Zitat geschrieben von drallewatsch
ich habe gerade die Rückmeldung von der Kreissparkasse erhalten: es war bis Mitte der 90er Jahre tatsächlich so, dass der Verwendungszweck gekürzt werden konnte. Aber das ist seit dieser Zeit nicht mehr Fall. Es gibt dafür auch keine Grundlage. Die Definition der DATAUS-Datei ist nun mal so wie sie ist.
Soweit ich weiß wird bei FI-Instituten (dazu gehören alle Sparkassen außer Hamburg) die Anzeige nicht gekürzt. Soweit also ein Zahlungspflichtiger Konto dort hat dürfte das unproblematisch sein, soweit die Einreicherbank den VZW auch voll mit gibt.
Bei Volksbanken sowie den anderen großen Privatbanken kommt es hier schon eher zu ungewollten Kürzungen.
Und was genau soll Mitte der 90'er passiert sein?
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Der Kollege der Sparkasse hat leider falsch gedacht. Es geht sich nicht um die Kürzung der Inhalte der DTAUS Datei, sondern um die Informationen, die die Bank des Schuldners in ihren Umsatzinformationen bereit stellt. Und hier können alle VWZs die bei der Bank des Schuldners angekommen sind angezeigt werden, müssen aber nicht.
Ja, das kommt auf das gleiche raus. Ob der Zahlungspflichtige die Info nicht sieht, weil sie nicht angezeigt/übertragen wird oder weil sie beim Eingang oder Ausgang durch irgend eine beteiligte Bank gekürzt übertragen wird ist doch völlig schnuppe.
Aber danke für den wertvollen Beitrag