den Empfänger. Das nennt man dann glaube ich "ungerechtfertigte Bereicherung".
Allerdings muss der Überweisende über die Polizei erst mal den Namen des Empfängers ermitteln - sofern die Empfängerbank hier nicht mit der Hausbank des Überweisenden kooperieren kann/will/darf.

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch lieg!

LG
Yeannie
vader
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 10.09.2010 - 09:14 Uhr  ·  #15
Zitat geschrieben von Yeannie

Grundsätzlich hat der Kunde aber - wenn es zu einer falschen Gutschrift gekommen ist - einen Anspruch auf Rücküberweisung des Betrags durch den Empfänger. Das nennt man dann glaube ich "ungerechtfertigte Bereicherung".

Und wenn der Empfänger ggf. behauptet es wäre eine abgesprochene "Schenkung" gewesen ?

:roll:
Raimund Sichmann
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 10.09.2010 - 09:20 Uhr  ·  #16
Normalfall ist doch: Der irrtümlich "Beschenkte" sendet das Geld zurück, wenn er von seiner Bank angesprochen wird. Kein normaler Mensch möchte da einen Rechtstreit riskieren.
Problematisch wird´s, wenn der Empfänger keine Möglichkeit mehr hat, das Geld zurückzusenden, weil z.B. das Konto überzogen ist oder bereits eine Insolvenz vorliegt. Klassischer Fall: Ein Lieferant meldet Insolvenz an, ein Buchhalter wusste davon nichts und sendet trotzdem eine Anzahlung an die Pleitefirma. Soll in ähnlicher Form ja auch schon mal bei Banken vorgekommen sein ;)

Gruß
Raimund
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 10.09.2010 - 10:04 Uhr  ·  #17
Zitat geschrieben von vader
Zitat geschrieben von Yeannie

Grundsätzlich hat der Kunde aber - wenn es zu einer falschen Gutschrift gekommen ist - einen Anspruch auf Rücküberweisung des Betrags durch den Empfänger. Das nennt man dann glaube ich "ungerechtfertigte Bereicherung".

Und wenn der Empfänger ggf. behauptet es wäre eine abgesprochene "Schenkung" gewesen ?

:roll:


Über die Bank wurde vorher natürlich ein Überweisungsrückruf probiert. Das sollte Beweis genug sein.

Ich glaube es muss schon extrem viel schief gehen, dass bei Privatleuten aus Versehen auf eine Kontonummer überwiesen wird, deren Inhaber gewisse Zahlungsschwierigkeiten ggü seiner Bank hat :-)
vader
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Re: hilfe - geld an falsche blz überwiesen

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Gepostet: 10.09.2010 - 10:17 Uhr  ·  #18
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