Zitat
Regulär eingereicht: ja. Aber entspricht trotzdem nicht dem Willen des Kunden. Der wollte ja einen anderen Auftrag erteilen.
Ist sowas nicht lt. BGB ein Erklärungsirrtum und anfechtbar?
Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. Dann aber bitte mit begründeten Erklärungen, nicht mit irgendwelchen Vermutungen.
Weiter oben war ja sogar die Rede davon, dass sich dies nur auf Abbuchungen bezieht?
Kann da vielleicht mal einer Licht ins Dunkel bringen? Confused
Ist sowas nicht lt. BGB ein Erklärungsirrtum und anfechtbar?
Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. Dann aber bitte mit begründeten Erklärungen, nicht mit irgendwelchen Vermutungen.
Weiter oben war ja sogar die Rede davon, dass sich dies nur auf Abbuchungen bezieht?
Kann da vielleicht mal einer Licht ins Dunkel bringen? Confused
Also zu allererst müsste mal geklärt sein, ob bei dieser "mißbräuchlichen Verfügung" einer der Beteiligten (Empfänger bzw. Auftraggeber) nicht in Deutschland sitzt!
Denn die PSD (oder die §§ 675 a-z, 676 a-c BGB) gilt nur für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr!
Für alles andere gilt nach wie vor das Überweisungsgesetz...
Es sei denn, "Frustrierter Kunde" wurde mit einer SEPA-Überweisung innerhalb Deutschlands geschröpft - dann zieht wieder PSD!
Das ist zumindest mein Stand nach der letzten Schulung!
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren!