Tool für SEPA Lastschrift

 
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 8
Dabei seit: 02 / 2012
Betreff:

Re: Tool für SEPA Lastschrift

 · 
Gepostet: 22.02.2012 - 20:55 Uhr  ·  #21
Zitat
nicht nur die erste, sondern alle.


Ich liebe SEPA... Alles wird einfacher.

War zwar schon bei DTAUS so, dass man eine Einzugsgenehmigung benötigt hat, aber das hat keinen wirklich interessiert. Der Einzug war absolut problemlos.

Aber meine Frage ist nicht beantwortet:

Wie funktioniert das nun mit dem <AmdmntInfDtls> Tag?

Man hat mich hier darauf hingewiesen, dass es im übrigen für Erst- und Folgelastschriften andere Einreichungsfristen gibt (weiß ich schon länger, das ist ja banal), aber wie verhält es sich nun mit dem <AmdmntInfDtls> Tag, insbesonders wenn sich die Einzugsermächtigung ändert, oder die ID des Einziehenden?
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Korschenbroich
Alter: 53
Beiträge: 6161
Dabei seit: 02 / 2003
Betreff:

Re: Tool für SEPA Lastschrift

 · 
Gepostet: 23.02.2012 - 09:19 Uhr  ·  #22
Hallo Zusammen,

das mit dem Ankündigen (Prenotification) wird irgendwie immer als der komplizierte Teil verkauft. Dabei muss kaum eine Firma hierfür ihre Prozesse großartig anpassen. Auch haben diese Prozesse nur indirekt Auswirkung auf die eigentliche SEPA Lastschrift. Nur im Vertragsverhältnis Empfänger <> Schuldner kann es zu Problemen kommen, wenn der angekündigte Termin nicht gehalten wird, oder die Lastschrift einfach ohne Ankündigung gezogen wird. Wie das dann im konkreten Fall gehandelt wird, wird sich noch zeigen, wenn die SEPA Lastschrift etabliert ist.

@Onlinebank
Zum Tag <AmdmntInfDtls>:
Da Du dich ja bereits auf die Stelle in der Spec beziehst, hat es mich gewundert, dass Du da noch eine Frage hast.
Wie dort steht:
Kardinalität 0..1 bedeutet, dass es nicht immer geschickt werden muss. In der Bemerkung zum Feld steht dann, dass es ein Pflichtfeld ist, wenn sich Details des Mandats geändert haben. Indem Fall wird ein Flag <AmdmfDtls> auf True gesetzt und es müssen neben den geänderten Mandatsinformationen auch die alten orginal Mandatsinformationen mitgeliefert werden.

Zur Prüfung Sequenztyp:
Der Sequenztyp muss von der Bank nicht geprüft werden, aber es gibt genügend Banken die das tun werden. Da die Banken dem Kunden auch die Möglichkeit geben müssen bestimmte GläubigerIDs oder Mandate vom Einzug zu sperren, liegen die Mandatsdaten in der Bank (zumindest bei der des Schuldners) durchaus vor.

Viele Grüße

Holger
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 8
Dabei seit: 02 / 2012
Betreff:

Re: Tool für SEPA Lastschrift

 · 
Gepostet: 23.02.2012 - 10:35 Uhr  ·  #23
Danke Holger.

Den Teil der Spek muss ich mir nochmals anschauen.

Zitat
(zumindest bei der des Schuldners)
= Des einziehenden (Zahlungs-Empfänger)

Zitat
Mandate vom Einzug zu sperren


Das wird sicher schwieriger. Die haben ja keine ID der Bundesbank wie der Einziehende (Gläubiger). Höchstens eine Kontonummer. Aber woher soll nun die Einziehende Bank wissen, dass Schuldner XY seine Ermächtigung beim Gläubiger widerrufen hat? Zumindest war das bei DTAUS so. Ich glaube auch nicht wirklich, dass in der Praxis die Bank alle Einzugsgenehmigungen vorliegen hat (absolut nicht praktikabel). Erst wenn es zu Problemen kommt, muss der Einziehende diese vorlegen.

Aber nicht desto trotz muss bei Änderung der Daten in jedem Datensatz die Änderung mit angegeben werden. Irgendwann werde ich mich auch an die Fachbegriffe gewöhnt haben...

Wenn es nur endlich ein vernünftiges Testtool geben würde, mit dem man die Dateien prüfen kann. Den xml-checker kann man ja in der Pfeife rauchen. Der prüft rein die Syntax.
Den praktischen Teil (richtige Gläubiger ID, Einzugsermächtigungen etc.) könnte nur eine Bank prüfen, aber die sind leider noch immer unfähig. Mir ist bisher noch keiner über den Weg gelaufen, der wirklich Ahnung hätte.

Das Einzigste, was sie können, ist eine Datei abzulehnen mit der Begründung, dass sie falsch ist. Aber den Fehler genau zu spezifizieren...
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: links unten
Alter: 41
Homepage: fides.ch
Beiträge: 1170
Dabei seit: 03 / 2008
Betreff:

Re: Tool für SEPA Lastschrift

 · 
Gepostet: 23.02.2012 - 11:05 Uhr  ·  #24
Zitat
Aber woher soll nun die Einziehende Bank wissen, dass Schuldner XY seine Ermächtigung beim Gläubiger widerrufen hat?

eh? eine sperre erfolgt immer nur im auftrag des gläubigers bei seiner bank. die dafür benötigten infos wie gläubiger-id und mandatsreferent werden in jedem auftrag mitübermittelt und stehen somit problemlos zur verfügung.
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 8
Dabei seit: 02 / 2012
Betreff:

Re: Tool für SEPA Lastschrift

 · 
Gepostet: 23.02.2012 - 20:47 Uhr  ·  #25
Ich habe ja geschrieben, woher die Bank des Creditor wissen soll, dass der Einzug nicht erlaubt ist.
Dass die Bank des Debitors bescheid weiß, wenn das Konto gesperrt, ist doch klar.

Mir ging es ausschließlich darum, dass die Einzugsermächtigungen der Cred. und Deb. Bank nicht vorliegen. Widerruft ein Deb. beim Cred. seine Einzugsermächtigung und der Cred. zieht dennoch ein, so hat zunächst keine Bank davon eine Ahnung. Erst wenn der Deb. den Einzug widerruft oder sein Konto für weitere Einzüge sperrt, hat die Bank eine Handhabe.

Ich habe also nichts anderes geschrieben.

Aber egal. Mir geht es ja eigentlich nur um das SEPA Format und da hat wohl nur Holger eine Ahnung davon. Der Rest hängt sich leider nur an Nebensächlichkeiten auf, was einem nicht wirklich weiter hilft.

Holger: Danke nochmals für Deine sachliche Art und Hilfestellung. So stellt man sich das vor.
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Im wunderschönen Ahrtal
Beiträge: 2077
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: Tool für SEPA Lastschrift

 · 
Gepostet: 23.02.2012 - 21:10 Uhr  ·  #26
Zitat
da hat wohl nur Holger eine Ahnung davon.

Stimmt, Holger hat fast so viel Ahnung wie du ... :roll:

In der SEPA-LS sind Zahlung und "Beleg" zwar technisch in einem Datensatz aber logisch getrennt. Die Vorlauffristen haben ganeu den Sinn, dass auch bei der Basislastschrift der Zahlungspflichtige auch schon vor der Buchung widersprechen kann. Auch wenn das Ergebnis ähnlich ist, hat die SEPA-Basis-LS sehr wenig mit der alten Einzugsermächtigung gemein.

CU
Frank
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Korschenbroich
Alter: 53
Beiträge: 6161
Dabei seit: 02 / 2003
Betreff:

Re: Tool für SEPA Lastschrift

 · 
Gepostet: 23.02.2012 - 21:18 Uhr  ·  #27
Huihuihuihui,

Zitat geschrieben von Onlinebank

(zumindest bei der des Schuldners) = Des einziehenden (Zahlungs-Empfänger)

Zitat geschrieben von problem7
Zitat
Aber woher soll nun die Einziehende Bank wissen, dass Schuldner XY seine Ermächtigung beim Gläubiger widerrufen hat?

eh? eine sperre erfolgt immer nur im auftrag des gläubigers bei seiner bank. die dafür benötigten infos wie gläubiger-id und mandatsreferent werden in jedem auftrag mitübermittelt und stehen somit problemlos zur verfügung.

jetzt dachte ich, nutze ich mal nicht Debtor und Creditor, damit mir jeder folgen kann.....

Schuldner ist der, der dem Anderen etwas schuldet. Trifft eher nicht auf den Empfänger des Geldes zu, sondern vermutlich mehr auf den, der zahlt......😉
Gläubiger, ist der, dem etwas geschuldet wird. Warum sollte der seine eigenen Lastschriften sperren wollen......... (In der Tat könnte er das sehr leicht, da ihm doch hoffentlich die GläubigerID und die Mandatsreferenz bekannt sind – schließlich hat er sie selber eingegeben.....😉

Zur Sperre:
Natürlich sperrt der Schuldner einen Gläubiger oder ein Mandat bei seiner Bank. Gemäß SEPA Regularien muss die Lastschrift 5 bzw. 2 Tage vor Fälligkeit bei Bank des Schuldners sein (zur Sicherheit: bei der Bank bei der der Kunde ist, der zahlen soll.....). D.h. Die Lastschrift liegt vor der Belastung vor und kann vor der Ausführung gegen eine Sperrliste oder auch gegen eine Whitelist geprüft werden. SEPA sieht es extra vor, dass eine Bank auch anbieten kann, dass der Schuldner angibt, welche Mandate\Gläubiger einziehen dürfen. Dafür benötige ich keine ID der Bundesbank

Zitat geschrieben von Onlinebank

Wenn es nur endlich ein vernünftiges Testtool geben würde, mit dem man die Dateien prüfen kann. Den xml-checker kann man ja in der Pfeife rauchen. Der prüft rein die Syntax.

Nö, der prüft durchaus mehr. Aber natürlich gibt es Dinge, die kann er nicht prüfen! Gut an diesem Checker finde ich persönlich, dass er sprechende Meldungen ausgibt, die man in der Regel auch verstehen kann, wenn man die SEPA Spec nicht mit der Muttermilch aufgenommen hat. 😉

Zitat geschrieben von Onlinebank

Den praktischen Teil (richtige Gläubiger ID, Einzugsermächtigungen etc.) könnte nur eine Bank prüfen, aber die sind leider noch immer unfähig. Mir ist bisher noch keiner über den Weg gelaufen, der wirklich Ahnung hätte.

Da muss ich eine Lanze für die Banken brechen: Die Banken lernen derzeit selber noch (SEPA ist ein politisches Konstrukt). In der Regel liegt das tiefe Wissen noch bei den Spezialisten und kommt erst jetzt nach und nach bei den Marktbetreuern an. Aber wie bei DTAUS, werden auch hier viele Fragen nur von den Spezialisten beantwortet werden können.
Da ich selber in einer Bank arbeite, bei dem das Thema SEPA schon etwas länger etwas höher aufgehangen ist, kann ich Dir versichern, dass das Wissen vorhanden ist! > Und damit meine ich nicht mich!

Zitat geschrieben von Onlinebank

Das Einzigste, was sie können, ist eine Datei abzulehnen mit der Begründung, dass sie falsch ist. Aber den Fehler genau zu spezifizieren...

Das hat aber nichts mit dem Wissen der Bank zu tun, sondern mit dem Verfahren! Und hier ist es ganz klar nicht die Aufgabe des annehmenden Verfahrens für detailierte Fehlermeldungen, die konkreten Fehler des Formats zu melden. Wenn das der Fall wäre, würden ja alle die Verfahren als Testtool missbrauchen. Bei EBICS verpflichtet sich der Kunde ja sogar die aktuellen Formate zu verwenden, das bedingt auch, dass er vor der Auflieferung sicherstellt, dass Diese geprüft sind.

Viele Grüße

Holger
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 8
Dabei seit: 02 / 2012
Betreff:

Re: Tool für SEPA Lastschrift

 · 
Gepostet: 23.02.2012 - 21:59 Uhr  ·  #28
Zitat
Da ich selber in einer Bank arbeite, bei dem das Thema SEPA schon etwas länger etwas höher aufgehangen ist, kann ich Dir versichern, dass das Wissen vorhanden ist!


Dachte ich mir schon. Ich bin Techniker, also Bank-Kunde, das ganze BWL geht mir ziemlich auf den Nerv. Nur am Rande und so habe ich eben auch meine Probleme mit den ganzen Begriffen. Deb. und Cred. ist wenigstens kurz und einfach.
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Korschenbroich
Alter: 53
Beiträge: 6161
Dabei seit: 02 / 2003
Betreff:

Re: Tool für SEPA Lastschrift

 · 
Gepostet: 24.02.2012 - 06:17 Uhr  ·  #29
Zitat geschrieben von Onlinebank
DIch bin Techniker, also Bank-Kunde,

Nicht zu glauben, aber
- auch Banker sind Bankkunden 😉
- nicht jeder der in einer Bank arbeitet ist ein Banker oder gar BWLer.... 😉
- Es gibt in der Bank sogar Techniker, die nicht Banker sind und auch noch Bank-Kunde sind 😉

Wie geschrieben, ich arbeite in einer Bank. Vom typischen Bankgeschäft habe ich keine Ahnung, da ich das nie gelernt habe 😉

Viele Grüße

Holger
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 1095
Dabei seit: 03 / 2010
Betreff:

Re: Tool für SEPA Lastschrift

 · 
Gepostet: 01.10.2012 - 11:00 Uhr  ·  #30
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Import von Aufträgen (egal ob SEPA oder "normale" Aufträge) aus Excel ab der Version 4.2.
Ausgabe in eine SEPA Datei (Version 2.3, 2.4 und 2.5) ebenfalls ab der Version 4.2.

Ist die 4.2 schon draußen? Sind diese Funktionen drin?

Edit: Habs schon im Update-Thread gefunden. Erledigt.
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0