Erweiterungsteile DTAUS

 
drallewatsch
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Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 21.04.2013 - 22:05 Uhr  ·  #1
Hallo,

im Moment setze ich MacGiro 7 ein. MacGiro 7 hat das Problem, dass der Verwendungszweck bei Lastschriften auf 255 Zeichen begrenzt wird (lt. Aussage des Supports). Unterstützt BankX die vollen 15 Erweiterungsteile mit jeweils 27 Zeichen?


Gruß drallewatsch
Holger Fischer
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Re: Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 22.04.2013 - 08:17 Uhr  ·  #2
Hallo drallewatsch,

was willst Du mit mehr Zeichen?
Du weißt doch gar nicht, ob diese auch so bem Zahlungspflichtigen ankommen und
in 9 Monaten hast eh nur noch maximal 140 Zeichen zur Verfügung.

Viele Grüße

Holger
drallewatsch
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Re: Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 22.04.2013 - 10:17 Uhr  ·  #3
Hallo Holger Fischer,

sorry - aber wenn ich in einem Forum eine Frage stelle, dann halte ich eine Gegenfrage für keine optimale Reaktion.

Aber hier zum Hintergrund:

Es ist legitim, Kunden oder (in meinem Fall) Mitglieder eines Vereines, die schriftlich dem Lastschrifteinzug zugestimmt haben, diese Zustimmung als SEPA-Mandat umzudeuten (AGB-Änderung der Banken im Juli 2012). Jedoch muss dies dem Mitglied mitgeteilt werden. Die Kreditwirtschaft empfiehlt hier als kostengünstigen Weg diese Mitteilung im Verwendungszweck der letzten nationalen Lastschrift vorzunehmen. Darin sind neben Gläubiger-ID und Mandatsreferenz, der Betrag, das Datum ab wann bzw. das erste Mal eine SEPA-Lastschrift erfolgt und dann zu welchem Tag in den Folgejahren dies erfolgt, anzugeben. Daneben halt auch noch der eigentliche Verwendungszweck der aktuellen Lastschrift. Damit komme ich auf 14 Erweiterungsteile a 27 Zeichen.

Gruß drallewatsch
obnutzer
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Re: Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 22.04.2013 - 10:21 Uhr  ·  #4
Hallo drallewatsch,
ja, diese Umdeutungsregel gibt es.
Aber es ist ebenso umstritten diese über den Verwendungszweck zu praktizieren, nämlich genau WEIL man nicht sicherstellen kann, dass alle Zeilen vom Empfängerinstitut dargestellt werden können.
Wenn du es allerdings per Brief machen würdest läufst du Gefahr, dass Mitglieder darüber nachdenken, was sie da eigentlich bezahlen.

Wenn du die Umdeutung gar nicht machen würdest, was wäre das Risiko? (dies ist nur ein Denkanstoß, keine Empfehlung! :twisted: )

Lass dich von Holger nicht abschrecken. Er ist halt so.....
drallewatsch
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Re: Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 22.04.2013 - 10:23 Uhr  ·  #5
Hallo obnutzer,

schon klar. Ich muss aber vorher die Optionen ausloten. Gefahr ist klar: 13 monatiges Rückgaberecht für die Lastschrift. Brief kostet zuviel. E-Mail Adressen sind nicht vorhanden oder veraltet. Daher gibt es in der Tat nicht viele Alternativen...

Gruß drallewatsch
obnutzer
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Re: Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 22.04.2013 - 10:24 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von drallewatsch
Gefahr ist klar: 13 monatiges Rückgaberecht für die Lastschrift.

Genau!
Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das nur aus dem Grund eintritt, weil jemand kein gültiges Mandat und keine Umdeutung hat? Wie viele der Mitglieder durchschauen das denn? :shock:

Vielleicht ist ein Aushang im Vereinsheim eine Alternative?
drallewatsch
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Re: Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 22.04.2013 - 10:25 Uhr  ·  #7
Hallo obnutzer,

das mit dem Darstellen beim Empfänger versuche ich gerade mit den beiden Banken (Volksbank und Kreissparkasse) bei denen 80 % der Mitglieder ihr Konto haben, zu klären.

Gruß drallewatsch
drallewatsch
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Re: Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 22.04.2013 - 10:36 Uhr  ·  #8
Hallo,

ich habe gerade die Rückmeldung von der Kreissparkasse erhalten: es war bis Mitte der 90er Jahre tatsächlich so, dass der Verwendungszweck gekürzt werden konnte. Aber das ist seit dieser Zeit nicht mehr Fall. Es gibt dafür auch keine Grundlage. Die Definition der DATAUS-Datei ist nun mal so wie sie ist.

Gruß drallewatsch
Holger Fischer
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Re: Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 22.04.2013 - 10:57 Uhr  ·  #9
Der Kollege der Sparkasse hat leider falsch gedacht. Es geht sich nicht um die Kürzung der Inhalte der DTAUS Datei, sondern um die Informationen, die die Bank des Schuldners in ihren Umsatzinformationen bereit stellt. Und hier können alle VWZs die bei der Bank des Schuldners angekommen sind angezeigt werden, müssen aber nicht.
So kann es sein, dass andere Informationen für diese Buchung zusätzlich übertragen werden müssen. Passt der Platz nicht (auch bei den Umsätzen ist der Platz begrenzt), werden Teile des Umsatzes entfernt.
Das krasseste Beispiel aus der Praxis kommt aus den SEPA Zahlungen. Wenn eine Buchung alle Referenzen und weitere Spezialitäten einer SEPA Zahlung nutzt, bleibt vom ursprünglichen Verwendungszweck nicht ein einziger Buchstabe übrig.
Auch gibt es Banken, die die Umsätze je nachdem, ob es ein Privatkonto oder ein Firmenkonto ist unterschiedlich bereitstellt und viele Variationen mehr.
Das sollte man einfach Wissen, wenn man diesen Weg nutzen möchte.

Viele Grüße

Holger
obnutzer
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Re: Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 22.04.2013 - 11:45 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von drallewatsch
ich habe gerade die Rückmeldung von der Kreissparkasse erhalten: es war bis Mitte der 90er Jahre tatsächlich so, dass der Verwendungszweck gekürzt werden konnte. Aber das ist seit dieser Zeit nicht mehr Fall. Es gibt dafür auch keine Grundlage. Die Definition der DATAUS-Datei ist nun mal so wie sie ist.

Soweit ich weiß wird bei FI-Instituten (dazu gehören alle Sparkassen außer Hamburg) die Anzeige nicht gekürzt. Soweit also ein Zahlungspflichtiger Konto dort hat dürfte das unproblematisch sein, soweit die Einreicherbank den VZW auch voll mit gibt.
Bei Volksbanken sowie den anderen großen Privatbanken kommt es hier schon eher zu ungewollten Kürzungen.
Und was genau soll Mitte der 90'er passiert sein?

Zitat geschrieben von Holger Fischer
Der Kollege der Sparkasse hat leider falsch gedacht. Es geht sich nicht um die Kürzung der Inhalte der DTAUS Datei, sondern um die Informationen, die die Bank des Schuldners in ihren Umsatzinformationen bereit stellt. Und hier können alle VWZs die bei der Bank des Schuldners angekommen sind angezeigt werden, müssen aber nicht.

Ja, das kommt auf das gleiche raus. Ob der Zahlungspflichtige die Info nicht sieht, weil sie nicht angezeigt/übertragen wird oder weil sie beim Eingang oder Ausgang durch irgend eine beteiligte Bank gekürzt übertragen wird ist doch völlig schnuppe.
Aber danke für den wertvollen Beitrag :)
drallewatsch
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Re: Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 22.04.2013 - 13:10 Uhr  ·  #11
Noch eine Stellungnahme des Sparkassenverbandes möchte ich nicht vorenthalten:

"natürlich ist die Information über die Verfahrensumstellug via Verwendungszweck der letzten DTA-Lastschrift zulässig. In Nr. II Ziffer 4 letzter Absatz des Clearingabkommens ist hierzu folgendes festgelegt:

"Es wird erwartet, dass Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden darauf hinweisen, dass sich die Verwendungszweckangaben ausschließlich auf den Zahlungsverkehrsvorgang beziehen."

Es steht außer Frage, dass sich die Information über den Verfahrenswechsel auf den Zahlungsverkehrsvorgang (=Einzug des Mitgliedsbeitrags) bezieht.
Damit kann der Verwendungszweck für die Übermittlung der Information genutzt werden.

Als nicht zulässig erachte ich die Information über den Verfahrenswechsel im Verwendungszweck einer Cent-Überweisung."


Gruß drallewatsch
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Re: Erweiterungsteile DTAUS

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Gepostet: 22.04.2013 - 13:21 Uhr  ·  #12
Ja, Stellungnahme ist korrekt. Aber auf die eigentliche Problematik wird nicht eingegangen. Ist auch schwierig da man das nirgendwo nachsehen kann. Jedes Institut macht hier was es will.
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