SEPA-Lastschriften (Vorlaufzeit)

 
Sven76
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SEPA-Lastschriften (Vorlaufzeit)

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Gepostet: 26.01.2011 - 17:30 Uhr  ·  #1
Hallo,

was würde passieren, wenn die Vorlaufzeit einer SEPA-Lastschrift nicht eingehalten würde. Platzt sie dann komplett oder wird einfach der frühstmögliche Termin genommen?

Weiß da jemand genauer Bescheid?

Vielen Dank !
Michael Döring
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Re: SEPA-Lastschriften (Vorlaufzeit)

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Gepostet: 26.01.2011 - 17:44 Uhr  ·  #2
Das kommt m.W. auf die Bank an, wie sie damit umgeht.
Eine generelle Regelung dafür ist mir nicht bekannt.
Holger Fischer
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Re: SEPA-Lastschriften (Vorlaufzeit)

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Gepostet: 26.01.2011 - 19:07 Uhr  ·  #3
Hi Sven,

in den Zahlungsverkehrsrichtlinien ist festgehalten, dass die Lastschrift entsprechend der Lastschriftart und des Sequenztyps 5 oder 2 Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Schuldners vorliegen muss.

Eine Bank, die die Lastchrift annehmen würde, würde bereits dagegen verstoßen! Daher wage ich die Behauptung, dass keine Bank - die das nicht völlig falsch umgesetzt hat- die Lastschrift annehmen würde. Und ich wage auch die Behauptung, dass diese Lastschrift bei der Weiterleitung an die Bank des Schuldners ebenfalls abgelehnt wird!

Hinzu kommt: Wenn Du ein Mandat deines Schuldners bekommst, dann musst Du dem Schuldner sagen, an welchem Tag du einziehst, damit er für die notwendige Deckung sorgt. Die Regularien sagen auch aus, dass Du vor dem Einzug den Schuldner auch noch ankündigen musst, dass Du gem. Mandat einziehst (PreNotification). Wir hier die Fristen aussehn weiß ich allerdings nicht (ich meine bei einer wiederkehrenden sind es 14 Tage).

Ob das irgendwelche rechtlichen Konsequenzen hat, wenn Du dich nicht daran hälst - keine Ahnung. Denkbar ist aber, dass Du Schadensersatzpflichtig wirst, wenn durch einen anderen Einzugstermin Sollzinsen anfallen, oder andere Buchungen nicht erfolgt sind und dadurch ein Schaden entstanden ist. Wie das alles ausgelegt wird, wird die Zeit zeigen.

Viele Grüße

Holger
Michael Döring
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Re: SEPA-Lastschriften (Vorlaufzeit)

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Gepostet: 26.01.2011 - 20:41 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Eine Bank, die die Lastchrift annehmen würde, würde bereits dagegen verstoßen!

Was spricht dagegen, dass die Bank die Fälligkeit hochsetzt, wenn das so in der Lastschriftvereinbarung verankert ist?
Holger Fischer
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Re: SEPA-Lastschriften (Vorlaufzeit)

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Gepostet: 26.01.2011 - 20:50 Uhr  ·  #5
Hi Michael,

das Mandat! Mit dem Mandat baue ich eine Dreiecksbeziehung auf, in der klar geregelt wird, wann der Einzug zu erfolgen hat. Eine Lastschriftvereinbarung, die das anders regelt (oder Ausnahmen zulässt, würde gegen geltenes Recht verstoßen. Ich glaube kaum, dass eine Bank das so mitmacht.

Viele Grüße

Holger
Holger Fischer
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Re: SEPA-Lastschriften (Vorlaufzeit)

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Gepostet: 26.01.2011 - 21:08 Uhr  ·  #6
Hallo Zusammen,

noch eine kleine Ergänzung:
Verabschiedet euch bei der SEPA Lastschrift von dem, was ihr aus der deutschen Lastschrift kennt. Die SEPA Lastschrift ist ein europäisches Konstrukt. Dieses Konstrukt trägt auch den Bedenken und Ängsten der Länder Rechnung, die das nicht kennen, das ein Anderer vom eigenen Konto abbuchen\einziehen darf. Die Vorlaufzeiten sollen dafür soregn, dass ein "Schuldner" vor der Belastung sieht, das eine Lastchrift kommt und dieser Widersprechen kann, bevor das Geld weg ist!
Damit soll verhindert werden, das Kriminelle einfach Geld von Konten in anderen Ländern einziehen und über alle Berge sind, bis das Geld zurück geholt werden könnte.

Viele Grüße

Holger
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