Zitat geschrieben von OliverG
Bei der Postbank gibt es für ein Gemeinschaftskonto nur eine gemeinsame Online PIN.
Ich habe ja auch nur einen Login: Kontonummer + PIN.
Interessant. Bist du sicher, dass das so geregelt ist oder handelt es sich dabei um deine Interpretation der Angelegenheit? Wer ist denn in der Onlinebanking Vereinbarung offizieller Vertragspartner? Stehen da wirklich "Eheleute x und y" drin?
Zitat geschrieben von OliverG
Ist das bei anderen Banken anders?
Ja, bei jeder die ich kenne. Aber die PoBa macht Dinge gern anders. Würde mich also überhaupt nicht wundern, wenn die entweder andere Nutzungsbedingungen hätten oder selbst dagegen verstoßen würden.
Zitat geschrieben von OliverG
Bei den alten TAN-Listen gab es doch auch nur eine für ein Gemeinschaftskonto. Jeder von uns beiden konnte damit Aufträge ausführen.
Ja. Aber nicht, weil das so vorgesehen war sondern den Bedingungen zuwider von Kunden so gehandhabt wurde. Das ist ein wesentlicher Unterschied bei der Haftung im Schadenfall!
Und wichtig: Gemeinschaftskonto heißt nicht automatisch Gemeinschafts-Zugriff! Das hat miteinander nichts zu tun. Im Normalfall muss jede natürliche Einzelperson eigene Zugangsdaten bekommen. Egal in welchem Verhältnis diese zueinander stehen. Ob sie eine BGB-Gesellschaft in Form einer Ehe oder Firma oder sonst was sind.
Das hat auch einen einfachen Grund: Im Schadenfall muss feststellbar sein, wer den Zugriff ausgeübt hat. Das geht nicht mehr, wenn man untereinander Zugangsdaten austauscht.