Online-Banking: gemeins. Verfügungsberechtigung (Und-Konto)

 
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Online-Banking: gemeins. Verfügungsberechtigung (Und-Konto)

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Gepostet: 26.08.2011 - 16:15 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

da unsere Satzung vorsieht, dass Überweisungen immer von 2 Personen unterzeichnet werden müssen, haben wir bisher unseren Zahlungsverkehr immer beleghaft erledigt. Das Ganze ist jedoch sehr umständlich und natürlich langsamer.

Daher würden wir gerne auf Online-Banking umsteigen. Allerdings werden unsere Konten weiterhin mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung geführt werden (so genanntes Und-Konten). Die Überweisungen müssen also im 4-Augen-Prinzip erledigt werden. Ich gehe davon aus, dass wir zu diesem Zweck auf das HBCI-Verfahren zurückgreifen "müssen".

Könnt ihr mir eine Software empfehlen, die für diese Art des Zahlungsverkehrs besonders geeignet ist. Die Software darf auch etwas kosten.

Ach ja, unsere Konten werden bei der Sparkasse geführt.

Vielen Dank bereits im Voraus!

Viele Grüße
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Re: Online-Banking: gemeins. Verfügungsberechtigung (Und-Konto)

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Gepostet: 26.08.2011 - 16:21 Uhr  ·  #2
Zitat
Ich gehe davon aus, dass wir zu diesem Zweck auf das HBCI-Verfahren zurückgreifen "müssen".

nicht zwingend, je nach bank kann es sein dass du im normalen onlinebanking bereits mehrfachunterschriften nutzen kannst, andere banken haben ein extra "business-portal" wo du das auch machen kannst.

vorteil hier ist, dass ihr nicht zu zweit an einem rechner sitzen müsst um das freizugeben, sondern jeder von zuhause darauf zugreifen kann.

wenn ihr das ganze per software machen wollt habt ihr zwar einige andere vorteile noch mit dazu, müsst aber beide wärend der zahlung am gleichen rechner, oder zumindest innerhalb der gleichen installation (im netzwerk) arbeiten. einzige mögliche alternative wäre hier das übertragungsverfahren ebics, dort ist es möglich von unabhängigen installationen gemeinsam zu unterschreiben (verteilte elektronische unterschrift), allerdings ist dieses verfahren auf firmenkunden ausgelegt und i.d.r. kostenpflichtig.
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Re: Online-Banking: gemeins. Verfügungsberechtigung (Und-Konto)

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Gepostet: 26.08.2011 - 16:50 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von problem7
je nach bank kann es sein dass du im normalen onlinebanking bereits mehrfachunterschriften nutzen kannst

Das will ich mal konkretisieren, da der Fragesteller Sparkasse hinzugefügt hatte.
Bei Sparkassen fragt ihr einfach nach der A-Kompetenz im S-direkt (Onlinebanking). Beide bzw. alle Teilnehmer bekommen diese, dann kann einer Aufträge einstellen und ein anderer diese unter "Offene Aufträge" von einem beliebigen anderen Rechner aus via Browser im Web freigeben.
Muss dann auch nicht HBCI-Karte sein sondern geht mit sms- oder chipTAN ganz genau so. Software dafür nicht erforderlich.
Alles andere von problem7 stimmt natürlich trotzdem. Man kann sich auch HBCI-Karten besorgen und eine Software kaufen. Wäre aber nicht sehr komfortabel und auch ziemlich viel Heckmeck.

Achso: Noch eine Ergänzung: Bei der Sparkasse könnt ihr auch mal nach SPG Verein fragen. Damit kann man ziemlich komfortabel die Mitglieder verwalten. Am Ende kann man damit auch Beitragseinzüge und andere Dinge erledigen. Die Software gibt dann eine ZV-Datei aus die ihr auch im Vier-Augen-Prinzip via Browser im Webbanking hochladen und freigeben könnt. Dann bitte auch direkt im Onlinebanking für Lastschrifteinzüge freischalten lassen (für alle Teilnehmer, nicht nur für den Erfasser!)
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