Huihuihuihui,
Zitat geschrieben von Onlinebank
(zumindest bei der des Schuldners) = Des einziehenden (Zahlungs-Empfänger)
Zitat geschrieben von problem7
Zitat
Aber woher soll nun die Einziehende Bank wissen, dass Schuldner XY seine Ermächtigung beim Gläubiger widerrufen hat?
eh? eine sperre erfolgt immer nur im auftrag des gläubigers bei seiner bank. die dafür benötigten infos wie gläubiger-id und mandatsreferent werden in jedem auftrag mitübermittelt und stehen somit problemlos zur verfügung.
jetzt dachte ich, nutze ich mal nicht Debtor und Creditor, damit mir jeder folgen kann.....
Schuldner ist der, der dem Anderen etwas schuldet. Trifft eher nicht auf den Empfänger des Geldes zu, sondern vermutlich mehr auf den, der zahlt......
Gläubiger, ist der, dem etwas geschuldet wird. Warum sollte der seine eigenen Lastschriften sperren wollen......... (In der Tat könnte er das sehr leicht, da ihm doch hoffentlich die GläubigerID und die Mandatsreferenz bekannt sind – schließlich hat er sie selber eingegeben.....
Zur Sperre:
Natürlich sperrt der Schuldner einen Gläubiger oder ein Mandat bei seiner Bank. Gemäß SEPA Regularien muss die Lastschrift 5 bzw. 2 Tage vor Fälligkeit bei Bank des Schuldners sein (zur Sicherheit: bei der Bank bei der der Kunde ist, der zahlen soll.....). D.h. Die Lastschrift liegt vor der Belastung vor und kann vor der Ausführung gegen eine Sperrliste oder auch gegen eine Whitelist geprüft werden. SEPA sieht es extra vor, dass eine Bank auch anbieten kann, dass der Schuldner angibt, welche Mandate\Gläubiger einziehen dürfen. Dafür benötige ich keine ID der Bundesbank
Zitat geschrieben von Onlinebank
Wenn es nur endlich ein vernünftiges Testtool geben würde, mit dem man die Dateien prüfen kann. Den xml-checker kann man ja in der Pfeife rauchen. Der prüft rein die Syntax.
Nö, der prüft durchaus mehr. Aber natürlich gibt es Dinge, die kann er nicht prüfen! Gut an diesem Checker finde ich persönlich, dass er sprechende Meldungen ausgibt, die man in der Regel auch verstehen kann, wenn man die SEPA Spec nicht mit der Muttermilch aufgenommen hat.
Zitat geschrieben von Onlinebank
Den praktischen Teil (richtige Gläubiger ID, Einzugsermächtigungen etc.) könnte nur eine Bank prüfen, aber die sind leider noch immer unfähig. Mir ist bisher noch keiner über den Weg gelaufen, der wirklich Ahnung hätte.
Da muss ich eine Lanze für die Banken brechen: Die Banken lernen derzeit selber noch (SEPA ist ein politisches Konstrukt). In der Regel liegt das tiefe Wissen noch bei den Spezialisten und kommt erst jetzt nach und nach bei den Marktbetreuern an. Aber wie bei DTAUS, werden auch hier viele Fragen nur von den Spezialisten beantwortet werden können.
Da ich selber in einer Bank arbeite, bei dem das Thema SEPA schon etwas länger etwas höher aufgehangen ist, kann ich Dir versichern, dass das Wissen vorhanden ist! > Und damit meine ich nicht mich!
Zitat geschrieben von Onlinebank
Das Einzigste, was sie können, ist eine Datei abzulehnen mit der Begründung, dass sie falsch ist. Aber den Fehler genau zu spezifizieren...
Das hat aber nichts mit dem Wissen der Bank zu tun, sondern mit dem Verfahren! Und hier ist es ganz klar nicht die Aufgabe des annehmenden Verfahrens für detailierte Fehlermeldungen, die konkreten Fehler des Formats zu melden. Wenn das der Fall wäre, würden ja alle die Verfahren als Testtool missbrauchen. Bei EBICS verpflichtet sich der Kunde ja sogar die aktuellen Formate zu verwenden, das bedingt auch, dass er vor der Auflieferung sicherstellt, dass Diese geprüft sind.
Viele Grüße
Holger