Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

 
quattro
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Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 11:20 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen.
Die Suche (auch über Google) hat mir leider nicht geholfen.
Ich verwende seit mehreren Jahren die VR-Software für mein HBCI-Banking mit einem Rainer Lesegerät. Soweit sehr schön 8)

Aber ich muss alle 4 Wochen zum Auszugsdrucker und die Auszüge ausdrucken, weil das so im Gesetz (?) geregelt ist, sagt die Bank.
Hätte ich PIN/TAN, würde das über die Software gehen.

Hat hier jemand eine Rechtsgrundlage für mich. Falls das überhaupt so ist ...
Ich halte das für einen absoluten Blödsinn und unnötige Arbeit.

Danke für Hinweise.
Quattro
Nemo
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 11:29 Uhr  ·  #2
Es gibt Bank, welche die Bereitstellung der juristischen Auszüge in elektronischer Form unterstützen. Wenn die Bank diese Bereitstellung unterstützt, kann sie das Konto auf elektronsiche Auszugsschreibung umstellen und die VRNWS in der aktuellen Version unterstützt den Abruf dieser Auszugsdateien. Die Quittierung erfolgt dabei mittels TAN. Wenn die Bank diese Schlüsselung vorgenommen hat, markiert man in der VRNWS das Konto und wählt "bearbeiten". Dann wählt man "Geschäftsvorfälle" aus und setzt unter "Kontoinformationen" den Haken bei "Kontoauszüge". Danach kann man über "Transaktionen/Kontoauszüge" den Abruf der Auszugsdatei durchführen. Es gibt dort auch die Möglichkeit zur Quittierung der Auszugsdatei. Sowohl die Auszugserstellung als auch die Quittierung sind vom Kunden eigenverantwortlich innerhalb der mit der Bank vereinbarten Fristen durchzuführen, analog zur Auszugserstellung am Auszugsdrucker.
Es handelt sich bei dieser Funktion jedoch um eine optionale Möglichkeit, die Bank ist zur Unterstützung dieser Funktion nicht verpflichtet.
Holger Fischer
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 11:54 Uhr  ·  #3
Hi Quattro,

ich kenne die Gesetzgebung nicht genau, aber es ist in der Tat so, dass Dir in regelmäßigen Abständen ein Kontoabschluss zugehen muss. Ich meine der Turnus ist hier Quartalsweise.
Da der Zugang des Abschlusses auch einiges an rechtlichen Konsequenzen mit sich bringt - spätester Zeitpunkt an der bestimmte Fristen starten- wirst Du an eine Zwangsabholung\Zusendung nicht vorbei kommen, wenn Du die Auszüge nicht elektronisch abrufst.

Viele Grüße

Holger
quattro
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 12:18 Uhr  ·  #4
Danke für die Antworten.
Ich muss aber alle Auszüge am Drucker holen. Nicht nur die Quartalsabrechnung.

Zitat
Die Quittierung erfolgt dabei mittels TAN.


Das scheint dann tatsächlich das Problem zu sein, da ich ja keine TANs habe, sondern Chipkarte und Lesegerät ... moderne Welt.

Gruß quattro
Nemo
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 12:44 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von quattro
Das scheint dann tatsächlich das Problem zu sein, da ich ja keine TANs habe, sondern Chipkarte und Lesegerät ... moderne Welt.


Eine Quittierung mittels HBCI Sicherheitsmedium ist technisch auch möglich, vorausgesetzt die betreffende Bank unterstützt das.
quattro
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 12:48 Uhr  ·  #6
:) Aha, dann werde ich die Herrschaften mal befragen ...
Michael Döring
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 12:58 Uhr  ·  #7
Geht es denn überhaupt um eine Volksbank?
Bei einer Sparkasse kann man die Auszüge nämlich ohne separate Quittung elektr. abrufen und braucht dann nicht mehr zum KAD rennen.
vader
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 13:19 Uhr  ·  #8
bei VoBAs (GAD RZ) geht der ELKA auch über Chipkarte(Seccos) und dann braucht man auch nicht mehr zum Drucker.
Zimmi
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 13:25 Uhr  ·  #9
Allein schon das sich die vielen Finanzämter dieses Landes nicht einig werden können, ob sie nun elektr. Auszüge akzeptieren oder nicht, macht die Papierauszüge notwendig.

Ich selbst hol auch nur 1 mal alle 4 Wochen die Auszüge, das ist doch völlig in Ordnung.
Michael Döring
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 13:34 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von Zimmi
Allein schon das sich die vielen Finanzämter dieses Landes nicht einig werden können, ob sie nun elektr. Auszüge akzeptieren oder nicht, macht die Papierauszüge notwendig.

Für Nicht-Privatkunden ja. Bei reinen Privatkunden gibt es m.W. einen bundesweiten Erlaß, es anzuerkennen. Ich weiß aber auch nicht, wo man diesen Erlaß findet.
vader
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 13:54 Uhr  ·  #11
Ich hab mein FA schriftlich gefragt ob die ELKA akzeptieren und die haben das bestätigt.
Michael Döring
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 14:04 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von vader
Ich hab mein FA schriftlich gefragt ob die ELKA akzeptieren und die haben das bestätigt.

Kannste da mal anrufen, ob das eine Einzelfallentscheidung war oder ob es einen Erlass gibt? Würde mich wirklich mal sehr interessieren. Das Thema popt hier nämlich alle paar Monate hoch und jeder redet was anderes und keiner hat Beweise für seine These, das nervt :)
Da ich selbst noch nie einen Auszug vorzeigen musste, hab ich da keinen Aufhänger, sonst würde ich selbst anrufen....
vader
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 14:06 Uhr  ·  #13
ist schon ewig her.
Hab denen per Webform eine Anfrage gesendet und die haben brav per snail-mail geantwortet.
Der Aufhänger für Deinen Anruf bei FA wäre doch einfach das du Elka machen willst und wissen willst ob die es anerkennen.... ;)
Michael Döring
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Re: Zwangsweise Auszüge am Drucker abholen

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Gepostet: 15.02.2011 - 14:13 Uhr  ·  #14
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