Hi Sven,
in den Zahlungsverkehrsrichtlinien ist festgehalten, dass die Lastschrift entsprechend der Lastschriftart und des Sequenztyps 5 oder 2 Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Schuldners vorliegen muss.
Eine Bank, die die Lastchrift annehmen würde, würde bereits dagegen verstoßen! Daher wage ich die Behauptung, dass keine Bank - die das nicht völlig falsch umgesetzt hat- die Lastschrift annehmen würde. Und ich wage auch die Behauptung, dass diese Lastschrift bei der Weiterleitung an die Bank des Schuldners ebenfalls abgelehnt wird!
Hinzu kommt: Wenn Du ein Mandat deines Schuldners bekommst, dann musst Du dem Schuldner sagen, an welchem Tag du einziehst, damit er für die notwendige Deckung sorgt. Die Regularien sagen auch aus, dass Du vor dem Einzug den Schuldner auch noch ankündigen musst, dass Du gem. Mandat einziehst (PreNotification). Wir hier die Fristen aussehn weiß ich allerdings nicht (ich meine bei einer wiederkehrenden sind es 14 Tage).
Ob das irgendwelche rechtlichen Konsequenzen hat, wenn Du dich nicht daran hälst - keine Ahnung. Denkbar ist aber, dass Du Schadensersatzpflichtig wirst, wenn durch einen anderen Einzugstermin Sollzinsen anfallen, oder andere Buchungen nicht erfolgt sind und dadurch ein Schaden entstanden ist. Wie das alles ausgelegt wird, wird die Zeit zeigen.
Viele Grüße
Holger